- EU-Industrial Accelerator Act soll europäische Wertschöpfung bei Vergabe bevorzugen
- 55 Prozent der Unternehmen rechnen laut IHK-Umfrage mit mehr Bürokratie durch IAA
- Automobil-Regel: 70 Prozent EU-Wertschöpfung bereits 6 Monate nach Inkrafttreten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6589 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Kommission hat am 4. März 2026 den Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act vorgelegt. Das Gesetz soll europäische Industrieproduktion durch Local-Content-Vorgaben, bevorzugte öffentliche Beschaffung und CO2-Kriterien stärken. Parallel dazu fördert die EU über die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors (SMR) nukleare Technologien mit Ziel der Marktreife bis 2030. Die Subsidiaritätsfrist für den IAA lief am 19. Juni 2026 ab. Führende Industrieverbände wie BDI und IHK haben Bedenken zu Bürokratielasten und Wettbewerbsverzerrungen geäußert.
- 55 % der Unternehmen rechnen laut IHK-Umfrage mit steigender Bürokratie durch den IAA.
- 43 % der Unternehmen erwarten höhere Kosten durch den IAA.
- 42 % der Unternehmen sehen mögliche Wettbewerbsvorteile durch den IAA.
- 70 % EU-Wertschöpfungsanteil müssen in der EU endmontierte Fahrzeuge bereits 6 Monate nach IAA-Inkrafttreten nachweisen.
- 25 % emissionsarmer Anteil ist für Stahl unter dem IAA vorgesehen — ohne „union-origin“-Vorgabe laut Kritik der Wirtschaftsvereinigung Stahl.
Im Detail
Der geplante EU-Industrial Accelerator Act stellt die deutsche Industriepolitik vor grundlegende Fragen: Werden energieintensive Branchen wie Stahl, Aluminium und Automobil durch neue EU-Vorschriften strukturell benachteiligt, weil Deutschland im Unterschied zu Frankreich keine Kernenergie mehr nutzt? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6589, die die AfD-Fraktion am 22. Juni 2026 mit 32 Einzelfragen bei der Bundesregierung eingereicht hat.
Was ist der Industrial Accelerator Act?
Die EU-Kommission legte am 4. März 2026 den Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 vor. Der Industrial Accelerator Act soll europäische Industrieproduktion stärken, indem öffentliche Aufträge bevorzugt an Anbieter mit hohem EU-Wertschöpfungsanteil vergeben werden. Drei Säulen prägen das Vorhaben: Genehmigungsbeschleunigung, sogenannte „low-carbon“- und „union-origin“-Kriterien sowie ein neues Regime für ausländische Direktinvestitionen (FDI). Konkret sieht der IAA vor, dass in der EU endmontierte Fahrzeuge bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem „union-origin“-Kriterium entsprechen müssen. Parallel dazu fördert die EU über die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors (SMR) nukleare Technologien mit dem Ziel der Marktreife bis etwa 2030.
Wettbewerbsnachteile für den Industriestandort Deutschland?
Aus Sicht der Fragesteller entsteht durch das Zusammenspiel von IAA und SMR-Förderarchitektur ein politisch gesteuerter Leitmarkt für CO2-arme Technologien, in dem Kernenergie eine Schlüsselrolle spielt. Mitgliedstaaten mit bestehender Kernindustrie — allen voran Frankreich — könnten demnach strukturell bevorzugt werden, weil sie CO2-arme Produktionsbedingungen ohne teure Alternativen wie CCS oder Wasserstoff erreichen. Deutschland hingegen müsste laut Anfrage deutlich kostenintensivere Produktionsverfahren einsetzen, um die gleichen Emissionswerte zu erzielen. Die Anfrage erkundigt sich daher auch nach konkreten Unterschieden bei Stromgestehungskosten und industriellen Produktionskosten zwischen Deutschland und kernenergiegestützten EU-Volkswirtschaften.
Für die Automobilbranche stellen sich besonders drängende Fragen: Die Anfrage thematisiert, welche Umstellungskosten in Lieferketten und Fertigungsprozessen auf deutsche Hersteller und Zulieferer zukommen könnten, um die neuen „Made-in-Europe“-Kriterien zu erfüllen. Auch der bürokratische Aufwand für Verwaltungen bei Kontrolle, Zertifizierung und Überprüfung der Herkunftsanforderungen ist Gegenstand der Fragen.
Industrieverbände warnen vor Mehrkosten
Die Skepsis der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Industrial Accelerator Act ist laut einer IHK-Umfrage verbreitet: 55 Prozent der befragten Unternehmen rechnen mit steigender Bürokratie, 43 Prozent mit höheren Kosten — lediglich 42 Prozent erwarten mögliche Wettbewerbsvorteile. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnet den IAA als „Bürokratierisiko statt Wachstumstreiber“. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl kritisiert, dass Stahl zwar zu 25 Prozent emissionsarm sein müsse, jedoch keinen „union-origin“-Vorgaben unterliegen solle — was die Anfrage ebenfalls aufgreift.
Vor diesem Hintergrund fragt die Anfrage auch, ob Deutschland über EU-Finanzierungsmechanismen wie den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar die SMR-Industrie in anderen Mitgliedstaaten — insbesondere Frankreich, Polen und Tschechien — mitfinanziert, ohne selbst in vergleichbarem Umfang davon zu profitieren. Thematisch verwandt ist die Debatte über strategische Technologieabhängigkeiten in der EU, die auch im Kontext des IAA-FDI-Regimes relevant wird.
32 Fragen zur Positionierung der Bundesregierung
Die Anfrage richtet sich auf eine breite Palette politischer und wirtschaftlicher Aspekte. Neben der grundsätzlichen Bewertung des IAA fragen die Abgeordneten nach der deutschen Verhandlungsposition in Brüssel, nach möglichen WTO-Konflikten durch „Buy European“-Vorgaben und nach den Auswirkungen auf die geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der EU. Auch die Frage, ob geplante „Industrial Accelerator Areas“ bestimmte Regionen bevorzugen könnten und welche fiskalischen Lasten auf Länder und Kommunen zukämen, ist Bestandteil der 32 Fragen. Fragen 17 und 29 thematisieren direkt, ob die Bundesregierung Statistiken zu verschobenen Investitionsentscheidungen führt und ob sie die öffentlich geäußerte Einschätzung einer beschleunigten Deindustrialisierung teilt. Die Entwicklung beim EU-Wettbewerbsfonds und regionalen Standortnachteilen bildet dabei einen weiteren relevanten Kontext.
Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit, auf die Anfrage zu antworten. Die Frist läuft bis zum 13. Juli 2026.
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Betroffen sind vor allem energieintensive Industrieunternehmen in Deutschland — insbesondere in der Stahl-, Aluminium-, Automobil- und Chemiebranche. Durch die geplante 70-Prozent-Regel für den EU-Ursprung von Fahrzeugen sind Automobilzulieferer und -hersteller besonders gefordert. Auch öffentliche Verwaltungen müssten bei der Beschaffung neue Zertifizierungs- und Kontrollpflichten erfüllen.
Berlin, 18. Juni 2026. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/6141) verbietet das deutsche Atomgesetz nicht grundsätzlich die Nutzung der Kernenergie. Verboten ist ausdrücklich lediglich die gewerbliche Erzeugung von Elektrizität durch Kernspaltung. Auf Nachfrage der AfD-Fraktion bestätigt die Bundesregierung, dass Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen… …
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6589 bis zum 13. Juli 2026 beantworten. Anschließend kann der Bundestag die Antwort in weiteren parlamentarischen Debatten aufgreifen. Der IAA-Verordnungsvorschlag befindet sich weiterhin in den EU-Verhandlungen.
- Industrial Accelerator Act (IAA)
- Geplante EU-Verordnung zur Stärkung europäischer Industrieproduktion durch bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an Hersteller mit hohem EU-Wertschöpfungsanteil.
- Local-Content-Vorgaben
- Regelungen, die vorschreiben, dass ein Mindestanteil eines Produkts oder einer Dienstleistung innerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums erzeugt werden muss.
- SMR (Small Modular Reactors)
- Kleine modulare Kernreaktoren mit einer Leistung unter 300 Megawatt, die die EU bis etwa 2030 zur Marktreife bringen will.
Was ist der Industrial Accelerator Act (IAA)?
Der IAA ist ein geplanter EU-Verordnungsvorschlag (KOM(2026)100), der europäische Wertschöpfung bei öffentlicher Beschaffung bevorzugen soll. Zentrale Instrumente sind Local-Content-Vorgaben, CO2-Kriterien und ein neues FDI-Regime.
Was sind SMR und warum sind sie Teil der Anfrage?
Small Modular Reactors (SMR) sind kleine Kernkraftwerke. Die EU fördert sie über eine eigene Industrieallianz mit dem Ziel der Marktreife bis 2030. Die Anfrage thematisiert, ob diese Förderung Länder mit bestehender Kernindustrie wie Frankreich bevorzugt.
Welche Frist gilt für die Antwort der Bundesregierung?
Bei Kleinen Anfragen hat die Bundesregierung 21 Tage Zeit zu antworten. Die Frist läuft bis zum 13. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6589 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































