- Bundesregierung ohne abgeschlossene Bewertung des IAA-Verordnungsvorschlags
- Arbeitskosten 2025: Deutschland 49,50 Euro, Frankreich 47,10 Euro je Stunde
- SMR-Förderung im laufenden EU-Finanzrahmen 2021–2027 prinzipiell ausgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6942 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Kommission hat im März 2026 den Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act vorgelegt. Das Vorhaben sieht unter anderem Local-Content-Vorgaben für öffentliche Beschaffung, CO2-Kriterien für Industrieprodukte sowie sogenannte Industrial Accelerator Areas vor. Parallel hat die EU-Kommission die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors ins Leben gerufen, die die Marktreife kleiner Atomkraftwerke bis Anfang der 2030er-Jahre anstrebt. Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 ist eine gezielte Förderung von SMR-Technologien nach Angaben der Bundesregierung prinzipiell ausgeschlossen.
- 49,50 Euro — Arbeitskosten je geleistete Stunde im Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland (2025, Quelle: Statistisches Bundesamt)
- 47,10 Euro — Vergleichswert für Frankreich im Verarbeitenden Gewerbe (2025)
- 55 % — Anteil der IHK-befragten Unternehmen, die durch den IAA mit steigender Bürokratie rechnen
- 43 % — Anteil der Unternehmen, die höhere Kosten durch den IAA erwarten
- 70 % — geplanter Mindestanteil europäischer Wertschöpfung bei Fahrzeugen nach IAA-Entwurf, bereits sechs Monate nach Inkrafttreten
Im Detail
Die Positionierung der Bundesregierung zum Industrial Accelerator Act (IAA) ist noch nicht abgeschlossen. Eine Gesamtbewertung kann nicht abgegeben werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6942, S. 2
Der geplante Industrial Accelerator Act der EU stellt die deutsche Industrie vor grundlegende Fragen: Wer profitiert von neuen Vorzugsregeln bei öffentlichen Aufträgen, wer trägt höhere Kosten — und wie positioniert sich die Bundesregierung? Auf 32 Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6589) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 6. Juli 2026 geantwortet (BT-Drs. 21/6942). Das Ergebnis: Zu zentralen Aspekten des Industrial Accelerator Act ist die Positionierung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Was ist der Industrial Accelerator Act?
Die EU-Kommission hat im März 2026 den Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 vorgelegt. Der Industrial Accelerator Act sieht vor, dass bei öffentlicher Beschaffung und staatlicher Förderung europäische Produkte bevorzugt werden — über sogenannte Local-Content-Vorgaben. Konkret gelten im Verordnungsentwurf Low-Carbon-Kriterien und Local-Content-Anforderungen für Aluminium, Beton und Mörtel gemeinsam; für Stahl gelten nur Low-Carbon-Anforderungen, jedoch keine europäischen Herkunftsvorgaben. Fahrzeuge, die in der EU endmontiert werden, sollen bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem „union-origin“-Kriterium entsprechen.
Parallel dazu hat die EU-Kommission die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors (SMR Alliance) gegründet — eine öffentlich-private Plattform mit dem Ziel, kleinere neuartige Atomkraftwerke bis Anfang der 2030er-Jahre in der EU zur Marktreife zu bringen. Die Verknüpfung beider Initiativen ist politisch relevant: Länder mit bestehender Nuklearindustrie wie Frankreich könnten strukturelle Vorteile erhalten, wenn CO2-arme Produktion über günstige Kernenergie erreicht wird.
Bundesregierung ohne abgeschlossene Position zum Industrial Accelerator Act
Auf die Frage, wie sie den IAA-Verordnungsvorschlag bewertet und welchen Zeitplan sie nach Ablauf der Subsidiaritätsfrist am 19. Juni 2026 für realistisch hält, antwortet die Bundesregierung knapp: „Die Positionierung der Bundesregierung zum Industrial Accelerator Act (IAA) ist noch nicht abgeschlossen. Eine Gesamtbewertung kann nicht abgegeben werden.“ Ähnlich lautet die Antwort zu Buy-European-Vorgaben und zu den geplanten Investitionsregeln für ausländische Direktinvestitionen — jeweils noch in der Prüfung.
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben für einen „Made-with-Europe“-Ansatz ein, der Freihandelspartner einbezieht. Sie begrüßt, dass der IAA-Entwurf der Kommission vorsieht, Handelspartner bei EU-Präferenzregeln zu berücksichtigen. WTO-Verpflichtungen und die Vermeidung von Handelskonflikten spielen dabei eine wichtige Rolle, heißt es in der Antwort.
Arbeitskosten und Wettbewerbsfähigkeit im EU-Vergleich
Zu den Arbeitskosten liefert die Bundesregierung konkrete Zahlen: Im Verarbeitenden Gewerbe lagen die Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2025 in Deutschland bei 49,50 Euro, in Frankreich bei 47,10 Euro. Unterschiede ergeben sich laut Bundesregierung durch Lohnnebenkosten, die Art der Lohnfindung und die Arbeitszeit. Eine pauschale Aussage über Wettbewerbsnachteile durch Low-Carbon-Kriterien für Länder mit Kernenergie lehnt die Bundesregierung ab — der Strompreis hänge von einer Vielzahl nationaler Faktoren ab.
Ob die IAA-Kriterien Länder wie Frankreich mit integrierter nuklearer Wertschöpfungskette systematisch begünstigen, beantwortet die Bundesregierung nicht eindeutig. Sie verweist stattdessen darauf, dass der EU-Emissionshandel gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleiste, und dass der CO2-Grenzausgleich (CBAM) Schutz vor Carbon Leakage biete.
SMR-Förderung: Deutsche Beiträge fließen nicht gezielt in Atomkraft
Auf die Frage, ob deutsche EU-Beitragsmittel über den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar in die SMR-Industrie anderer Mitgliedstaaten fließen, antwortet die Bundesregierung: Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 ist die Förderung von SMR-Technologien prinzipiell ausgeschlossen. Im Rahmen des Euratom-Forschungsprogramms werden jedoch Forschungsarbeiten zu SMR gefördert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Forschung ausschließlich der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz dient.
Zu Investitionsentscheidungen deutscher Industrieunternehmen, die wegen steigender Energiepreise oder CO2-Kosten verschoben oder abgesagt wurden, teilt die Bundesregierung mit: Amtliche Daten zu Hintergründen von Investitionsentscheidungen liegen nicht vor und werden nicht systematisch erfasst. Eigene Berechnungen zu Umstellungskosten in der Automobilindustrie für die IAA-Kriterien hat die Bundesregierung aufgrund von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht erstellt.
Kernfusion als strategische Investition
Die Bundesregierung bewertet die Förderung von Kernfusion als Schlüsselstrategie ihrer Hightech-Agenda. Sie will durch eine Kombination aus Forschungs-, Innovations- und Industriepolitik dazu beitragen, dass Kernfusion am Standort Deutschland durch private Unternehmen möglichst frühzeitig Realität wird — auch wenn die technologische Marktreife erst nach 2040 erwartet wird. Als Gesamtstrategie zur Stärkung des Industriestandorts nennt die Bundesregierung zudem einen Investitionsbooster, die Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028 sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Wochenüberblick vom 19. Juli 2026. Thematisch verwandt ist auch die Diskussion zur EGG-Novelle und dem Netzpaket, die ebenfalls den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiepolitik betreffen.
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Betroffen sind vor allem energieintensive Industrien in Deutschland, insbesondere die Stahl-, Aluminium-, Automobil- und Baubranche. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten oder EU-Fördermittel beantragen wollen, müssen künftig möglicherweise Local-Content- und CO2-Kriterien erfüllen. Laut einer IHK-Umfrage rechnen 55 Prozent der befragten Unternehmen mit steigender Bürokratie durch den IAA.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus oder verweist auf andere Antworten. Zu Fragen über konkrete Auswirkungen auf die Automobilindustrie (Frage 12), Investitionsvermeidungen (Frage 17) und Wettbewerbsnachteile durch Kernenergie-Länder (Frage 8) liefert sie keine konkreten Zahlen, sondern allgemeine Hinweise oder Querverweise.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Industrial Accelerator Act: 32 Fragen zur EU-Industriepolitik →
- Industrial Accelerator Act (IAA)
- EU-Verordnungsvorschlag zur Stärkung europäischer Industriewertschöpfung durch Local-Content-Vorgaben, CO2-Kriterien und bevorzugte öffentliche Beschaffung europäischer Produkte.
- Small Modular Reactor (SMR)
- Kleinere, modulare Atomkraftwerke, die schneller und kostengünstiger gebaut werden sollen als herkömmliche Kernkraftwerke; EU-Ziel ist Marktreife bis Anfang der 2030er-Jahre.
- Local-Content-Vorgaben
- Anforderungen, dass öffentlich beschaffte oder geförderte Produkte einen bestimmten Anteil an europäischer Wertschöpfung enthalten müssen.
Was ist der Industrial Accelerator Act?
Der IAA ist ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission (KOM(2026)100), der europäische Wertschöpfung in strategischen Industrien stärken soll — etwa durch Local-Content-Vorgaben bei öffentlicher Beschaffung und CO2-Kriterien für Produkte wie Stahl, Aluminium und Beton.
Was sind Small Modular Reactors (SMR)?
SMR sind kleinere, neuartige Atomkraftwerke. Die EU-Kommission hat eine europäische Industrieallianz gegründet, die deren Entwicklung und Einsatz bis Anfang der 2030er-Jahre beschleunigen soll.
Hat die Bundesregierung eine klare Haltung zum IAA?
Nein. Laut BT-Drs. 21/6942 ist die Positionierung der Bundesregierung zu mehreren Kernfragen — darunter Gesamtbewertung, Buy-European-Vorgaben und Investitionsregeln — noch nicht abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6942 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































