- Mineralölkonzerne machen laut Antrag täglich 21 Mio. Euro Krisengewinn
- Grüne fordern Übergewinnsteuer von mindestens 33 Prozent
- EU-Energiekrisenbeitrag 2022/23 brachte Deutschland rund 2,5 Mrd. Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6649 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem 28. Februar 2026 ist die Straße von Hormus infolge des Irankriegs weitgehend blockiert. Durch die Meerenge werden unter normalen Umständen rund 20 Prozent des weltweiten Öltransports abgewickelt. Täglich fehlen dem Weltmarkt laut Antrag rund 11 Millionen Barrel Rohöl, der Rohölpreis stieg zeitweise auf 118 US-Dollar je Barrel. Die Internationale Energieagentur stufte die Situation als größte Energiekrise aller Zeiten ein. Als einzige staatliche Entlastungsmaßnahme hatte die Bundesregierung am 24. April 2026 einen Tankrabatt eingeführt. Deutschland setzte in den Jahren 2022 und 2023 bereits den EU-Energiekrisenbeitrag als Reaktion auf die damaligen Krisengewinne um und erzielte dabei rund 2,5 Milliarden Euro Einnahmen.
- 11 Mio. Barrel täglich — So viel Rohöl fehlt dem Weltmarkt laut Antrag infolge der Blockade der Straße von Hormus.
- 118 US-Dollar je Barrel — Zeitweiser Höchststand des Rohölpreises im Zuge der Krise.
- 21 Mio. Euro täglich — Zusatzgewinn von Mineralölkonzernen in Deutschland in den ersten Wochen des Irankriegs (laut Antrag).
- 2,5 Mrd. Euro — Einnahmen aus der deutschen Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags 2022/23.
- 33 Prozent — Mindest-Steuersatz, den der Antrag für die Übergewinnsteuer vorsieht.
Im Detail
Berechnungen zeigen, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren haben.
— BT-Drs. 21/6649, Seite 2 (Feststellungsteil)
Der Rohölpreis stieg zeitweise auf 118 US-Dollar je Barrel, Mineralölkonzerne erzielten in den ersten Wochen des Irankriegs täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn — und der Staat schaut bislang weitgehend zu. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/6649 vom 23. Juni 2026 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Der Steuersatz soll mindestens 33 Prozent betragen.
Übergewinnsteuer: Was der Antrag konkret vorsieht
Die Übergewinnsteuer soll greifen, wenn Unternehmen in Krisenzeiten durch oligopolistische Marktstrukturen Preise übermäßig erhöhen und dabei Gewinne erzielen, die mindestens 15 Prozent über dem Sieben-Jahres-Durchschnitt der Vorkrisenjahre liegen. Bemessungsgrundlage ist nicht der bilanzielle Gewinn — der sich durch Abschreibungen, Verrechnungspreise oder Rückstellungen leicht kleinrechnen lässt —, sondern ein umsatzbasierter Gewinn-Proxy: die Differenz zwischen Nettoausgangs- und Nettoeingangsumsätzen im Krisen- und im Vergleichszeitraum. Der Antrag sieht außerdem einen branchenunabhängigen Anwendungsbereich vor, der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungspflichten (Art. 3 GG) erfüllen soll. Neben Mineralölkonzernen würden damit auch Unternehmen aus der Düngemittel- und Lebensmittelindustrie erfasst.
Hintergrund: Irankrieg und Blockade der Straße von Hormus
Seit dem 28. Februar 2026 ist die Straße von Hormus infolge des Irankriegs weitgehend blockiert. Durch die Meerenge werden unter normalen Umständen rund 20 Prozent des weltweiten Öltransports abgewickelt — täglich fehlen dem Weltmarkt seither rund 11 Millionen Barrel Rohöl. Die Internationale Energieagentur stuft die Situation nach Angaben der Fraktion als die größte Energiekrise aller Zeiten ein. Als einzige staatliche Entlastungsmaßnahme hat die Bundesregierung am 24. April 2026 einen Tankrabatt eingeführt. Laut Antrag setzt dieser falsche Preisanreize, begünstigt strukturell höhere Einkommen und überlässt es den Konzernen, ob sie die Steuersenkung überhaupt an der Zapfsäule weitergeben.
Was gilt aktuell?
Eine eigenständige nationale Übergewinnsteuer existiert in Deutschland derzeit nicht. In den Jahren 2022 und 2023 setzte Deutschland den EU-Energiekrisenbeitrag (EU-EnergieKBG) um — eine befristete Sonderabgabe auf Krisengewinne im Energiesektor als Reaktion auf den Ukraine-Krieg. Diese Maßnahme erbrachte allein in Deutschland rund 2,5 Milliarden Euro und war auf die Energiebranche beschränkt. Die EU-Kommission hat nach Angaben der Grünen entschieden, als Reaktion auf den Irankrieg keine vergleichbare europäische Lösung zu regeln. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte nach Angaben der Fraktion für eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene geworben, ohne dass dies bislang umgesetzt wurde.
Europäische Staaten haben im Zuge der Energiepreiskrise seit 2021 Übergewinnsteuern mit Sätzen zwischen 25 und 90 Prozent eingeführt: Italien und Großbritannien je 25 Prozent, die Niederlande 65 Prozent, Rumänien 80 Prozent und Griechenland 90 Prozent. Der EU-Energiekrisenbeitrag sah für den Energiesektor einen Mindestsatz von 33 Prozent vor — an diesem Wert orientiert sich auch der vorliegende Antrag. Vergleichbare Steuerreforminitiativen im Bundestag, etwa zur Einkommensteuer oder zur Erbschaftsteuer, zeigen, dass das Thema Steuerverteilung in der aktuellen Wahlperiode breit diskutiert wird.
Kartellrecht als strukturelle Ergänzung
Neben der Übergewinnsteuer fordert der Antrag, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weiterzuentwickeln. Das Bundeskartellamt soll schneller und effektiver gegen Wettbewerbsstörungen vorgehen können — mit Durchgriffsinstrumenten bis hin zur Entflechtung als ultima ratio. Gleichzeitig soll es personell und finanziell gestärkt werden. Die Übergewinnsteuer wirkt laut Antrag reaktiv, das Kartellrecht dagegen strukturell und präventiv. Beide Instrumente ergänzen sich aus Sicht der Fraktion. Auf europäischer und internationaler Ebene soll sich die Bundesregierung für eine vergleichbare Übergewinnbesteuerung einsetzen — etwa nach dem Vorbild des EU-Energiekrisenbeitrags, aber mit verbesserter Bemessungsgrundlage. Eine globale Lösung auf OECD- oder UN-Ebene wird ebenfalls angeregt. Zum breiteren wirtschaftspolitischen Kontext im Bundestag und zu Forderungen nach einer Reform der Grunderwerbsteuer liegen weitere Initiativen vor.
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Unmittelbar betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die höhere Kraftstoff- und Lebensmittelpreise zahlen. Energieintensive Industriezweige leiden unter gestiegenen Energiekosten. Auf der anderen Seite stehen vor allem Mineralölkonzerne, aber auch Unternehmen aus der Düngemittel- und Lebensmittelindustrie, die laut Antrag in oligopolistischen Marktstrukturen überproportionale Gewinne erzielen.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/6649). Als nächster Schritt folgt die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, in der Regel den Finanzausschuss, sowie die Ausschussberatung. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Übergewinnsteuer
- Sondersteuer auf Gewinne, die Unternehmen in Krisenzeiten durch Ausnutzung von Marktmacht erzielen — nicht durch eigene Leistung oder Innovation.
- Oligopol
- Marktstruktur, in der wenige große Anbieter den Markt beherrschen und Preise setzen können, ohne wirksamen Wettbewerb fürchten zu müssen.
- Gewinn-Proxy
- Hilfsmaßgröße zur Schätzung eines Gewinns — hier auf Basis von Umsatzdaten statt des bilanziellen Gewinns, um Gestaltungsmissbrauch zu erschweren.
Was ist eine Übergewinnsteuer?
Eine Übergewinnsteuer erfasst Gewinne, die Unternehmen in Krisenzeiten erzielen, weil sie Marktmacht ausnutzen — nicht weil sie besonders innovativ oder effizient sind. Sie greift nur, wenn die Gewinne mindestens 15 Prozent über dem Sieben-Jahres-Durchschnitt der Vorkrisenjahre liegen.
Warum fordern die Grünen die Steuer jetzt?
Seit dem 28. Februar 2026 ist die Straße von Hormus blockiert. Täglich fehlen dem Weltmarkt rund 11 Millionen Barrel Rohöl. Der Rohölpreis stieg zeitweise auf 118 US-Dollar je Barrel, und Mineralölkonzerne erzielten laut Antrag täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn.
Für welche Branchen soll die Steuer gelten?
Der Antrag sieht einen branchenunabhängigen Anwendungsbereich vor — also nicht nur für Mineralölkonzerne, sondern auch für die Düngemittel- und Lebensmittelindustrie sowie alle anderen Sektoren mit oligopolistischen Marktstrukturen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6649 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































