- Über 40.000 GIZ-Dienstleistungsverträge von 2020 bis 2025
- Bundesregierung verweigert Detailangaben wegen unzumutbarem Aufwand
- Mindestens 3.300 Arbeitsstunden für vollständige Auswertung nötig
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7053 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie weiterer Auftraggeber Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit durchführt. Im Rahmen dieser Tätigkeit schließt die GIZ in erheblichem Umfang Verträge mit externen Dienstleistern ab, die von Projektbewertungen über IT-Beratung bis hin zu Wirkungsanalysen reichen. Die AfD-Fraktion hatte mit BT-Drs. 21/6714 eine Kleine Anfrage mit 20 Detailfragen zu diesen Vergaben für den Zeitraum 2020 bis 2025 eingereicht.
- Über 40.000 — Dienstleistungsvertragsabschlüsse der GIZ in den Jahren 2020 bis 2025
- Mindestens 3.300 Stunden — geschätzter Arbeitsaufwand für eine vollständige Einzelauswertung aller Verträge
- 85 Wochen — entspricht dem Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft, um alle Verträge händisch zu kategorisieren
- 20 Fragen — hat die AfD-Fraktion in BT-Drs. 21/6714 gestellt; bei 17 davon verweist die Regierung pauschal auf die Antwort zu Frage 1
Im Detail
Bei über 40 000 Vertragsabschlüssen entstünde ein Arbeitsaufwand von mindestens 3 300 Stunden (bei einem Schätzwert von durchschnittlich 5 Minuten pro Vertrag). Damit wäre der Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft über 85 Wochen erforderlich.
— BT-Drs. 21/7053, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
Mehr als 40.000 Dienstleistungsverträge hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zwischen 2020 und 2025 abgeschlossen — doch wer die Auftragnehmer sind, wie viel sie erhalten haben und wofür, bleibt parlamentarisch unklar. Die Bundesregierung beantwortet die entsprechenden Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7053 vom 9. Juli 2026, Antwort auf BT-Drs. 21/6714) pauschal mit dem Hinweis auf unzumutbaren Arbeitsaufwand.
GIZ-Vergaben: 40.000 Verträge ohne Detailangaben
Die GIZ ist als bundeseigenes Unternehmen der zentrale Umsetzungsarm der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Neben eigenen Fachkräften setzt sie dabei in erheblichem Umfang externe Dienstleister ein — für Projektbewertungen, Strategieberatung, IT, Wirkungsanalysen und weitere Leistungen. Genau dieser externe Vergabeumfang stand im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage: Die AfD-Fraktion fragte nach Auftragnehmern, Vergabevolumen, Finanzierungsquellen, Ergebnissen und Kontrollmechanismen für den Zeitraum 2020 bis 2025.
Die Antwort der Bundesregierung fällt bei nahezu allen 20 Detailfragen identisch aus: Die Angaben seien einzelfallabhängig, für eine gesonderte Aufbereitung müssten die Verträge händisch geprüft und kategorisiert werden. Bei über 40.000 Verträgen entstünde dabei ein Aufwand von mindestens 3.300 Stunden — gleichbedeutend mit dem Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft über 85 Wochen. Die Bundesregierung beruft sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das parlamentarische Informationsrecht unter den Vorbehalt der Zumutbarkeit stellt (BVerfGE 124, 161, 197).
Was die Regierung dennoch mitteilt
Allgemeine Angaben zu Strukturen und Verfahren macht die Bundesregierung durchaus: Die GIZ wendet die geltenden Vergaberechtsvorschriften — Vergabeverordnung (VgV) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) — vollständig an. Alle gängigen Vergabearten kommen je nach Auftragsvolumen zur Anwendung, von offenen Ausschreibungen bis zur Direktvergabe. Ausschreibungen werden auf dem GIZ-eigenen Vergabemarktplatz sowie im EU-Supplement TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht. Darüber hinaus erscheinen jährliche Beschaffungsberichte auf der GIZ-Website; der Bericht für 2025 soll laut Antwort in Kürze folgen.
Zur Wirtschaftlichkeitskontrolle erklärt die Bundesregierung, die GIZ habe das Vergaberecht mit seinen Compliance-Vorgaben vollständig implementiert. Die Notwendigkeit externer Vergaben werde von den zuständigen internen Einheiten bewertet. Grundlage ist der Generalvertrag mit dem BMZ, dem zufolge die GIZ geeignete private Unternehmen und Fachinstitutionen einsetzen soll, wenn und soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint.
Veröffentlichung von Evaluierungsberichten
Für externe Gutachten und Beratungsberichte besteht laut Bundesregierung keine generelle Veröffentlichungspflicht. Evaluierungsberichte veröffentlicht die GIZ grundsätzlich unter www.giz.de/wissenwaswirkt — sofern keine zwischen GIZ und ihren Auftraggebern vereinbarten Ausnahmetatbestände greifen. Ob und welche Berichte nicht veröffentlicht wurden und aus welchen Gründen, bleibt im Rahmen dieser Anfrage ebenfalls ohne Einzelantwort.
GIZ-Beratungsausgaben: Wo bleiben konkrete Zahlen?
Die Frage nach den Gesamtausgaben für externe Dienstleister zwischen 2020 und 2025 beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf die jährlichen Beschaffungsberichte der GIZ. Eine direkte Nennung von Gesamtbeträgen oder jährlichen Ausgaben findet sich in der Antwort nicht. Damit bleiben zentrale Fragen zur finanziellen Dimension der GIZ-Beratungsaufträge parlamentarisch unbeantwortet — eine Situation, die auch bei anderen Transparenzanfragen zur Bundesverwaltung immer wieder auftritt, etwa beim Thema Planstellen und Kosten bei Bundesbeauftragten.
Die Tochtergesellschaft GIZ Unterstützungskasse GmbH hat laut Bundesregierung im angefragten Zeitraum keine Vergaben getätigt. Bei Minderheitsbeteiligungen der GIZ ist rechtlich nicht vorgesehen, dass der GIZ gesammelte Informationen zu Vergaben vorgelegt werden; auch dieser Bereich bleibt damit im Dunkeln. Grundsätzliche Fragen zur parlamentarischen Kontrolle von bundeseigenen Unternehmen stellen sich auch in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa die Klimafinanzierung mit 11,8 Mrd. Euro deutschen Beiträgen verdeutlicht.
Weiterlesen:
- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
- Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
- Ukraine-Krieg: 10,8 Mio. Menschen auf Hilfe angewiesen
Betroffen von der Frage nach Transparenz sind in erster Linie Steuerzahler, deren Mittel über das BMZ an die GIZ fließen und die damit letztlich externe Beratungsleistungen finanzieren. Darüber hinaus berührt das Thema Unternehmen und Beratungsfirmen, die regelmäßig Aufträge der GIZ erhalten, sowie den Bundestag als parlamentarisches Kontrollgremium.
Die Bundesregierung weicht bei 17 von 20 Fragen inhaltlich vollständig aus und verweist pauschal auf die Antwort zu Frage 1, in der der unzumutbare Aufwand begründet wird. Lediglich zu Compliance-Strukturen, Vergabegrundsätzen und Veröffentlichungspraktiken werden allgemeine Angaben gemacht.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. GIZ-Beratungskosten: 20 Fragen zu externen Gutachtern 2020–2025 →
- UVgO
- Unterschwellenvergabeordnung — regelt die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte für nationale Beschaffungen.
- TED (Tenders Electronic Daily)
- Elektronisches Supplement zum Amtsblatt der EU, auf dem öffentliche Auftraggeber EU-weit Ausschreibungen bekannt machen müssen.
- Dienstleistungsvertrag (GIZ-intern)
- Oberbegriff der GIZ-Datenerfassung für alle extern vergebenen Leistungen — umfasst Beratung, Gutachten, Evaluierungen und weitere Aufträge, ohne weitere Unterkategorisierung.
Warum nennt die Bundesregierung keine Einzelheiten zu den Verträgen?
Laut Antwort wäre die händische Prüfung und Kategorisierung von über 40.000 Verträgen mit mindestens 3.300 Arbeitsstunden verbunden, was das Maß der Zumutbarkeit überschreitet. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter diesem Vorbehalt steht.
Wo kann man GIZ-Ausschreibungen einsehen?
Die GIZ veröffentlicht Ausschreibungen auf ihrem eigenen Vergabemarktplatz sowie im EU-Amtsblatt (TED). Zusätzlich erscheinen jährliche Beschaffungsberichte auf der GIZ-Website.
Welche Vergaberegeln gelten für die GIZ?
Die GIZ wendet die jeweils geltenden Bestimmungen des Vergaberechts an, darunter die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabeverordnung (VgV). Gemäß Generalvertrag mit dem BMZ muss sie geeignete private Unternehmen einsetzen, wenn dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7053 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































