- 248,2 Mio. Euro Steuergeld seit 2010 in Afrika-Programm geflossen
- KAS und Heinrich-Böll-Stiftung als Durchführungsorganisationen benannt
- Lokale Partnernamen bleiben aus Sicherheitsgründen geheim
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7065 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BMZ fördert parteinahe politische Stiftungen seit Jahrzehnten im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Grundlage für die Mittelbereitstellung sind das Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 BHO). Im Transparenzportal des Bundes werden solche Vorhaben nach dem IATI-Standard kategorisiert, wobei die Kategorie ‚donor country based NGO‘ neben Nichtregierungsorganisationen auch Kirchen und politische Stiftungen umfasst. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6438 die konkrete Identität der Durchführungsorganisationen sowie detaillierte Ausgabeninformationen erfragt.
- 254,52 Mio. Euro — Geplantes Gesamtfinanzierungsvolumen der neun IATI-Maßnahmen seit 2010.
- 248,2 Mio. Euro — Tatsächlich ausgegeben über alle neun Maßnahmen des Regionalprogramms.
- 56,3 Mio. Euro — Volumen der Einzelmaßnahme DE-1-201928134; bis Ende 2022 rund 54 Mio. Euro verausgabt.
- 10 externe Evaluierungen — Anzahl der laut Bundesregierung vorliegenden unabhängigen Wirkungsprüfungen des Programms.
- über 15 Jahre Laufzeit — Das Regionalprogramm läuft seit mindestens 2010 kontinuierlich weiter.
Im Detail
Die politischen Stiftungen sind rechtlich selbstständige, vom Staat unabhängige Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform. Sie sind weder Mittler noch Durchführungsorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7065
Rund 248,2 Millionen Euro Steuergeld hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2010 in das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara investiert. Das geplante Gesamtvolumen lag bei 254,52 Millionen Euro. Die Bundesregierung hat auf BT-Drs. 21/7065 vom 9. Juli 2026 nun erstmals öffentlich die konkreten Durchführungsorganisationen benannt: Bei vier der neun IATI-Maßnahmen handelt es sich um Vorhaben der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die übrigen sind der Heinrich-Böll-Stiftung zuzuordnen.
Im Transparenzportal des Bundes waren diese Organisationen bislang lediglich als „donor country based NGO“ gelistet — eine IATI-Standardkategorie, die neben Nichtregierungsorganisationen und Kirchen auch parteinahe Stiftungen umfasst. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass politische Stiftungen rechtlich selbstständige Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform sind und nicht im Auftrag der Bundesregierung handeln, sondern mit deren Zustimmung und finanzieller Unterstützung.
Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: Was wurde gefördert?
Das Regionalprogramm umfasst neun IATI-Maßnahmen mit Laufzeiten von 2010 bis mindestens 2022. Die inhaltlichen Schwerpunkte lagen laut Transparenzportal auf der Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlicher Strukturen, Dialog- und Bildungsformaten, regionaler Integration sowie Sicherheitspolitik und Medienarbeit. Einzelne Programmlinien umfassten auch ökologisch nachhaltige und gendersensitive Entwicklung sowie den Süd-Süd- und Süd-Nord-Austausch. Allein die Maßnahme DE-1-201928134 hatte ein veranschlagtes Volumen von 56,3 Millionen Euro; bis Ende 2022 wurden daraus rund 54 Millionen Euro ausgegeben. Die Bundesregierung verweist für detailliertere Informationen zu Zielen und Finanzvolumina auf das BMZ-Transparenzportal.
Offene Fragen zur Kostentransparenz
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben nach Haushaltsjahren, Empfängerstaaten oder Kostenarten — etwa Projektmittel vor Ort versus Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten — liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht in standardisierter Form vor. Auf mehrere Fragen der AfD-Fraktion zu Planungs- und Fortführungsabsichten (Fragen 10 bis 12) sowie zur Programmsteuerung (Fragen 17 bis 20) verweist die Antwort pauschal auf die Vorbemerkung der Bundesregierung oder auf frühere Antworten, ohne eigenständige Sachaussagen zu treffen.
Die Namen lokaler Partnerorganisationen in den afrikanischen Ländern gibt die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen nicht heraus. Zur Begründung heißt es, die Veröffentlichung könne „die Handlungsspielräume, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen bis hin zur Gefährdung von Leben und Gesundheit“. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet nach dieser Einschätzung aus, da selbst dann ein Vertrauensverlust lokaler Partner nicht ausgeschlossen werden könne.
Mittelkontrolle und Integrität der Verwendung
Für alle vom BMZ geförderten Vorhaben der politischen Stiftungen gelten laut Bundesregierung die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorgaben: Antragsprüfung vor Bewilligung, Berichtspflichten, Verwendungsnachweise sowie stichprobenartige Kontrollen durch das BMZ. Bei festgestellten Verstößen können Beanstandungen und Mittelrückforderungen erfolgen. Eine projektspezifische Auflistung von Beanstandungen zu den genannten Vorhaben veröffentlicht die Bundesregierung jedoch aus Gründen des „Partner- und Vertrauensschutzes“ nicht. Zehn externe Evaluierungen liegen nach Regierungsangaben vor. Zur Begründung der Programmverlängerungen verweist die Bundesregierung auf die fortbestehende entwicklungspolitische Relevanz der Zielsetzungen, positive Bewertungen der bisherigen Umsetzung sowie verfügbare Haushaltsmittel.
Das Regionalprogramm steht im Kontext der deutschen Entwicklungspolitik, die auf internationalen Verpflichtungen wie der Agenda 2030 basiert. Die Förderung demokratischer Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte entspricht laut Bundesregierung in multilateralen Foren eingegangenen Verpflichtungen und erfolgt im Einvernehmen mit den Partnerregierungen. Grundlage für die Bereitstellung der Fördermittel sind das Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Vergleichbare Transparenzdebatten über öffentlich geförderte Strukturen zeigen sich auch in anderen Bereichen — etwa bei der Konversionskasse, wo der Bundestag ebenfalls nach Planstellen und Kosten gefragt hatte.
Weiterlesen:
- Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
Unmittelbar betroffen sind die Empfängerstaaten in Subsahara-Afrika, in denen Dialog-, Bildungs- und Vernetzungsformate gefördert werden. Als Durchführungsorganisationen sind die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung sowie deren lokale Partnerorganisationen vor Ort betroffen. Mittelbar berührt das Thema alle Steuerzahler, da es um die Verwendung von rund 248 Millionen Euro öffentlicher Mittel geht.
Die Bundesregierung beantwortet einen Teil der Fragen substanziell — sie nennt die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung als Träger. Bei mehreren Fragen (10–12, 17, 18, 19–20) verweist sie pauschal auf die eigene Vorbemerkung oder frühere Antworten, ohne eigenständige Sachaussagen zu treffen. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung nach Ländern und Kostenarten sowie die Nennung lokaler Partnerorganisationen lehnt sie mit Verweis auf Sicherheitsinteressen und Vertrauensschutz ab.
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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: 248 Mio. Euro, NGO anonym →
- IATI
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Standard zur Veröffentlichung von Daten über Entwicklungshilfeprojekte, dem sich Deutschland über das Transparenzportal des Bundes verpflichtet hat.
- donor country based NGO
- Kategorie im IATI-Standard für nichtstaatliche Organisationen aus dem Geberland, die Entwicklungsprojekte eigenständig durchführen — darunter fallen NGOs, Kirchen und parteinahe Stiftungen.
- Zuwendungsrecht
- Rechtlicher Rahmen für staatliche Fördergelder (Zuwendungen) an Dritte; regelt Berichtspflichten, Verwendungsnachweise und Prüfrechte des Zuwendungsgebers.
Welche Stiftungen haben das Afrika-Programm durchgeführt?
Laut Regierungsantwort waren vier der neun IATI-Maßnahmen der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) zuzuordnen, die übrigen der Heinrich-Böll-Stiftung.
Warum werden lokale Partnerorganisationen nicht genannt?
Die Bundesregierung begründet dies mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der vor Ort tätigen Personen sowie mit möglichem Vertrauensverlust — selbst eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aus diesen Gründen aus.
Wie hoch war das Gesamtvolumen des Programms?
Das geplante Finanzierungsvolumen betrug rund 254,52 Millionen Euro; tatsächlich ausgegeben wurden circa 248,2 Millionen Euro über neun IATI-Maßnahmen seit 2010.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7065 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































