- 23,4 Mio. Euro BMZ-Mittel gingen an die Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Programm lief von 2020 bis 2023 in afrikanischen Ländern
- Partnerorganisationen vor Ort werden aus Sicherheitsgründen nicht genannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7068 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BMZ fördert politische Stiftungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf Grundlage des Stiftungsfinanzierungsgesetzes und der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der SPD nahestehend, ist eine von mehreren parteinahen Stiftungen, die staatliche Fördermittel für Auslandsprogramme erhalten. Die Projektdaten werden im Transparenzportal des Bundes nach IATI-Standard veröffentlicht, wobei Durchführungsorganisationen unter der Kategorie ‚donor country based NGO‘ erfasst werden. Das konkrete Programm war dem Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘ zugeordnet.
- 24.669.200 Euro — bewilligtes Finanzierungsvolumen des Programms (2020–2023)
- 23.434.178,55 Euro — tatsächliche Ausgaben, laut Transparenzportal
- 4 Jahre — Laufzeit des Programms (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023)
- 100 Prozent — Anteil des Programms, der dem Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘ zugeordnet ist
Im Detail
Eine Interpretation der Programmtitel nimmt die Bundesregierung nicht vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7068, Antwort zu Frage 5
Knapp 23,4 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt flossen zwischen 2020 und 2023 an die Rosa-Luxemburg-Stiftung für ein Programm zur Stärkung von Demokratie und Zivilgesellschaft in Afrika. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7068, 9. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das BMZ benennt damit erstmals öffentlich die Stiftung als Durchführungsorganisation — eine Information, die im Transparenzportal des Bundes bislang nur unter der anonymisierten Kategorie ‚donor country based NGO‘ geführt wurde.
Rosa-Luxemburg-Stiftung als Durchführungsorganisation
Das Programm trug den vollständigen Titel ‚Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika‘ und war mit einem Finanzierungsvolumen von rund 24,67 Millionen Euro geplant. Ausgegeben wurden laut Transparenzportal 23.434.178,55 Euro. Dem Sektor ‚Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft‘ wurde das Programm zu 100 Prozent zugeordnet. Gefördert wurden nach Angaben der Bundesregierung vor allem Dialog-, Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsformate sowie Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine der sechs staatlich geförderten politischen Stiftungen in Deutschland. Sie steht der Partei Die Linke nahe. Laut Bundesregierung handeln politische Stiftungen rechtlich unabhängig — sie sind ‚weder Mittler noch Durchführungsorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik‘, sondern agieren ‚mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung‘. Die inhaltliche Ausgestaltung und die Auswahl von Partnerorganisationen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Stiftung.
Partnerorganisationen: Keine Namen aus Sicherheitsgründen
Auf die Frage nach den lokalen Partnerorganisationen in den afrikanischen Zielländern verweigert die Bundesregierung jede Auskunft — auch als Verschlusssache. Zur Begründung heißt es, die Veröffentlichung detaillierter Partnerlisten könne ‚die Handlungsspielräume, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen bis hin zur Gefährdung von Leben und Gesundheit der lokalen Kräfte‘. Auch eine eingestufte Weitergabe scheide aus, weil selbst ein geringes Bekanntwerden der Namen nicht hingenommen werden könne. Die Bundesregierung stellt damit das Schutzinteresse der lokalen Akteure über das parlamentarische Informationsrecht.
Ähnlich verhält es sich mit der Frage nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Ausgaben nach Einzelmaßnahmen und Ländern: Eine solche liege ’nicht in abgeschlossener Form vor‘, teilt die Bundesregierung mit, und verweist stattdessen auf das IATI-Transparenzportal. Wer genau welche Projekte in welchem afrikanischen Land mit welchem Betrag umgesetzt hat, bleibt damit öffentlich nicht nachvollziehbar.
Was gilt aktuell bei der Förderung politischer Stiftungen?
Die Finanzierung politischer Stiftungen durch den Bund basiert auf dem Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 BHO). Das Bundesverfassungsgericht hat die staatliche Förderung politischer Stiftungen grundsätzlich als zulässig anerkannt, sofern sie im Dienst des Gemeinwohls und nicht zur unmittelbaren Parteiarbeit eingesetzt wird. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden die Stiftungen als eigenständige Akteure betrachtet, die im Einvernehmen mit den Partnerländern handeln.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung derartige Programme künftig einstellen oder auf ideologisch neutrale Ansätze umstellen wolle, verweist die Bundesregierung lediglich auf ihre Vorbemerkung — eine inhaltliche Antwort bleibt aus. Das Programm selbst ist seit dem 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Ob und in welchem Umfang Folgeprojekte geplant sind, geht aus der Drucksache nicht hervor.
Die politische Debatte um die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen im In- und Ausland ist nicht neu. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Förderprogrammen des Bundes, bei denen Kosten und Zuständigkeiten nicht vollständig offengelegt werden. Im Kontext der deutschen Klimafinanzierung wird eine ähnliche Diskussion über Transparenz und Mittelverwendung geführt.
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Betroffen sind in erster Linie zivilgesellschaftliche Akteure und lokale Partnerorganisationen in afrikanischen Ländern, die durch das Programm unterstützt wurden. Mittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da das Programm vollständig aus Bundesmitteln finanziert wurde.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen nur ausweichend oder verweist auf Vorarbeiten: Die Aufschlüsselung der Ausgaben nach Einzelmaßnahmen wird mit dem Hinweis auf fehlende abgeschlossene Daten verweigert, die Nennung lokaler Partnerorganisationen aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam mit einem Verweis auf die Vorbemerkung beantwortet, ohne inhaltliche Substanz.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Afrika-Projekt: 23,4 Mio. Euro für ‚Demokratisierung von links →
- IATI
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Standard zur Veröffentlichung von Daten über Entwicklungshilfe, dem Deutschland als Geberland angeschlossen ist.
- donor country based NGO
- IATI-Kategorie für eigenständige nichtstaatliche Träger im Geberland, darunter NGOs, Kirchen und politische Stiftungen.
- Stiftungsfinanzierungsgesetz
- Bundesgesetz, das die staatliche Förderung politischer Stiftungen regelt und deren Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ermöglicht.
Wer hat das Programm durchgeführt?
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) war laut Bundesregierung die Durchführungsorganisation des Programms.
Warum werden die Partnerorganisationen nicht genannt?
Die Bundesregierung begründet dies mit Sicherheitsrisiken für lokale Akteure — eine Nennung könne Leib und Leben der betroffenen Personen gefährden.
Wie viel Geld wurde tatsächlich ausgegeben?
Laut Transparenzportal betrugen die tatsächlichen Ausgaben 23.434.178,55 Euro bei einem Finanzierungsvolumen von rund 24,67 Millionen Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7068 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































