- Mehrere Prüfvorgänge zu Kinderfotos und Influencing laufen
- 966.045 Aufrufe bei #KindersindkeinContent Aktionswoche 2025
- Expertenkommission befasst sich mit Online-Risiken
Kinder-Influencing: Regierung prüft gesetzliche Schritte
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6198 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage bezieht sich auf eine vorherige Kleine Anfrage (21/3920) zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Damals hatte die Bundesregierung bei zahlreichen Fragen auf noch laufende Prüfvorgänge verwiesen, ohne konkrete Inhalte oder Zeitpläne zu nennen. Die AfD-Fraktion wollte daher vertiefende Antworten zu den angekündigten Prüfungen und den erwähnten Projekten im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ erhalten.
- 966.045 Aufrufe — erreichte die Aktionswoche #KindersindkeinContent 2025 auf Social Media
- 14.833 Likes — erzielten die veröffentlichten Beiträge der teilnehmenden Akteure
- 31. Dezember 2026 — Auslauftermin der Projekte der dritten Förderperiode im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘
Im Detail
Die Bundesregierung prüft und bearbeitet fortlaufend Fragen der Vertretung von Kindern durch ihre Eltern. Die Prüfung zur Einwilligung von Eltern in die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder wird zu gegebener Zeit abgeschlossen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6198
Die Bundesregierung führt mehrere Prüfvorgänge zum Schutz minderjähriger Influencer durch, nennt aber weiterhin keine konkreten Zeitpläne. Das geht aus der Antwort auf eine Nachfrage der AfD-Fraktion zum Kinder- und Jugendmedienschutz hervor (BT-Drs. 21/6198 vom 27. Mai 2026).
Zentrale Prüfvorgänge laufen weiter: Fortlaufend prüft die Bundesregierung Fragen zur elterlichen Einwilligung bei der Veröffentlichung von Kinderfotos. Beteiligt sind die Ministerien für Inneres, Justiz, Familie (BMBFSFJ), Arbeit und Digitales. Einen konkreten Abschlusstermin nennt die Regierung nicht.
Parallel prüft die Bundesregierung die französischen Gesetze 2024-120 und 2020-1266. Diese regulieren den kommerziellen Einsatz minderjähriger Influencer. Auch hier bleibt der Zeitplan offen. Gleiches gilt für mögliche Nachbesserungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) für den Bereich Influencing.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es in Deutschland keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Schutz minderjähriger Influencer. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt zwar Kinderarbeit, erfasst aber nicht alle Aspekte des digitalen Influencing. Eltern können grundsätzlich über die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder entscheiden. Dabei ist das Persönlichkeitsrecht der Kinder zu beachten.
Medienkompetenz im Fokus
Die Bundesregierung fasst unter Medienkompetenz die Fähigkeit, digitale Medien kritisch, sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Dies umfasst sowohl technische Fertigkeiten als auch die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Medieninhalten. Zielgruppen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ sind Kinder, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte.
Mit dem Themenbereich Influencing befasst sich auch die Expertenkommission ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘. In ihrer am 20. April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme sind die Experten auf Risiken durch Online-Verhalten eingegangen.
Aufklärungskampagne: Die gemeinsame Aktionswoche #KindersindkeinContent 2025 hat nach Regierungsangaben 966.045 Aufrufe auf Social Media erreicht und 14.833 Likes erzielt. Beteiligt waren unter anderem die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Für 2026 ist eine Wiederholung geplant. Diese wird von der EU-Initiative klicksafe und dem Elternratgeber ‚SCHAU HIN!‘ initiiert.
Bei vier Projekten im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ spielt die Rolle von Influencern eine Rolle. Details zu diesen Projekten verweist die Bundesregierung auf die Webseite www.demokratie-leben.de. Die Projekte der dritten Förderperiode laufen zum 31. Dezember 2026 aus.
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Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die als Influencer oder in Social-Media-Inhalten ihrer Eltern auftreten. Eltern, die Fotos ihrer Kinder online veröffentlichen, sowie pädagogische Fachkräfte im Bereich Medienkompetenz sind ebenfalls betroffen.
Die Regierung nennt keine konkreten Zeitpläne für Prüfvorgänge und verweist bei mehreren Fragen auf Webseiten oder noch laufende Prozesse.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 27.05.2026)
- Sharenting
- Das Teilen von Inhalten über die eigenen Kinder durch Eltern in sozialen Netzwerken.
- Kinder-Influencing
- Die kommerzielle Nutzung minderjähriger Personen als Influencer in sozialen Medien.
Was sind die Hauptprüfungen der Bundesregierung?
Elterneinwilligung bei Kinderfotos, französische Gesetze zum Influencing und Jugendarbeitsschutzgesetz-Nachbesserungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6198 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































