- 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von FGM betroffen oder bedroht
- 497 neue HKÜ-Kindesentziehungsfälle allein im Jahr 2025 registriert
- Seit 2015 keine einzige Verurteilung wegen Ferienbeschneidung bekannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7397 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Justiz fungiert als deutsche Zentralbehörde nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) und verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 497 neue Vorgänge. Das HKÜ greift jedoch nur zwischen seinen Vertragsstaaten — für Verbringungen in zahlreiche arabische, nordafrikanische und zentralasiatische Länder besteht kein völkerrechtlicher Rückführungsmechanismus. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend schätzte auf Basis einer Prognos-Erhebung, dass zum 31. Dezember 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, darunter rund 11.100 Minderjährige als potenziell betroffen und bis zu 25.000 als gefährdet. Zwangsheirat ist seit 2011 nach § 237 StGB strafbar, FGM seit 2013 nach § 226a StGB — seit 2015 gilt die Strafbarkeit auch für im Ausland an in Deutschland lebenden Mädchen begangene Taten.
- 123.000 — Frauen und Mädchen in Deutschland von FGM betroffen oder bedroht (Stand: 31. Dezember 2024, Bundesministerium/Prognos-Erhebung)
- 11.100 Minderjährige — potenziell von FGM betroffene minderjährige Mädchen in Deutschland laut Schätzung
- bis zu 25.000 — weitere minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft
- 497 HKÜ-Vorgänge — neue Kindesentziehungsfälle beim Bundesamt für Justiz im Jahr 2025
- 570 bekannte Fälle — vollzogene oder versuchte Zwangsverheiratungen im Jahr 2017 laut Berliner Arbeitskreis (Erhebung bei 420 Einrichtungen)
Im Detail
„Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.“
— Parlamentarischer Staatssekretär de Vries, Antwort auf BT-Drs. 21/3236, Frage 44 (zu Ehrenmorden nach Verschleppung)
Rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland sind nach Schätzungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht — darunter rund 11.100 Minderjährige als potenziell betroffen und bis zu 25.000 als gefährdet. Gleichzeitig registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 lediglich einen einzigen Fall nach § 226a StGB. Seit Inkrafttreten der Auslandsstrafbarkeit im Jahr 2015 ist nach Angaben der Fragesteller keine einzige Verurteilung wegen einer sogenannten „Ferienbeschneidung“ bekannt. Diese extreme Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Ausmaß des Problems und der Strafverfolgungsrealität steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7397, die die AfD-Fraktion am 29. Juli 2026 eingereicht hat.
Kindesentziehung: 497 HKÜ-Fälle und blinde Flecken in Nicht-Vertragsstaaten
Das Bundesamt für Justiz verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 497 neue Vorgänge nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Die Türkei ist dabei seit Jahren der bedeutendste Partnerstaat bei ausgehenden Verfahren. Das HKÜ gilt jedoch nur zwischen seinen Vertragsstaaten. Für Verbringungen in zahlreiche arabische, nordafrikanische und zentralasiatische Länder — die aufgrund ihrer Diaspora in Deutschland besonders relevant sind — besteht kein völkerrechtlicher Rückführungsmechanismus. Das Bundesamt für Justiz führt über diese Fälle keine Statistik und kann nach eigenen Angaben keine Gesamtzahlen nennen. Die AfD-Fraktion fragt deshalb unter anderem, aus welchen Gründen diese Erfassung unterbleibt und ob eine entsprechende Statistik geplant ist.
Schutzlücken bei Zwangsverheiratung und fehlende Frühwarnsysteme
Eine Erhebung des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung unter 420 Einrichtungen erfasste für das Jahr 2017 allein 570 bekannte Fälle von vollzogener oder versuchter Zwangsverheiratung. Die Mehrheit der Betroffenen war minderjährig, zu 93 Prozent weiblich und stammte aus arabischen oder türkischen Familienumfeldern. Die Dunkelziffer wird von Fachorganisationen als erheblich höher eingeschätzt. Eine bundesweit einheitliche Erfassung existiert nicht. Die Fragesteller thematisieren, dass Schulen, Jugendämter, Polizei und Auslandsvertretungen bislang keine verbindlich koordinierte Zusammenarbeit für Verdachtsfälle drohender Verschleppung betreiben. Kinder verschwinden — und es fällt oft erst auf, wenn sie im nächsten Schuljahr nicht mehr erscheinen. Konkret fragt die Anfrage, ob es ein bundesweit einheitliches Verfahren für solche Fälle gibt und welche präventiven Maßnahmen deutschen Behörden überhaupt zur Verfügung stehen.
Was gilt aktuell?
Zwangsheirat ist seit 2011 als eigenständiger Straftatbestand nach § 237 StGB unter Strafe gestellt. FGM ist seit 2013 nach § 226a StGB strafbar, seit 2015 auch als Auslandstat mit Inlandsbezug nach § 5 Nr. 9a StGB. Das Passgesetz wurde 2016 geändert, um Verbringungen zum Zweck der Genitalverstümmelung zu erschweren. Trotz dieses rechtlichen Rahmens findet Strafverfolgung laut Drucksache faktisch kaum statt: Für 2023 wurden drei FGM-Fälle polizeilich erfasst, für 2024 nur einer.
Bilaterale Abkommen: Deutschland hinter Frankreich und Schweden
Ein weiterer Schwerpunkt der 41 Fragen betrifft das Fehlen bilateraler Rückführungsabkommen mit Nicht-HKÜ-Staaten. Frankreich hat entsprechende Vereinbarungen mit Algerien, Ägypten, Libanon, Marokko und Tunesien abgeschlossen; Schweden mit Ägypten und Tunesien; die Schweiz mit dem Libanon. Deutschland hat nach Kenntnis der Fragesteller keine vergleichbaren Abkommen — obwohl die Fallzahlen und die Zusammensetzung der in Deutschland lebenden Migrantenbevölkerung einen Bedarf belegen. Die Anfrage fragt, warum Deutschland diese Lücke bisher nicht geschlossen hat und ob entsprechende Verhandlungen geplant sind. Auch wird nach möglichen Hindernissen gefragt, insbesondere bei Staaten, deren Familienrecht auf islamischem Recht basiert und den Vater rechtlich gegenüber der Mutter bevorzugt. Ähnliche Fragen stellt die Anfrage im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherheitskooperation.
Ukraine-Sonderkomplex: Verschleppte Kinder und Melania Trump
Die Anfrage umfasst auch Fragen zu ukrainischen Kindern, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges widerrechtlich nach Russland oder in besetzte Gebiete verbracht wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach der deutschen Beteiligung an der Consultation Group on the Children of Ukraine (CGU) des Europarats sowie danach, ob die Bundesregierung in Kontakt mit der US-amerikanischen First Lady Melania Trump zur Rückführung ukrainischer Kinder steht. Dieser Fragen-Block zeigt die thematische Breite der Anfrage, die von innenpolitischen Schutzlücken bis hin zu außenpolitischen Kooperationsmechanismen reicht.
Die Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis zum 19. August 2026. Ob die Bundesregierung alle 41 Fragen vollständig beantworten wird, ist offen — bei früheren Anfragen zu ähnlichen Themen verwies die Bundesregierung auf fehlende statistische Grundlagen, wie etwa bei der Frage zur statistischen Erfassung von Ehrenmorden nach Verschleppung: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor“ (BT-Drs. 21/3236). Vergleichbare Probleme bei der parlamentarischen Kontrolle staatlichen Handelns thematisiert auch die Anfrage zur uneinheitlichen Praxis in den Bundesländern beim Schwerbehindertenausweis.
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Betroffen sind in Deutschland lebende Mädchen und junge Frauen, insbesondere mit Familienhintergrund in arabischen, türkischen oder nordafrikanischen Herkunftsländern. Mittelbar betroffen sind auch in Deutschland zurückgebliebene Elternteile sowie Fachkräfte in Schulen, Jugendämtern und Beratungsstellen, die Verdachtsfälle erkennen und melden sollen.
Die Kleine Anfrage wurde am 29. Juli 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/7397). Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 41 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- HKÜ
- Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 verpflichtet Vertragsstaaten zur schnellen Rückführung widerrechtlich verbrachter Kinder. Es gilt nur zwischen den beigetretenen Staaten.
- FGM (Female Genital Mutilation)
- Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland nach § 226a StGB strafbar — seit 2015 auch dann, wenn sie an einem in Deutschland lebendem Mädchen im Ausland vorgenommen wird (Auslandsstrafbarkeit nach § 5 Nr. 9a StGB).
- Brüssel-IIb-Verordnung
- EU-Verordnung, die gemeinsam mit dem HKÜ innereuropäische Rückführungsverfahren bei Kindesentziehungen regelt und seit August 2022 gilt.
Was ist das Haager Übereinkommen (HKÜ)?
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung regelt die Rückführung widerrechtlich ins Ausland verbrachter Kinder — es gilt jedoch nur zwischen den Vertragsstaaten, nicht gegenüber vielen arabischen oder nordafrikanischen Ländern.
Wie viele FGM-Fälle wurden 2024 polizeilich erfasst?
Laut Vorbemerkung der Anfrage wurde für 2024 lediglich ein einziger Fall nach § 226a StGB in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert, obwohl die Bundesregierung selbst rund 123.000 betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen schätzt.
Warum ist Deutschland gegenüber Frankreich oder Schweden im Nachteil?
Frankreich hat bilaterale Rückführungsabkommen mit Algerien, Ägypten, Libanon, Marokko und Tunesien, Schweden mit Ägypten und Tunesien. Deutschland hat nach Kenntnis der Fragesteller keine vergleichbaren Abkommen mit diesen Ländern abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7397 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































