- 69 Afghanen erhielten 2025 Rückkehrförderung
- Familien bekommen bis zu 4.000 Euro
- Charterflug kostete 366.160 Euro
Afghanistan-Ausreisen: Linke hinterfragt Förderprogramme
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5996 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage bezieht sich auf die deutsche Politik gegenüber Afghanistan seit der Taliban-Machtübernahme 2021. Die Bundesregierung führt parallel freiwillige Rückkehrprogramme und Zwangsabschiebungen durch, obwohl die humanitäre Lage in Afghanistan als kritisch gilt. Der Krieg zwischen Pakistan und Afghanistan verschärft die Situation zusätzlich.
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, ausreisepflichtige Afghanen nach Afghanistan abzuschieben.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/5399
Die Bundesregierung hat eine umfassende Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zu finanziell geförderten Ausreisen nach Afghanistan vorgelegt (BT-Drs. 21/5996 vom 19. Mai 2026). Die Antwort zeigt detaillierte Angaben zur parallelen Durchführung von Rückkehrförderung und Abschiebungen.
Rückkehrprogramme wieder aktiviert
Seit Januar 2025 können afghanische Staatsangehörige wieder über das REAG/GARP-Programm freiwillig nach Afghanistan ausreisen. Dies ist bemerkenswert, da das Programm seit August 2021 nach der Taliban-Machtübernahme suspendiert gewesen ist. Rückkehrer erhalten umfangreiche finanzielle Unterstützung. Bis zu 1.000 Euro Starthilfe pro Person. Für Minderjährige sind es 500 Euro, maximal 4.000 Euro pro Familie. Hinzu kommen 200 Euro Reisebeihilfe und bei Bedarf bis zu 2.000 Euro für medizinische Zusatzkosten.
Zusätzlich steht über das European Reintegration Programme (EURP) Reintegrationshilfe zur Verfügung: 615 Euro Kurzzeitunterstützung sowie bis zu 2.000 Euro pro Hauptantragsteller für Langzeitunterstützung. Die Linke hatte bereits zuvor Aspekte der Umsetzung von Migrations- und Asylpolitik thematisiert.
69 freiwillige Rückkehrer in 2025
Laut Bundesregierung haben 2025 insgesamt 69 afghanische Staatsangehörige eine Förderung über REAG/GARP erhalten. Davon sind 62 männlich und 7 weiblich gewesen. Vier Minderjährige sind unter den Geförderten gewesen. Im ersten Quartal 2026 sind bereits weitere 19 Personen gefördert worden, darunter 6 Minderjährige.
Der Staat fördert freiwillige Rückkehr mit finanziellen Mitteln und führt parallel Abschiebungen durch.
Abschiebungen laufen parallel
Gleichzeitig setzt die Bundesregierung ihre Abschiebungspraxis fort. Am 26. Februar 2026 sind 20 Personen per Charterflug nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Kosten haben sich auf 366.160 Euro belaufen. Bis Ende April 2026 haben weitere Abschiebungen stattgefunden – insgesamt 52 Personen sind zwangsweise zurückgeführt worden. Die meisten Abgeschobenen sind zwischen 21 und 30 Jahre alt gewesen und haben bereits mehrere Jahre in Deutschland gelebt.
Die Bundesregierung verweigert aus Sicherheitsgründen Angaben zur genutzten Fluggesellschaft. Die Linke äußert sich kritisch zur Abschiebungspraxis. Bei der Charterrückführung sind laut Bundesregierung keine Zwangsmittel eingesetzt worden. 57 Bundespolizisten haben den Flug begleitet.
Anfrage zeigt parallele Maßnahmen auf
Die Anfrage der Linken zeigt die parallele Durchführung unterschiedlicher Maßnahmen in der deutschen Afghanistan-Politik auf. Der Staat motiviert einerseits Menschen mit erheblichen Summen zur freiwilligen Rückkehr. Andererseits führt er weiterhin Abschiebungen durch. Hintergrund ist die Doppelstrategie der Regierung bei der Migrationspolitik. Auch andere Oppositionsparteien stellen regelmäßig Fragen zur Ausgabenpolitik der Bundesregierung.
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Betroffen sind ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die zwischen freiwilliger Rückkehr mit staatlicher Förderung oder Zwangsabschiebung stehen. Die meisten Rückkehrer waren zuvor in verschiedenen Bundesländern aufhältig, schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen detailliert, verweist jedoch bei einigen Punkten auf fehlende Datenerfassung oder Geheimhaltung der Fluggesellschaft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 19.05.2026) Rückkehrprogramme Afghanistan – Förderung und Abschiebungen in der deutschen Migrationspolitik →
- REAG/GARP
- Bund-Länder-Programm zur Förderung freiwilliger Rückkehr mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung.
- EURP
- European Reintegration Programme – EU-finanziertes Programm zur Reintegrationshilfe im Zielland.
- Sammelcharterrückführung
- Organisierte Abschiebung mehrerer Personen mit einem speziell gecharterten Flugzeug.
Wie viel Geld erhalten Rückkehrer nach Afghanistan?
Bis zu 4.000 Euro pro Familie über das REAG/GARP-Programm plus bis zu 2.000 Euro für Reintegration.
Wurden 2026 Menschen nach Afghanistan abgeschoben?
Ja, allein bis April 2026 wurden 52 Personen abgeschoben, davon 45 per Charterflug.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5996 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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