- 200 schwangere Frauen in DDR-Doppelblindstudie mit Cerutil einbezogen
- Aufklärungspflicht und Einwilligung laut Wissenschaftlichem Beirat ungeklärt
- Bundesregierung soll Opferzahlen, Entschädigung und Forschungspläne benennen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6671 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hatte auf eine frühere AfD-Anfrage (BT-Drs. 21/3288) zu DDR-Medikamentenversuchen geantwortet, sich dabei ausschließlich auf die 2016 erschienene Charité-Studie „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961–1989“ gestützt und erklärt, neuere Erkenntnisse lägen nicht vor. Die Studie schloss mit dem Kapitel „Der Skandal, der keiner war“. Der Wissenschaftliche Beirat zum gleichen Forschungsprojekt hatte jedoch in seiner Stellungnahme erhebliche Einschränkungen benannt: knappe Ressourcen, eingeschränkter Archivzugang, fehlende Patientenperspektive und ein ambivalenter Befund zur Einwilligung. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmete dem Medizinunrecht in der DDR in ihrem Jahresbericht 2025 ein eigenes Kapitel und nannte „umfassenden Handlungsbedarf“.
- 200 Schwangere — so viele Probandinnen sah der offizielle Prüfplan der Cerutil-Studie an der Berliner Charité (genehmigt 8. Juni 1988) vor.
- 293 Testpersonen — diese abweichende Zahl nennt eine 1993 im De-Gruyter-Verlag erschienene Fachpublikation der Studienleiterin und eines Mitautors.
- 149 Teilnehmerinnen, 51 Abbrecher — so die Angaben in den zwei gleichlautenden Zwischenberichten, die im Bundesarchiv lagern; ein Abschlussbericht fehlt.
- 1961–1989 — der untersuchte Zeitraum der Charité-Studie von 2016 zu klinischer Arzneimittelforschung in der DDR.
- 24 Fragen — stellt die AfD-Fraktion in BT-Drs. 21/6671 zur Aufarbeitung von Medizinunrecht in der DDR.
Im Detail
„Dies betrifft sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere Begleitung und Unterstützung der Betroffenen.“
— SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke, Jahresbericht 2025, zitiert in BT-Drs. 21/6671, S. 2
Tausende schwangere Frauen nahmen in der DDR an medizinischen Studien teil — teils ohne ihr Wissen, teils ohne ordnungsgemäße Aufklärung. Die Berliner Charité erstellte im Januar 1988 einen Prüfplan für eine Doppelblindstudie mit dem Medikament Cerutil an 200 Schwangeren; das DDR-Gesundheitsministerium erteilte die Genehmigung am 8. Juni 1988. Wie gut die Probandinnen über Risiken und Zweck des Versuchs informiert wurden, ist bis heute ungeklärt. Genau hier setzt die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6671 an, die die AfD-Fraktion am 25. Juni 2026 einreichte.
Medizinunrecht DDR: Warum die Frage nach der Cerutil-Studie neu aufgeworfen wird
Auslöser ist eine aus Sicht der Fragesteller unzureichende Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/3288). Die Regierung hatte sich darin ausschließlich auf die 2016 erschienene Studie des Charité-Instituts für Geschichte der Medizin gestützt und erklärt, es lägen keine neueren Erkenntnisse vor. Diese Studie schloss mit dem Kapitel „Der Skandal, der keiner war“. Doch der Wissenschaftliche Beirat desselben Forschungsprojekts bewertete die Studie deutlich zurückhaltender: Knappe Ressourcen, eingeschränkter Zugang zu Firmenarchiven und — besonders folgenreich — die fehlende Patientenperspektive verhinderten ein abschließendes Urteil. Der Befund zur Aufklärung und Einwilligung der Studienteilnehmer bleibe, so der Beirat, „ambivalent“.
Hinzu kommt der Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, die dem Medizinunrecht in der DDR ein eigenes Kapitel widmet. Betroffene wendeten sich „immer wieder“ an sie und berichteten von nachhaltig beeinträchtigter Gesundheit. Zupke benennt „umfassenden Handlungsbedarf“ — sowohl bei der Forschung als auch bei der Unterstützung von Opfern.
Der Fall Brigitte Heinisch und die Cerutil-Studie im Detail
Exemplarisch zieht die Anfrage den Fall Brigitte Heinisch heran. Laut einem Deutschlandfunk-Bericht wurde sie ab dem 31. Januar 1989 in der 28. Schwangerschaftswoche stationär behandelt und an die Charité überwiesen. Trotz ihrer Schilddrüsenerkrankung — ein Ausschlusskriterium laut Prüfplan — wurde sie in die Cerutil-Studie aufgenommen. Ihr Schilddrüsenmedikament wurde abgesetzt, stattdessen erhielt sie Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat). Die Chargennummer 400588 ist in ihrem Mutterpass vermerkt.
Die Dokumentenlage zur Cerutil-Studie ist lückenhaft: Im Bundesarchiv liegen lediglich zwei identische Zwischenberichte vor; ein Abschlussbericht fehlt. Die Zwischenberichte nennen 149 Teilnehmerinnen, von denen 51 ausschieden. Eine 1993 erschienene Fachpublikation der Studienleiterin und eines Mitautors nennt hingegen 293 Testpersonen und erwähnt zudem das Präparat „Helfergin“ — dessen Herkunft und mögliche Verbindung zu westlichen Pharmaunternehmen ungeklärt ist.
24 Fragen zum Medizinunrecht in der DDR
Die Anfrage richtet 24 konkrete Fragen an die Bundesregierung. Im Kern geht es um fünf Themenbereiche: Erstens fragen die Abgeordneten nach Anlaufstellen und Unterstützungsangeboten für Betroffene. Zweitens verlangen sie Zahlen — wie viele Personen nahmen an DDR-Medizinstudien teil, wie viele meldeten sich als Opfer, wie viele Schwangere waren betroffen? Drittens thematisiert die Anfrage den möglichen Interessenkonflikt der Charité: Ist es angemessen, dass die Institution, die selbst an den Studien beteiligt war, deren historische Aufarbeitung übernimmt? Viertens fragen die Abgeordneten nach konkreten Maßnahmen: Plant die Bundesregierung neue Forschungsprojekte, verbesserten Archivzugang oder gesetzgeberische Schritte? Fünftens stellen die Fragesteller Fragen speziell zur Cerutil-Studie — zu Planung, Durchführung, Einwilligungspraxis, Versicherungsschutz und möglichen Gesundheitsschäden bei Müttern und Kindern.
In der DDR wurden Schwangere in Medikamentenstudien einbezogen — ob sie wirksam aufgeklärt wurden und eingewilligt haben, ist bis heute nicht abschließend geklärt.
Was gilt aktuell?
Eine gesetzlich geregelte, umfassende Anlaufstelle für Opfer von DDR-Medizinunrecht existiert nicht. Das Anti-D-Hilfegesetz bietet lediglich für eine spezifische Gruppe — jene Frauen, die 1978/79 im Rahmen der Rhesusfaktor-Immunprophylaxe mit Hepatitis C infiziert wurden — einen Entschädigungsrahmen; zahlreiche Anträge wurden jedoch abgelehnt. Für die Opfer anderer DDR-Medizinstudien gibt es keine vergleichbare Regelung. Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft keine neueren Erkenntnisse als die Charité-Studie von 2016, stützt sich also weiterhin auf eine Untersuchung, deren eigener Beirat erhebliche Einschränkungen benennt.
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit einer breiteren Debatte über die Aufarbeitung von SED-Unrecht. So beschäftigt sich der Bundestag auch mit den Kosten und der Arbeit von Beauftragten der Bundesregierung — etwa dem Antisemitismusbeauftragten oder dem Drogenbeauftragten. Die Frage, welche institutionellen Strukturen der Bund für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht bereithält, stellt sich auch im Kontext von anderen historisch-politischen Anfragen im Bundestag.
Weiterlesen:
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Heute im Bundestag – 26.06.2026
Unmittelbar betroffen sind Frauen, die in der DDR ohne ordnungsgemäße Aufklärung oder Einwilligung an medizinischen Studien teilnahmen, sowie deren Kinder. Exemplarisch thematisiert die Anfrage den Fall Brigitte Heinisch, die nach eigenen Angaben ohne ihr Wissen in der 28. Schwangerschaftswoche in die Cerutil-Studie aufgenommen wurde. Mittelbar berührt die Anfrage alle DDR-Bürger, die als Probanden in klinischen Studien eingesetzt wurden — sowohl in rein ostdeutschen Projekten als auch in Studien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6671) ging am 25. Juni 2026 beim Bundestag ein. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, die Bundesregierung hat ihre Antwort bis zum 16. Juli 2026 vorzulegen. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion die Ergebnisse in der parlamentarischen Debatte aufgreifen oder weitere Anfragen stellen.
- Doppelblindstudie
- Klinische Studie, bei der weder Probanden noch Ärzte wissen, wer den Wirkstoff und wer ein wirkungsloses Placebo erhält — zum Ausschluss von Beeinflussung.
- Aufklärungspflicht
- Rechtliche Pflicht der Ärzte, Patienten vor einer medizinischen Maßnahme umfassend über Risiken und Zweck zu informieren und ihre Einwilligung einzuholen.
- SED-Opferbeauftragte
- Vom Bundestag eingesetzte Beauftragte, die Opfer des SED-Regimes berät, unterstützt und auf politischen Handlungsbedarf hinweist. Seit 2022 ist Evelyn Zupke im Amt.
Was war die Cerutil-Studie?
Die Charité erstellte im Januar 1988 einen Prüfplan für eine Doppelblindstudie mit dem Medikament Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat) an 200 schwangeren Frauen. Die DDR-Behörden genehmigten die Studie am 8. Juni 1988.
Warum ist die Aufarbeitung durch die Charité umstritten?
Laut Fragesteller besteht ein möglicher Interessenkonflikt, da die Charité als ehemals führendes DDR-Krankenhaus selbst an den Studien beteiligt war und gleichzeitig deren historische Aufarbeitung übernahm.
Gibt es Entschädigungsmöglichkeiten für DDR-Medizinopfer?
Das Anti-D-Hilfegesetz ermöglicht Betroffenen der Rhesusfaktor-Immunprophylaxe (Hepatitis-C-Infektionen 1978/79) eine Entschädigung, jedoch wurden laut Drucksache zahlreiche Anträge abgelehnt. Für andere Studienopfer ist keine gesonderte Regelung bekannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6671 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































