- Bundesregierung plant keine neue Forschungsförderung zu DDR-Medizinunrecht
- Zu Cerutil-Studie an 149 bis 293 Schwangeren fehlen eigene Erkenntnisse
- Betroffene können sich an SED-Opferbeauftragte und Stiftung UPD wenden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7047 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
In der DDR wurden zwischen 1961 und 1989 klinische Arzneimittelstudien durchgeführt, teils im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen. Eine 2016 veröffentlichte Studie des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité kam zu dem Ergebnis, die Studien seien nicht nach einem anderen Standard als in der Bundesrepublik durchgeführt worden. Der Wissenschaftliche Beirat der Studie wies jedoch auf methodische Grenzen hin: Die Patientenperspektive blieb weitgehend unberücksichtigt, und Zugangsbeschränkungen bei Firmenarchiven schränkten die Erkenntnislage ein. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmet dem Medizinunrecht in der DDR in ihrem Jahresbericht 2025 (BT-Drs. 21/520) ein eigenes Kapitel und benennt weiteren Handlungsbedarf. Ein Verbundprojekt der Universitätskliniken Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock zu gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-Unrecht lief von Juli 2021 bis Juni 2024.
- 149 bis 293 — Widersprüchliche Angaben zur Teilnehmerzahl der Cerutil-Studie: Zwischenberichte nennen 149 Probandinnen, eine Fachpublikation von 1993 nennt 293 schwangere Testpersonen.
- 51 Ausgeschiedene — Von 149 gemäß Zwischenberichten erfassten Teilnehmerinnen schieden 51 aus der Cerutil-Studie aus; die Gründe sind laut Drucksache nicht dokumentiert.
- 7 Datensätze — Im Arzneimittelinformationssystem des Bundes sind sieben Datensätze zum Präparat „Helfergin“ hinterlegt; alle Zulassungsanträge wurden bis Anfang der 2000er Jahre zurückgezogen.
- Juli 2021 bis Juni 2024 — Laufzeit des Verbundprojekts „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ an vier Universitätskliniken mit 13 Teilprojekten.
- 8. Juni 1988 — Datum der offiziellen Genehmigung der Cerutil-Doppelblindstudie durch das DDR-Gesundheitsministerium.
Im Detail
Gezielte Forschungsförderungen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht vorgesehen.
— Antwort der Bundesregierung auf Frage 8, BT-Drs. 21/7047
Schwangere Frauen, die in der DDR ohne ihr Wissen an Arzneimittelstudien teilnahmen, stehen auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung vor einer weitgehend ungeklärten Vergangenheit. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7047 vom 8. Juli 2026 klargestellt, dass sie zu den meisten inhaltlichen Kernfragen keine eigenen Erkenntnisse besitzt und gezielte neue Forschungsförderungen zu DDR-Medizinunrecht derzeit nicht plant.
Cerutil-Studie: Widersprüchliche Zahlen, kein Abschlussbericht
Im Mittelpunkt der Nachfragen der AfD-Fraktion steht die sogenannte Cerutil-Studie, die 1988 an der Berliner Charité an schwangeren Frauen mit Wachstumsstörungen des Ungeborenen durchgeführt wurde. Das DDR-Gesundheitsministerium erteilte am 8. Juni 1988 die Genehmigung für eine Doppelblindstudie mit dem Medikament Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat) an 200 Schwangeren. Die vorliegenden Unterlagen werfen grundlegende Fragen auf: Laut den im Bundesarchiv vorliegenden Zwischenberichten nahmen 149 Patientinnen teil, von denen 51 ausschieden — warum, ist nicht dokumentiert. Eine 1993 erschienene Fachpublikation im De-Gruyter-Verlag nennt hingegen 293 schwangere Testpersonen. Ein Abschlussbericht fehlt. Ob die Teilnehmerinnen ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und wirksam einwilligten, ist nicht belegt. Zu diesen Fragen teilt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7047 mit, keine eigenen Erkenntnisse erlangt zu haben.
Bundesregierung: Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Auf die Frage, ob neue Forschung zum DDR-Medizinunrecht gefördert werden soll, lautet die Antwort der Bundesregierung knapp: Gezielte Forschungsförderungen seien derzeit nicht vorgesehen. Auch gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Archivzugangs hält die Bundesregierung für nicht erforderlich, da der Zugang zu Bundesarchivunterlagen im Bundesarchivgesetz geregelt sei. Den Zugang zu Firmen- und Privatarchiven sieht sie in der Verantwortung der jeweiligen Träger. Lediglich für die Frage der Rehabilitierung verweist die Regierung auf die bestehenden Rehabilitierungsgesetze aus den frühen 1990er Jahren, die aus ihrer Sicht einen ausreichenden Rahmen bieten.
Wissenschaftlicher Beirat: Patientenperspektive blieb unterbelichtet
Grundlage der bisherigen Aufarbeitung ist eine 2016 veröffentlichte Studie der Charité zum Thema klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989. Der Wissenschaftliche Beirat dieser Studie hatte jedoch erhebliche methodische Einschränkungen festgehalten: Die Befragung von Patienten, die nachweislich an einer klinischen Studie teilgenommen hatten, sei „nahezu unmöglich“ gewesen. Die Patientenperspektive blieb damit in der Studie nach eigenem Bekunden des Beirats „unterbelichtet“. Zudem blieb der Befund zur Aufklärung und Einwilligung der Teilnehmerinnen laut Beirat „ambivalent“. Die Bundesregierung erkennt in ihrer Antwort an, dass auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich ist.
SED-Opferbeauftragte: Weiterer Handlungsbedarf
Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmet dem Medizinunrecht in der DDR in ihrem Jahresbericht 2025 (BT-Drs. 21/520) ein eigenes Kapitel. Demnach wenden sich immer wieder Betroffene an sie und berichten von erlittenem Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt wurde. Sie benennt sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere Begleitung der Betroffenen als Handlungsbedarf. Ein zwischen 2021 und 2024 gefördertes Verbundprojekt der Universitätskliniken Jena, Leipzig, Magdeburg und Rostock untersuchte in 13 Teilprojekten gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht — darunter auch die Hepatitis-C-kontaminierte Anti-D-Prophylaxe, bei der 1978/79 Tausende schwangere Frauen infiziert wurden.
Anlaufstellen für Betroffene
Als Anlaufstellen für Betroffene von DDR-Medizinunrecht nennt die Bundesregierung die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, die jeweiligen Landesbeauftragten in den neuen Ländern sowie die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD), die kostenfrei Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen anbietet. Die Bundesstiftung Aufarbeitung ist ebenfalls mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befasst. Ob individuelle Entschädigungsansprüche unter die bestehenden Rehabilitierungsgesetze fallen, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung nur im jeweiligen Einzelfall beurteilen — diese Beurteilung obliegt den zuständigen Behörden und Gerichten. Im Bundesarchiv befinden sich mehrere einschlägige Aktenbestände zur Cerutil-Studie, darunter die Bestände DQ 116/1211 und DQ 116/1213 des Instituts für Arzneimittelwesen der DDR.
Weiterlesen:
- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
- Bundesregierung reformiert die Pflege im Blindflug
- Ukraine-Krieg: 10,8 Mio. Menschen auf Hilfe angewiesen
Betroffen sind potenziell Frauen, die in der DDR ohne informierte Einwilligung an Arzneimittelstudien teilnahmen, sowie deren Kinder. Konkret thematisiert die Drucksache die Cerutil-Studie an schwangeren Frauen, die 1988/89 an der Berliner Charité durchgeführt wurde. Zudem wurden 1978/79 Tausende schwangere Frauen im Rahmen der Immunprophylaxe gegen den Rhesusfaktor D mit Hepatitis C infiziert.
Bei zentralen Sachfragen — Zahl der Studienteilnehmer, Gesundheitsschäden, Aufklärung der Probandinnen, Cerutil-Studienverlauf — verweist die Bundesregierung wiederholt auf fehlende eigene Erkenntnisse oder auf frühere Antworten (Fragen 2–5, 15–19, 22). Zu Fragen nach künftiger Forschungsförderung (Fragen 8, 10, 13, 23) verweist die Regierung jeweils auf die Antwort zu Frage 8, die eine Ablehnung enthält.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Medizinunrecht DDR: 24 Fragen zur Cerutil-Studie an Schwangeren →
- Cerutil-Studie
- Eine 1988 vom DDR-Gesundheitsministerium genehmigte Doppelblindstudie mit dem Medikament Cerutil (Wirkstoff: Meclofenoxat) an schwangeren Frauen mit Unterentwicklung des Ungeborenen, durchgeführt an der Berliner Charité.
- Rehabilitierungsgesetze
- Drei Bundesgesetze aus den frühen 1990er Jahren (Strafrechtliches, Verwaltungsrechtliches, Berufliches Rehabilitierungsgesetz), die DDR-Opfern eine Rehabilitierung und Entschädigungsansprüche bei verfolgungsbedingten Schäden ermöglichen.
- ZGA (Zentraler Gutachterausschuss)
- Das in der DDR für die Bewertung und Genehmigung klinischer Studien zuständige Gremium beim Institut für Arzneimittelwesen.
Wo können sich DDR-Medizinunrecht-Betroffene melden?
Laut Bundesregierung stehen die Bundesbeauftragte für SED-Opfer, die Landesbeauftragten in den neuen Ländern sowie die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD) kostenfrei zur Verfügung.
Was war die Cerutil-Studie?
1988 genehmigte das DDR-Gesundheitsministerium eine Doppelblindstudie mit dem Medikament Cerutil an 200 Schwangeren an der Berliner Charité. Laut Zwischenberichten nahmen 149 Frauen teil, eine Veröffentlichung von 1993 nennt 293 Testpersonen.
Plant die Bundesregierung neue Forschung zum DDR-Medizinunrecht?
Nein. Laut BT-Drs. 21/7047 sind gezielte Forschungsförderungen derzeit nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7047 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































