- Bundesregierung hat keine eigenen Daten zum Ausmaß von Paralleljustiz
- Kein bundesweites Lagebild geplant – nur NRW hat eines (2022)
- BKA verfügt über keine strukturierten Erkenntnisse zu informellen Konfliktregelungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6853 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Paralleljustiz bezeichnet die Praxis, Konflikte bewusst außerhalb staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zu regeln – etwa durch informelle Schlichtungen, sogenannte Friedensrichter oder finanzielle Ausgleichszahlungen innerhalb abgeschlossener Gemeinschaften. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen veröffentlichte 2022 das bislang einzige Lagebild eines deutschen Landeskriminalamtes zu diesem Thema. Die AfD-Fraktion hatte bereits 2018 ähnliche Anfragen gestellt (BT-Drs. 19/4150 und 19/4232); die neue Anfrage (BT-Drs. 21/6554) zielte darauf ab, neue Erkenntnisse der Bundesregierung zu erfragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Antwort am 2. Juli 2026 übermittelt.
Im Detail
Die Bundesregierung plant derzeit kein bundesweites Lagebild zum Themenfeld Paralleljustiz.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6853, Frage 6
Konflikte, die bewusst am staatlichen Rechtssystem vorbei geregelt werden – durch informelle Schlichter, finanzielle Ausgleichszahlungen oder sozialen Druck – beschäftigen Sicherheitsbehörden und Politik seit Jahren. Wie gut der Bund dieses Phänomen der Paralleljustiz kennt und bekämpft, hat die AfD-Fraktion mit 24 Fragen an die Bundesregierung untersucht. Die Antwort (BT-Drs. 21/6853), übermittelt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 2. Juli 2026, fällt in weiten Teilen knapp aus: Eigene empirische Erkenntnisse, die über öffentlich zugängliche Quellen hinausgehen, besitzt die Bundesregierung nicht.
Paralleljustiz: Was die Bundesregierung weiß – und was nicht
Auf die zentrale Frage, welche Erkenntnisse zum Ausmaß von Formen der Paralleljustiz in Deutschland vorliegen, antwortet die Bundesregierung: keine. Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt nach eigenen Angaben über keine strukturierten Erkenntnisse zu informellen Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte. Auch zu Zusammenhängen zwischen Paralleljustiz und Clanstrukturen, Organisierter Kriminalität oder Gewaltkriminalität verweist die Bundesregierung jeweils auf dieselbe Antwort: Es liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Gleiches gilt für Fragen zu digitalen Kommunikationsstrukturen in diesem Kontext sowie zum Vertrauensverlust der Bevölkerung in staatliche Institutionen durch Paralleljustiz.
Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Paralleljustiz ergriffen werden, verweist die Bundesregierung auf Aktivitäten im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz seit 2006 sowie auf eine Studie aus der 17. Legislaturperiode. Neue Maßnahmen werden nicht genannt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolge laut Antwort über bestehende Strukturen des polizeilichen und justiziellen Informationsaustauschs.
Kein bundesweites Lagebild geplant
Besonders deutlich zeigt sich die begrenzte Informationslage beim Thema Lagebilder. Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben lediglich das Lagebild Paralleljustiz des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 bekannt – das bislang einzige veröffentlichte Lagebild eines deutschen Bundeslandes zu diesem Thema. Ein bundesweites Lagebild plant die Bundesregierung derzeit nicht. Als Begründung gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung führt sie an, dass der Phänomenbereich Paralleljustiz nicht einheitlich definiert sei. Zur Frage nach einer eigenen Positionierung zum NRW-Lagebild verweist die Bundesregierung lediglich auf die Kenntnis dieses Dokuments.
Das Thema Paralleljustiz findet allerdings Eingang in die Ausbildung von Bundespolizistinnen und -polizisten: Es wird im Bachelorstudium des BKA, im Masterstudiengang der Deutschen Hochschule der Polizei sowie im Diplomstudiengang der Bundespolizei behandelt. Für die Ausbildung von Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind hingegen die Länder zuständig – diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Föderale Grenzen als wiederkehrender Verweis
Die föderale Struktur Deutschlands spielt in der Antwort eine zentrale Rolle: Da Justiz und Rechtsprechung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegen, verweist die Bundesregierung bei zahlreichen Fragen – etwa zu Einschüchterungen von Zeugen und Geschädigten, zur Beeinflussung von Strafverfahren oder zu Clanstrukturen – auf diese Kompetenzverteilung. Konkret gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht aktiv: Sie beobachte lediglich kontinuierlich, ob gesellschaftliche Entwicklungen einen solchen erzeugen.
Die AfD hatte bereits 2018 zwei Kleine Anfragen zum selben Thema gestellt (BT-Drs. 19/4150 und 19/4232). Die neue Anfrage (BT-Drs. 21/6554) zielte darauf ab, neue Erkenntnisse der Bundesregierung zu erfragen. Ein inhaltlicher Fortschritt gegenüber 2018 ist der Antwort kaum zu entnehmen – bei der Frage nach der Arbeitsdefinition von Paralleljustiz verweist die Bundesregierung ausdrücklich auf ihre Antwort vom 4. September 2018. Ähnliche Fragen zur Bedrohungslage durch organisierte Strukturen behandelt auch die Drucksache Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland.
Zum Schutz von Zeugen und Geschädigten in Fällen mutmaßlicher Paralleljustiz verweist die Bundesregierung auf die allgemeinen gesetzlichen Instrumente des Zeugenschutzes sowie Maßnahmen im Bereich Opferschutz – spezifische Regelungen für den Bereich Paralleljustiz nennt sie nicht. Fragen zu rechtsextremen Strukturen und deren statistischer Erfassung zeigen ähnliche Erhebungsprobleme, wie der Beitrag Rechtsextreme Aufmärsche: Linke fragt nach Zahlen im Halbjahr 2026 dokumentiert.
Weiterlesen:
- Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland
- Rechtsextreme Aufmärsche: Linke fragt nach Zahlen im Halbjahr 2026
- Bundestag 14.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Das Phänomen betrifft vor allem Menschen, die in abgeschlossenen Gemeinschaften oder Milieus leben, in denen Konflikte außerhalb staatlicher Institutionen geregelt werden. Konkret sind Geschädigte und Zeugen betroffen, die durch sozialen Druck oder Einschüchterungen von der Inanspruchnahme staatlicher Justiz abgehalten werden könnten. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die auf die Durchsetzungsfähigkeit des staatlichen Gewaltmonopols angewiesen sind.
Die Bundesregierung verweist bei der überwiegenden Mehrheit der Fragen entweder auf fehlende eigene Erkenntnisse oder auf die föderale Kompetenzverteilung zugunsten der Länder. Mehrere Fragen (8–9, 10–11, 12–13, 14, 15, 16, 22–23) werden durch Querverweise auf frühere Antworten abgehandelt, ohne neue Erkenntnisse zu liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Paralleljustiz in Deutschland: Kein bundesweites Lagebild →
- Paralleljustiz
- Informelle Regelung von Konflikten außerhalb staatlicher Gerichte, etwa durch selbsternannte Schlichter oder Friedensrichter innerhalb abgeschlossener Gemeinschaften.
- Gewaltmonopol
- Das ausschließliche Recht des Staates, physische Gewalt legitim anzuwenden und Recht durchzusetzen – Grundlage des modernen Rechtsstaats.
- Lagebild
- Systematische Auswertung von Erkenntnissen durch Sicherheitsbehörden zu einem bestimmten Kriminalitäts- oder Gefährdungsbereich.
Gibt es ein bundesweites Lagebild zu Paralleljustiz?
Nein. Die Bundesregierung plant laut BT-Drs. 21/6853 kein bundesweites Lagebild. Das einzige bekannte Lagebild stammt aus Nordrhein-Westfalen (2022).
Warum erfasst der Bund Paralleljustiz nicht statistisch?
Laut Bundesregierung fehlt eine einheitliche Definition des Phänomenbereichs, was eine bundeseinheitliche statistische Erfassung erschwert.
Hat das BKA Erkenntnisse zu informellen Konfliktregelungen?
Nein. Dem Bundeskriminalamt liegen nach eigenen Angaben keine strukturierten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6853 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































