- Medianentgeltlücke zwischen Deutschen und Ausländern lag 2023 bei 911 Euro
- Gegenüber 2010 hat sich die Entgeltlücke fast verdreifacht
- Anfrage prüft auch, ob Löhne für Rente über Grundsicherung reichen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6832 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Grundlage der Anfrage ist die Vorgänger-Drucksache 20/12614, die Entgeltunterschiede zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten bis einschließlich 2023 dokumentierte. Aus Sicht der Fragesteller zeigt diese Datenbasis einen anhaltenden Anstieg der Lohnlücke. Für Beschäftigte aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern lag der Entgeltunterschied zum Medianentgelt Deutscher demnach 2023 bei 1.274 Euro. Die Anfrage zielt darauf ab, aktuelle Zahlen für 2024 und 2025 zu erhalten.
- 317 Euro — Medianentgeltunterschied zwischen Deutschen und Ausländern im Jahr 2010 (laut Vorbemerkung der Fragesteller).
- 911 Euro — Medianentgeltunterschied im Jahr 2023, fast das Dreifache gegenüber 2010.
- 1.274 Euro — Entgeltunterschied 2023 bei Beschäftigten aus den Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern gegenüber Deutschen.
- 16 Fragen — Umfang der Anfrage, verteilt auf Niedriglohn, Medianentgelt, Anforderungsniveaus und Rentenansprüche.
- 50+ Staatsangehörigkeitsgruppen — Anzahl der abgefragten Herkunftskategorien, von EU-Staaten bis zu einzelnen Asylherkunftsländern.
Im Detail
Der Entgeltunterschied hat sich innerhalb dieser Zeitspanne demnach fast verdreifacht. Besonders deutlich ist der Entgeltunterschied zu ausländischen Beschäftigten aus den Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern ausgeprägt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6832
Der Entgeltunterschied zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten hat sich laut Angaben der AfD-Fraktion seit 2010 erheblich vergrößert: Von 317 Euro im Jahr 2010 auf 911 Euro im Jahr 2023 – eine Verdreifachung innerhalb von 13 Jahren. Für Beschäftigte aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern soll der Entgeltunterschied zum deutschen Median im Jahr 2023 sogar 1.274 Euro betragen haben. Diese Zahlen stammen aus der Vorbemerkung der Fragesteller und beziehen sich auf die Vorgänger-Drucksache 20/12614. Die aktuell vorliegende Drucksache 21/6832 vom 2. Juli 2026 fragt die Bundesregierung nach den entsprechenden Werten für die Jahre 2024 und 2025.
Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit
Die Kleine Anfrage umfasst 16 Fragen und ist nach Themenblöcken gegliedert. Zentral ist Frage 1, die für über 50 Staatsangehörigkeitsgruppen jeweils Anzahl und Anteil der Niedriglohnbezieher abfragt. Erfasst werden dabei EU-Osterweiterungsstaaten wie Bulgarien, Rumänien und Polen, Westbalkan-Länder wie Serbien und Kosovo, nordafrikanische Staaten wie Marokko und Algerien sowie osteuropäische Länder einschließlich der Ukraine. Ergänzend fragt Frage 2 nach dem Medianentgelt dieser Gruppen sowie nach dem absoluten und relativen Entgeltunterschied gegenüber deutschen Beschäftigten im Jahr 2025.
Frage 3 vertieft die Analyse nach Altersgruppen: Abgefragt wird das Medianentgelt für die Gruppen der 15- bis 24-Jährigen, der 25- bis 54-Jährigen und der ab 55-Jährigen – jeweils nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt. Damit soll erkennbar werden, ob Entgeltunterschiede in bestimmten Lebensphasen besonders ausgeprägt sind.
Lohnlücke nach Qualifikationsniveau
Die Fragen 4 bis 14 widmen sich dem Entgeltunterschied auf verschiedenen Anforderungsniveaus – Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte. Gefragt wird, wie viele ausländische Beschäftigte im jeweiligen Anforderungsniveau weniger verdienen als der Median der deutschen Beschäftigten auf demselben Niveau. Zusätzlich wird nach regionaler Differenzierung gefragt: Getrennt nach West- und Ostdeutschland soll die Anfrage aufzeigen, ob sich Entgeltunterschiede je nach Landesteil unterscheiden. Besonders auffällig ist Frage 12, die fragt, wie viele ausländische Fachkräfte weniger verdienen als der Median der deutschen Helfer – also ob qualifizierte ausländische Arbeitnehmer teils nicht einmal das Einstiegsniveau ihrer deutschen Kollegen erreichen.
Rentenwirksamkeit von Niedriglöhnen
Fragen 15 und 16 verbinden den Lohnbereich mit der Rentenversicherung. Die Anfrage erkundigt sich, welches Bruttomonatsentgelt in den Jahren 2024 und 2025 erforderlich war, um nach 45 Beitragsjahren ohne Grundrentenzuschlag eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus im Alter zu erzielen. Frage 16 fragt dann, wie viele Beschäftigte je Staatsangehörigkeit diesen Schwellenwert nicht erreicht haben. Damit rückt die Anfrage das Thema Altersarmut in den Blickwinkel des Arbeitsmarkts: Wer dauerhaft Niedriglohn bezieht, ist im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen.
Die Thematik der Lohnungleichheit zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen ist im Deutschen Bundestag nicht neu. Bereits frühere Wahlperioden haben sich mit der Frage beschäftigt, wie sich Migration auf Arbeitsmarktstruktur und Entgeltniveau auswirkt. Die aktuelle Anfrage setzt diese Beobachtungsreihe mit aktualisierten Daten für 2024 und 2025 fort. Hintergründe zu Arbeitsmarktreformen der aktuellen Legislatur finden sich auch in den Berichten über das Reformpaket für den Arbeitsmarkt sowie in der Diskussion um die Abschaffung des Bürgergelds und die neue Grundsicherung.
Die Bundesregierung hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage eine gesetzliche Frist von 21 Tagen. Die Antwort wird als eigenständige Drucksache veröffentlicht. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die detaillierten Aufschlüsselungen liefert, ist offen – bei vergleichbaren Anfragen in der Vergangenheit hat die Regierung teils auf eingeschränkte Datenverfügbarkeit der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Parallel dazu hat die AfD-Fraktion auch die Konsistenz von Regierungsantworten in anderen Themenbereichen parlamentarisch thematisiert.
Weiterlesen:
- Reformen: Aufschwung für den Arbeitsmarkt
- Das Bürgergeld ist Geschichte – die neue Grundsicherung
- Gewerkschaftsförderung: Widerspruch in Regierungsantworten unter Prüfung
Betroffen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, insbesondere ausländische Staatsangehörige aus EU-Osterweiterungsstaaten, dem Westbalkan, Nordafrika und den wichtigsten Asylherkunftsländern. Darüber hinaus berührt die Frage nach der Rentenwirksamkeit von Niedriglöhnen alle Beschäftigten, deren Entgelt langfristig unterhalb des für eine Altersrente über Grundsicherungsniveau erforderlichen Schwellenwerts liegt.
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Die Kleine Anfrage wurde am 2. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischem Verfahren eine Antwortfrist von 21 Tagen, die voraussichtlich bis zum 23. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Medianentgelt
- Das Medianentgelt ist der mittlere Lohn, bei dem genau die Hälfte aller Beschäftigten mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Es ist weniger anfällig für Verzerrungen durch Ausreißer als der Durchschnittslohn.
- Niedriglohn
- Als Niedriglohn gilt gemäß gängiger Definition ein Entgelt unterhalb von zwei Dritteln des Medianentgelts aller Beschäftigten.
- Anforderungsniveau
- Die Bundesagentur für Arbeit gliedert Berufe in vier Anforderungsniveaus: Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte – entsprechend der benötigten Qualifikation.
Wie groß ist die Entgeltlücke laut Anfrage?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller lag der Median-Entgeltunterschied zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten im Jahr 2023 bei 911 Euro; 2010 waren es noch 317 Euro.
Welche Ländergruppen werden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage umfasst über 50 Kategorien, darunter EU-Osterweiterungsstaaten, Westbalkan-Länder, nordafrikanische Staaten sowie die acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländer (u.a. Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia).
Warum spielt die Rente in der Anfrage eine Rolle?
Die Anfrage fragt, welches Bruttomonatsentgelt nötig ist, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erzielen, und wie viele Beschäftigte je Staatsangehörigkeit diesen Schwellenwert nicht erreichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6832 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































