- GKV-Entlastung: 19 Mrd. Euro 2027, 38 Mrd. Euro 2030 geplant
- Zuzahlungen steigen um 50 Prozent als Inflationsausgleich seit 2004
- Regierung hat Folgen für Einkommensschwache nicht untersucht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7823 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde auf Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit (FKG) beschlossen und soll die gesetzliche Krankenversicherung um rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 38 Milliarden Euro im Jahr 2030 entlasten. Teil des Gesetzes ist eine Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent, die seit 2004 nominal unverändert geblieben waren. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um monatlich 300 Euro angehoben. Studien des Robert Koch-Instituts belegen, dass die Lebenserwartungslücke zwischen wohlhabenden und einkommensschwachen Regionen 7,2 Jahre bei Männern und 4,3 Jahre bei Frauen beträgt — diese Schere wird seit Jahrzehnten größer.
- 19 Mrd. Euro — Entlastung der GKV durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Jahr 2027
- 38 Mrd. Euro — geplante GKV-Entlastung im Jahr 2030
- +50 Prozent — Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Inflationsausgleich seit 2004
- 2.311.849 — Krankengeldleistungsfälle in der GKV im Jahr 2024 (2019: 2.111.832)
- 13.200 — Regelleistungsberechtigte nach SGB II mit Krankengeld im Jahresdurchschnitt 2025 (2015: 18.781)
Im Detail
Ohne das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohte für das Jahr 2027 eine Beitragssatzsteigerung von 0,9 bis 1,0 Prozentpunkten, die die GKV-Mitglieder hälftig hätten tragen müssen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7823
Soziale Ungleichheit im deutschen Gesundheitssystem ist messbar und wächst: Die Lebenserwartungslücke zwischen einkommensschwachen und wohlhabenden Regionen beträgt laut Robert Koch-Institut 7,2 Jahre bei Männern und 4,3 Jahre bei Frauen. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7549 insgesamt 32 Fragen an die Bundesregierung gestellt — die Antwort liegt nun als BT-Drs. 21/7823 vom 1. September 2026 vor.
GKV-Zuzahlungen steigen um 50 Prozent
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es soll die gesetzliche Krankenversicherung um rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 38 Milliarden Euro im Jahr 2030 entlasten. Eine der Maßnahmen: Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden um 50 Prozent erhöht. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Verbraucherpreise sowie Löhne und Gehälter von 2004 bis 2024 um rund 50 Prozent gestiegen seien — die Zuzahlungen selbst aber seit 2004 nominal unverändert geblieben seien. Einzige Ausnahme war die Abschaffung der Praxisgebühr im Jahr 2013.
Die Belastungsgrenzen nach § 62 SGB V bleiben unverändert: Versicherte zahlen maximal 2 Prozent ihres Jahreseinkommens als Zuzahlung, chronisch Kranke maximal 1 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um monatlich 300 Euro angehoben, um auch Besserverdienende und Arbeitgeber stärker in die Finanzierungsverantwortung einzubeziehen.
Soziale Ungleichheit in der GKV: Datenlücken eingeräumt
Auf mehrere konkrete Fragen zu den Auswirkungen der Zuzahlungserhöhung auf einkommensschwache Versicherte räumt die Bundesregierung offen ein, keine Erkenntnisse zu besitzen. So liegen ihr keine Daten vor, wie viele Versicherte seit 2019 die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V tatsächlich erreicht haben (Frage 11). Ebenso fehlen Informationen darüber, ob und wie viele Versicherte benötigte Arzneimittel wegen der höheren Zuzahlungen seltener erwerben könnten — obwohl dies gerade bei Versicherten mit geringen Einkommen, die keine Befreiung kennen oder beantragen, relevant ist (Frage 10). Eine Erhebung dieser Daten ist laut Bundesregierung nicht geplant, da dafür vollständige Einkommens- und Haushaltsdaten aller GKV-Versicherten erforderlich wären.
Für die Frage, ob das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorab auf seine sozialen Auswirkungen geprüft wurde (Frage 6), verweist die Bundesregierung lediglich auf ihre eigene Vorbemerkung, ohne konkrete Prüfschritte zu nennen. Die FinanzKommission Gesundheit soll im zweiten Bericht zu Strukturreformen mögliche Belastungseffekte qualitativ bewerten — eine vollständige Folgenabschätzung vor Inkrafttreten des Gesetzes hat damit nicht stattgefunden.
Prävention und Gesundheitskioske: Bund ohne Überblick
Zur Präventionsoffensive des Bundesgesundheitsministeriums, die am 16. Juli 2026 mit einer Auftaktveranstaltung startete, nennt die Drucksache 21 teilnehmende Organisationen — darunter GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut und mehrere Bundesministerien. Der Zeitplan für die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes ist jedoch offen: Die Bundesregierung prüft laut eigener Aussage lediglich, ob und wie das Gesetz angepasst werden soll.
Beim Thema Gesundheitskioske — niedrigschwellige Anlaufstellen vor allem in sozial benachteiligten Stadtteilen — gibt die Bundesregierung an, weder über die aktuelle Zahl der Einrichtungen noch über deren Finanzierung oder Standorte informiert zu sein. Krankenkassen können Gesundheitskioske über Selektivverträge nach § 140a SGB V etablieren; eine Berichtspflicht gegenüber der Bundesregierung besteht nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte 2022 den Aufbau von 1.000 solcher Einrichtungen angekündigt. Wie viele davon tatsächlich entstanden sind, bleibt laut dieser Antwort unklar.
Krankengeld und Grundsicherung
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Jahresdurchschnitt 2025 rund 13.200 Regelleistungsberechtigte nach SGB II ergänzend Krankengeld — 2015 waren es noch 18.781. Die Zahl der GKV-Krankengeldleistungsfälle insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 2.111.832 (2019) auf 2.311.849 (2024). Die Bundesregierung bewertet das Nebeneinander von Krankengeld und aufstockenden SGB-II-Leistungen als systemkonform: Das Krankengeld sei eine Lohnersatzleistung, die im Bedarfsfall durch Sozialleistungen ergänzt werde. Konsequenzen für eine armutsfeste Ausgestaltung des Krankengeldes zieht sie daraus nicht.
Im GKV-Präventionsbericht 2025 werden für das Jahr 2024 rund 52.535 erreichte Lebenswelten ausgewiesen, von denen schätzungsweise 8,86 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene profitierten. Der Großteil der Maßnahmen fand in Grundschulen und Kitas statt — mit dem Ziel, soziale Ungleichheiten frühzeitig abzufedern. Ob und wie sich diese Investitionen mittel- und langfristig auf die gesundheitlichen Lebensumstände auswirken, bleibt durch fehlende Indikatoren und Evaluierungsplanungen vorerst offen.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem GKV-Versicherte mit geringem Einkommen, SGB-II-Leistungsbeziehende und chronisch Kranke, die häufig bereits an der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V operieren. Auch Krankengeldbeziehende können betroffen sein: Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen rund 13.200 Regelleistungsberechtigte nach SGB II ergänzend Krankengeld. Daneben sind Versicherte in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit eingeschränktem Zugang zu medizinischen Angeboten besonders gefährdet.
Bei mehreren zentralen Fragen — darunter zu den Auswirkungen der Zuzahlungserhöhung auf einkommensschwache Versicherte (Frage 10), zur Zahl der Versicherten die ihre Belastungsgrenze überschreiten (Fragen 11–13), zur Zahl der Gesundheitskioske (Fragen 26–30) und zu Barrieren bei der Zuzahlungsbefreiung (Frage 21) — antwortete die Bundesregierung, ihr lägen keine Erkenntnisse oder Daten vor. Bei Frage 6 zu den sozialen Auswirkungen des GKV-Gesetzes verwies sie lediglich auf die eigene Vorbemerkung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. GKV-Zuzahlungen: 32 Fragen zu sozialer Ungleichheit im Gesundheitssystem →
- Belastungsgrenze § 62 SGB V
- Gesetzliche Obergrenze für Zuzahlungen: GKV-Versicherte zahlen maximal 2 Prozent ihres Jahreseinkommens, chronisch Kranke maximal 1 Prozent. Darüber hinaus sind sie von weiteren Zuzahlungen befreit.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das unter anderem höhere Zuzahlungen, eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze und Leistungsanpassungen vorsieht.
- FinanzKommission Gesundheit (FKG)
- Von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium, das Empfehlungen zur Finanzierung und Strukturreform der GKV erarbeitet.
Um wie viel steigen die Zuzahlungen für Medikamente?
Laut Bundesregierung steigen die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent. Dies wird als Inflationsausgleich begründet, da die Verbraucherpreise von 2004 bis 2024 ebenfalls um ca. 50 Prozent gestiegen sind.
Was schützt einkommensschwache Versicherte vor zu hohen Zuzahlungen?
Die Belastungsgrenzen nach § 62 SGB V bleiben bei 2 Prozent des Jahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent). Wer diese Grenze überschreitet, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Wie viele Krankengeldleistungsfälle gab es 2024?
Im Jahr 2024 gab es laut amtlicher Statistik KG 2 der GKV insgesamt 2.311.849 Krankengeldleistungsfälle.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7823 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































