- 95 % der deutschen Ammoniak-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft
- Gülleansäuerung als EU-anerkannte Technik scheitert an deutschem Widerspruchsrecht
- Deutschland muss Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 29 % gegenüber 2005 senken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7518 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ammoniak aus landwirtschaftlichem Wirtschaftsdünger ist ein zentrales Luftschadstoffproblem in Deutschland: Laut Drucksache stammen rund 95 Prozent der nationalen Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft. Das Gas trägt zur Feinstaubbildung bei und wird zu Lachgas umgesetzt, das etwa 300-mal klimaschädlicher ist als CO₂. Die überarbeitete EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) musste bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und verschärft die Anforderungen. Die Ansäuerung von Flüssigmist mit Schwefelsäure gilt auf EU-Ebene als beste verfügbare Technik (BVT) und wird insbesondere in Dänemark bereits im großen Maßstab eingesetzt.
- 95 % — So hoch ist der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten deutschen Ammoniak-Emissionen laut Drucksache.
- 29 % — Um diesen Anteil muss Deutschland seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 gegenüber 2005 reduzieren (NEC-Richtlinie).
- ca. 10 % — Schätzungsweise trägt Lachgas, das aus Ammoniak entsteht, laut Drucksache zur globalen Erwärmung bei.
- 1. Juli 2026 — Frist zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht.
Im Detail
Die fehlende Abstimmung zwischen Umwelt-, Wasser- und Immissionsschutzrecht führt aktuell dazu, dass die auf EU-Ebene empfohlene, bewährte Emissionsminderungsmaßnahme in Deutschland nicht praxistauglich umsetzbar ist.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7518, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rund 95 Prozent der in Deutschland freigesetzten Ammoniak-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft — vor allem aus Wirtschaftsdünger der Tierhaltung. Ammoniak schädigt Böden, Gewässer und Ökosysteme, bildet mit anderen Luftschadstoffen Feinstaub und wird zu Lachgas umgesetzt, das etwa 300-mal klimaschädlicher ist als CO₂. Eine technisch erprobte Lösung existiert: die Gülleansäuerung, also das Behandeln von Flüssigmist mit Schwefelsäure im Stall. In Deutschland blockieren jedoch widersprüchliche Rechtsvorschriften ihren breiten Einsatz.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7518 vom 7. August 2026 neun Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um den Handlungswillen und den Stand der Forschungsvorhaben zu klären. Die Antwortfrist endet voraussichtlich am 28. August 2026.
Gülleansäuerung: Technik anerkannt, Recht widersprüchlich
Auf EU-Ebene gilt die Ansäuerung von Flüssigmist als beste verfügbare Technik (BVT) und ist in den BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivhaltung von Schweinen sowie zur Lagerung organischer Reststoffe ausdrücklich genannt. In Deutschland findet sich das Verfahren auch in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als anerkannte Maßnahme. Dennoch stuft die aktuelle Auslegung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) angesäuerten Flüssigmist nicht eindeutig als lagerfähigen Wirtschaftsdünger in bestehenden Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) ein. Das macht die Technik für Landwirte in der Praxis kaum umsetzbar — während Betriebe etwa in Dänemark dieselbe Methode bereits im Praxismaßstab nutzen.
29 Prozent Reduktion bis 2030: Druck wächst
Der politische Handlungsdruck steigt: Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Zusätzlich musste die überarbeitete EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden — sie sieht verschärfte Anforderungen an Emissionsgrenzen und den Anwendungsbereich vor. Eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Studie der Universität Bonn zeigt laut Drucksache zudem, dass die Gülleansäuerung nicht nur Ammoniak, sondern auch die Entstehung von Methan deutlich senkt — ein weiterer Hebel für die Klimaziele der Landwirtschaft, der bislang rechtlich blockiert ist.
Forschungsvorhaben und offene Fragen
Derzeit laufen nach Angaben der Fragesteller zwei Modell- und Demonstrationsvorhaben: das Projekt „Säure+ im Feld“ zur Ansäuerung und „Slurry Upgrade“ zur Aufbereitung. Die Grünen fragen, welche Zwischenergebnisse die Bundesregierung daraus ableitet und ob sie einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Landwirtinnen und Landwirte gegenüber EU-Partnern sieht, die BVT-Schlussfolgerungen zur Gülleansäuerung bereits anwenden. Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach konkreten Plänen für eine AwSV-Novelle, die den rechtlichen Status von angesäuertem Flüssigmist in JGS-Anlagen klarstellt, sowie nach weiteren Maßnahmen zur Methanreduktion — etwa dem Einsatz von Kalkstickstoff.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht ist die Gülleansäuerung in der TA Luft als Emissionsminderungsmaßnahme anerkannt, ihre praktische Anwendung aber durch die AwSV eingeschränkt: Angesäuerter Flüssigmist fällt nicht eindeutig unter die Kategorie lagerfähiger Wirtschaftsdünger, sodass Betreiber bestehender Güllelageranlagen rechtliche Unsicherheit riskieren. Eine eindeutige Klarstellung durch den Gesetzgeber steht aus. Die Klimaschutzziele des Klima- und Transformationsfonds sehen für 2026 erhebliche Ausgaben vor — ob die Landwirtschaft davon für solche Technologien profitieren kann, bleibt offen.
Das Thema steht im Kontext eines breiteren Bedarfs an Infrastrukturkoordination: Ähnlich wie beim Ausbau der Rheintalbahn zeigt sich auch hier, dass technisch umsetzbare Lösungen an ungeklärten Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen scheitern können. Die Anfrage ist Teil einer Reihe parlamentarischer Initiativen, die auf drucksachlich.de im Überblick dokumentiert werden.
Weiterlesen:
- KTF plant 2026 Klimaschutzausgaben von 34,8 Milliarden Euro
- Bundestag 11.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Schriftliche Fragen KW 30/2026: 108 Antworten der Bundesregierung
Betroffen sind in erster Linie Landwirtinnen und Landwirte mit Tierhaltung, die emissionsmindernde Techniken einsetzen möchten, aber an rechtlichen Unsicherheiten scheitern. Mittelbar sind Anwohner landwirtschaftlicher Betriebe, ökologisch sensible Gewässer- und Naturschutzgebiete sowie die breite Öffentlichkeit betroffen, da Ammoniak zur Feinstaub- und Lachgasbelastung beiträgt.
Die Kleine Anfrage wurde am 7. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die neun Fragen schriftlich zu beantworten; die Antwortfrist endet voraussichtlich am 28. August 2026. Nach Eingang der Antwort ist das parlamentarische Verfahren zu dieser Anfrage abgeschlossen.
- BVT – Beste verfügbare Technik
- EU-rechtlicher Standard für Industrieanlagen: Techniken, die den besten Umweltschutz bei wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bieten und als Referenzmaßstab für Genehmigungen gelten.
- AwSV
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen — regelt den sicheren Betrieb von Anlagen, in denen Stoffe gelagert werden, die Gewässer schädigen können.
- IED – Industrieemissionsrichtlinie
- EU-Richtlinie, die Emissionsgrenzwerte für große Industrie- und Landwirtschaftsanlagen festlegt und die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
Was ist Gülleansäuerung?
Bei der Gülleansäuerung wird Flüssigmist mit Schwefelsäure behandelt, um den pH-Wert zu senken. Dadurch wird die Freisetzung von Ammoniak und Methan erheblich reduziert.
Warum ist die Technik in Deutschland problematisch?
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stuft angesäuerten Flüssigmist nicht eindeutig als lagerfähigen Wirtschaftsdünger ein, was den Praxiseinsatz rechtlich erschwert.
Welche EU-Verpflichtungen hat Deutschland bei Ammoniak?
Deutschland hat sich im Rahmen der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zu senken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7518 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































