- 300 Euro Mindestelterngeld seit 2007 unverändert
- Verbraucherpreise stiegen um 43,9 Prozent
- 1,6 Millionen Menschen bezogen 2025 Elterngeld
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Linke-Fraktion hatte die Anfrage vor dem Hintergrund gestellt, dass das Mindestelterngeld seit seiner Einführung 2007 nie an die Preisentwicklung angepasst wurde. Seit 2011 wird Elterngeld grundsätzlich bei Bürgergeld-Leistungen als Einkommen angerechnet, was Geringverdiener besonders trifft. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine spürbare Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag vor.
- 1,609 Millionen — Elterngeldbezieher in Deutschland 2025, davon 417.000 Männer
- 43,9 Prozent — Anstieg der Verbraucherpreise von 2007 bis 2025
- 300 Euro — Unveränderte Höhe des Mindestelterngeldes seit 2007
- 20,6 Prozent — Anteil der Eltern, die 2025 den Mindestbetrag erhielten
- 14,9 Monate — Durchschnittliche Bezugsdauer von Frauen 2025
Im Detail
Der allgemeine Verbraucherpreisindex ist von 2007 bis 2025 um 43,9 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt). Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist keine Dynamisierung im Sinne einer Anpassung des Mindest- und des Höchstbetrages an den allgemeinen Verbraucherindex vorgesehen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5926
Das Mindestelterngeld von 300 Euro blieb seit fast zwei Jahrzehnten unverändert. Die Lebenshaltungskosten sind jedoch deutlich gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion hervor.
Die Bundesregierung gibt an, dass der allgemeine Verbraucherpreisindex von 2007 bis 2025 um 43,9 Prozent gestiegen sei. Das Mindestelterngeld blieb bei 300 Euro – ein Kaufkraftverlust von fast der Hälfte für die betroffenen Familien.
Was gilt aktuell?
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Es wird in der Regel für 14 Monate gezahlt. Das Geld ersetzt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, während Eltern ohne oder mit sehr geringem Einkommen den Mindestbetrag erhalten.
Seit 2011 wird Elterngeld grundsätzlich bei Bürgergeld-Leistungen als Einkommen angerechnet. Familien im Bürgergeld-Bezug erhalten daher faktisch kein zusätzliches Elterngeld, da es mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.
Unterschiede bei den Empfängern
Die Statistik zeigt deutliche Unterschiede. 2025 haben etwa 20,6 Prozent aller Elterngeldbezieher den Mindestbetrag erhalten. Bei Frauen hat dieser Anteil mit 25,5 Prozent höher gelegen als bei Männern mit 6,7 Prozent. Dies entspricht den unterschiedlichen Erwerbsbiographien.
Alleinerziehende und Geringverdiener sind häufiger auf das Mindestelterngeld angewiesen. Ihre Kaufkraft hat sich durch die ausbleibende Anpassung verringert.
Entwicklung der Elterngeldbezieher
Insgesamt haben 2025 etwa 1,609 Millionen Menschen in Deutschland Elterngeld bezogen. Das ist ein Rückgang gegenüber 1,869 Millionen im Jahr 2021. Dieser Trend entspricht dem demografischen Wandel.
Die Bezugsdauer unterscheidet sich erheblich: Frauen bezogen das Elterngeld 2025 durchschnittlich 14,9 Monate, Männer 3,8 Monate. Trotz des erklärten Ziels einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung bleibt die traditionelle Rollenverteilung bestehen.
Die Bundesregierung verweist auf die Geringverdienerkomponente, die Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich unterstützt. Diese Komponente kompensiert den Kaufkraftverlust durch die ausbleibende Anpassung des Mindestbetrags jedoch nicht vollständig.
Reform angekündigt, aber nicht konkretisiert
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist eine „spürbare Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes“ angekündigt. Auf die Frage nach konkreten Schritten antwortet die Bundesregierung: „Die Überlegungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.“
Weder Zeitrahmen noch Höhe der geplanten Anpassung werden genannt. Auch bleibt offen, ob künftig eine automatische Anpassung an die Preisentwicklung vorgesehen ist, um vergleichbare Kaufkraftverluste zu vermeiden.
Die Linke-Fraktion bezeichnet die ausbleibende Anpassung als systematische Benachteiligung von Familien mit geringem Einkommen. Sie fordert eine sofortige Erhöhung des Mindestbetrags und eine regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung.
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Betroffen sind besonders Familien mit geringem oder ohne Erwerbseinkommen, die das Mindestelterngeld von 300 Euro beziehen. 2025 erhielten etwa 20,6 Prozent aller Elterngeldbezieher den Mindestbetrag. Alleinerziehende und Geringverdiener sind überdurchschnittlich häufig auf diese Unterstützung angewiesen.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu statistischen Entwicklungen vollständig, weicht aber bei der konkreten Reform-Umsetzung aus und verweist auf noch laufende Überlegungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 12.05.2026)
- Mindestelterngeld
- Der niedrigste Betrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich für Eltern ohne oder mit sehr geringem Einkommen.
- Verbraucherpreisindex
- Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung und Inflation, berechnet vom Statistischen Bundesamt.
- Geringverdienerkomponente
- Zusätzliche Unterstützung im Elterngeld für Familien mit niedrigem Einkommen.
Was ist das Mindestelterngeld?
Eine Leistung von 300 Euro monatlich für Eltern ohne oder mit sehr geringem Einkommen, die seit 2007 unverändert ist.
Um wie viel sind die Preise seit 2007 gestiegen?
Laut Statistischem Bundesamt um 43,9 Prozent bis 2025.
Ist eine Reform geplant?
Im Koalitionsvertrag ist eine Reform angekündigt, konkrete Schritte sind aber noch nicht beschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































