Dienstag, 16. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6487

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Die Drucksache 21/6487 behandelt die Thematik von Kindergeldexportationen und deren Kontrolle im deutschen Sozialsystem. Sie befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Kindergeld an Kinder von Arbeitnehmern oder Selbstständigen gezahlt wird, die im Ausland leben, während die Eltern in Deutschland tätig sind. Das Dokument thematisiert die finanzielle Dimension dieser Transfers, die sich auf mehrere hundert Millionen Euro jährlich belaufen, sowie die administrativen und rechtlichen Mechanismen zur Überwachung dieser Leistungen. Die Anfrage beschäftigt sich mit der Effektivität bestehender Kontrollinstrumente und möglichen Verbesserungen in der Verwaltungspraxis, um Missbrauch zu verhindern und die Angemessenheit der Leistungen zu gewährleisten.
❓ Häufige Fragen
Wie viel Kindergeld wird jährlich ins Ausland transferiert?
Nach Angaben im Kontext beläuft sich der jährliche Kindergeldexport auf etwa 528 Millionen Euro, die Kindern im Ausland zugute kommen.
Welche Kontrollmechanismen existieren für Kindergeldexporte?
Die Drucksache hinterfragt die Effektivität und Ausgestaltung der bestehenden Kontrollinstrumente zur Überwachung von Kindergeldzahlungen ins Ausland.
Wer hat die Anfrage zur Drucksache 21/6487 gestellt?
Die AfD-Fraktion hat die Kleine Anfrage zu Kindergeldexporten und deren Kontrolle eingereicht.
Welche rechtliche Grundlage regelt Kindergeldzahlungen ins Ausland?
Kindergeldzahlungen an Kinder im Ausland sind durch deutsche und europäische Sozialversicherungsbestimmungen geregelt, die Anspruchsberechtigte in anderen Ländern berücksichtigen.
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Schlagwort: Drucksache 21/6487

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