- Fünf Bundesländer von Schweinepest betroffen
- Neuer Fall in Sachsen — Zaunrückbau gestoppt
- Drei verschiedene Virusstämme aus Osteuropa nachgewiesen
Schweinepest: Fünf Bundesländer betroffen — neue Fälle
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6202 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 31. März 2026 wurde in der Nähe der Königshainer Berge in Sachsen ein verendetes Wildschwein mit Schweinepest-Virus entdeckt. Die Behörden richteten umgehend zwei Sperrzonen ein und stoppten den bereits begonnenen Rückbau der Schutzzäune. Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, bedroht aber die Schweinehaltung und kann zu Handelsrestriktionen führen.
Im Detail
Derzeit sind neben Sachsen auch noch die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von der ASP betroffen, und es ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/5708
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland wieder aus. Fünf Bundesländer sind aktuell betroffen: Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach einem neuen Fall Ende März 2026 in Sachsen wurden sofortige Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage zur aktuellen Seuchensituation (BT-Drs. 21/6202). Die Koordinierung zwischen Bund und Ländern läuft über etablierte Strukturen. Neue Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit nicht.
Was macht die Bundesregierung?
Koordinierende, beratende und unterstützende Aufgaben übernimmt die Bundesregierung, während die operative Bekämpfung bei den Ländern liegt. Bei Verhandlungen mit der EU-Kommission zu Sperrzonen-Maßnahmen unterstützt sie die Länder. Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts entsendet sie auf Anfrage zur epidemiologischen Beratung.
Aktuelle Informationen stellt das Friedrich-Loeffler-Institut bereit. Es erstellt Karten zur Seuchenausbreitung und unterstützt bei der Diagnostik. Über das TierSeuchenInformationsSystem können aktuelle Fallzahlen abgerufen werden.
Bekämpfungsmaßnahmen in den Sperrzonen
In den betroffenen Gebieten gelten umfassende Schutzmaßnahmen. Die Suche nach Kadavern mit Hunden und Drohnen gehört dazu. Bergung und Untersuchung aller Wildschweine sind weitere Maßnahmen, ebenso der Bau und die Wartung von Schutzzäunen. Jagdverbote werden verhängt, intensive Bejagung außerhalb der Sperrzonen durchgeführt. Grundsätzliche Verbringungsverbote kommen hinzu.
Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen müssen schweinehaltende Betriebe einhalten. Früherkennung betreiben sie ebenso wie die Beachtung von Verbringungsverboten. Kontinuierliche Überprüfung erfolgt.
Was gilt aktuell?
Bei den Bundesländern liegt die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung grundsätzlich. Nach EU-Recht und nationalem Recht geforderte Maßnahmen setzen sie um. Je nach Seuchensituation, natürlichen Barrieren und Wildschweindichte können diese variieren. Enge Abstimmung mit den Veterinärbehörden benachbarter Länder erfolgt bei grenznahen Ausbrüchen.
Virusstämme aus verschiedenen Regionen
Unterschiedliche Virusstämme wurden in den drei betroffenen Regionen nachgewiesen, was gegen eine Verschleppung innerhalb Deutschlands spricht. Ein Stamm mit Übereinstimmungen aus Osteuropa wurde in Sachsen festgestellt. Im Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde ein Stamm aus Südosteuropa nachgewiesen. In Nordrhein-Westfalen stellt man einen Stamm mit Übereinstimmungen aus Südeuropa fest.
EU-weite Koordinierung
Monatlich tauschen sich die betroffenen EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Veterinärausschuss der EU-Kommission zur Seuchensituation aus. Deutschland ist in diese Abstimmung eingebunden. Die EU-Vorgaben zur Seuchenbekämpfung setzt es um, insbesondere die Verordnungen zu Tierseuchen und speziellen ASP-Bekämpfungsmaßnahmen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Schweinehalterbetriebe in den fünf Bundesländern sowie Jäger und Waldarbeiter in den Sperrzonen. Indirekt können Fleischpreise und Exportmöglichkeiten für Verbraucher relevant werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen sachlich, verweist aber bei Kosten und Details zur Umsetzung auf fehlende Informationen der Länder.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 28.05.2026)
- Afrikanische Schweinepest
- Viruserkrankung, die für Haus- und Wildschweine tödlich ist, aber Menschen nicht gefährdet. Führt zu Handelsrestriktionen bei Schweinefleisch.
- Sperrzonen
- Gebiete mit besonderen Schutzmaßnahmen wie Jagdverboten und Verbringungsverboten für Schweine.
Welche Bundesländer sind von der Schweinepest betroffen?
Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind aktuell betroffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6202 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































