- Bahnknoten Mannheim im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlich eingestuft
- Finanzierungslücken in Planungsphasen Lph 3/4 noch nicht geschlossen
- 11 Fragen zu Planung, Personal und Streckenneubauten Frankfurt–Mannheim–Karlsruhe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7305 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Großknoten Mannheim gilt als eines der komplexesten Infrastrukturprojekte im deutschen Schienennetz. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Vorhaben im Vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung aufgeführt. Eine frühere Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6301) hatte bereits Finanzierungslücken in der Sammelfinanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 3 und 4 sichtbar gemacht. Mit der neuen Anfrage (BT-Drs. 21/7305) vom 23. Juli 2026 verfolgt die Fraktion den Planungsfortschritt weiter und fragt nach konkreten Zeitplänen, Personalausstattung und der Koordination mit den Neubaustrecken Frankfurt–Mannheim sowie Mannheim–Karlsruhe.
Im Detail
Um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, müssen Finanzierungslücken von Planungsphasen, wie sie beispielsweise in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Bundestagsdrucksache 21/6301) ersichtlich werden, schnellstmöglich geschlossen werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7305
Der Bahnknoten Mannheim gehört zu den bedeutendsten Eisenbahnknotenpunkten in Deutschland. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Vorhaben im Vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung eingestuft — die höchste Dringlichkeitskategorie für Infrastrukturmaßnahmen. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7305 vom 23. Juli 2026 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung nach dem aktuellen Planungsfortschritt und offenen Finanzierungsfragen.
Was umfasst der Großknoten Mannheim?
Das Projekt ist ein komplexes Bündel aus mehreren Einzelmaßnahmen. Dazu gehören eine Achsverschwenkung des Gleisvorfeldes am Mannheimer Hauptbahnhof zur Geschwindigkeitsoptimierung, der viergleisige Ausbau der Strecke Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hbf sowie der dreigleisige Ausbau der Strecke Mannheim Hbf–Mannheim-Friedrichsfeld Süd. Hinzu kommen der Neubau eines Kreuzungsbauwerkes in Mannheim-Friedrichsfeld zur höhenfreien Verknüpfung der Main-Neckar-Bahn mit dem Mannheimer Rangierbahnhof sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen in Ludwigshafen, Schwetzingen und Worms. Über diesen Kernumfang hinaus laufen Planungen für die Einbindung der Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim und der NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe in den Knoten.
Finanzierungslücken als zentrales Problem
Der Hintergrund der Anfrage ist eine bereits in BT-Drs. 21/6301 dokumentierte Finanzierungslücke: In der Sammelfinanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 3 und 4 — also Entwurfs- und Genehmigungsplanung — sind für die Teilmaßnahmen „Achsverschwenkung Mannheim Hbf mit Optimierung der Gleisvorfelder“ und „Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld“ bisher keine finanziellen Mittel vorgesehen. Aus Sicht der Fragesteller müssen diese Lücken schnellstmöglich geschlossen werden, um die Umsetzung nicht zu gefährden. Der Kern der aktuellen Anfrage ist die Frage, wie die Bundesregierung die Fortführung dieser Planungsprozesse sicherstellen will.
Großknoten Mannheim: Die elf Fragen im Überblick
Die Fraktion stellt insgesamt elf Fragen an die Bundesregierung. Sie erkundigen sich nach den aktuellen Leistungsphasen der einzelnen Teilmaßnahmen, dem Zeitplan für deren Abschluss sowie dem Planungsstand beim Projekt ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe. Konkret wird auch gefragt, wann die parlamentarische Befassung zu diesem Projekt stattfinden soll. Darüber hinaus wird nach der Personalausstattung des Projektteams gefragt: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2020 bis 2027 im Projektteam tätig — aufgeschlüsselt in Vollzeit-Äquivalenten und für 2026 quartalsweise? Für das Jahr 2026 soll die Angabe sogar quartalsweise erfolgen, um Kapazitätsschwankungen sichtbar zu machen.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Anbindung der NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe an die NBS Frankfurt–Mannheim. Die Grünen fragen, in welchem Stadium die Untersuchungen dazu stehen, ob auch Varianten ohne Tunnellösung geprüft werden und ob es bauliche Abhängigkeiten zwischen einzelnen Teilprojekten im Bereich Schwetzingen gibt. Schließlich wird nach der GVFG-Finanzierung einzelner Maßnahmen und der zeitlichen Koordination zwischen GVFG-finanzierten und übrigen Projektteilen gefragt. Die Anfrage schließt mit der Frage, wann die Bundesregierung die parlamentarische Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zur Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim einleiten wird.
Was gilt aktuell?
Derzeit befindet sich das Gesamtprojekt Großknoten Mannheim in laufenden Planungsphasen, deren genaue Einstufung die Bundesregierung auf Anfrage offenlegen soll. Bekannt ist, dass für zwei zentrale Teilmaßnahmen in den Leistungsphasen 3 und 4 noch keine Finanzmittel bereitstehen. Eine Beantwortung der Anfrage muss die Bundesregierung innerhalb von 21 Tagen vorlegen, also bis voraussichtlich 13. August 2026.
Das Thema Schienenausbau und Rechtssicherheit bei Infrastrukturprojekten berührt verschiedene parlamentarische Debatten. Ähnliche Fragen zu Planungsständen und Finanzierungsengpässen bei Bundesinfrastrukturprojekten stehen auch in anderen Bereichen auf der parlamentarischen Agenda, wie etwa beim parlamentarischen Fragerecht bei Treuhandverwaltung deutlich wird. Der Bundestag befasst sich regelmäßig mit solchen Projektständen, wie die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 27. Juli 2026 zeigt.
Weiterlesen:
- Parlamentarisches Fragerecht bei Treuhandverwaltung
- Bundestag 27.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Das bewegt Deutschland — 27.07.2026
Betroffen sind vor allem Bahnreisende und Pendler in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie entlang der Strecken Frankfurt–Mannheim und Mannheim–Karlsruhe. Darüber hinaus sind Kommunen wie Heidelberg, Ludwigshafen, Schwetzingen und Worms in das Gesamtprojekt eingebunden. Der Güterverkehr auf der Main-Neckar-Bahn profitiert ebenfalls von einem reibungsloseren Betrieb am geplanten Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld.
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist endet damit voraussichtlich am 13. August 2026. Erst nach Vorlage der Antwort wird der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand des Großknotens Mannheim öffentlich bekannt sein.
- Leistungsphase (Lph)
- Planungsstufe nach HOAI, von der Grundlagenermittlung (Lph 1) bis zur Objektbetreuung (Lph 9). Lph 3 = Entwurfsplanung, Lph 4 = Genehmigungsplanung.
- GVFG
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — Bundesgesetz zur Förderung von kommunalen Verkehrsinfrastrukturprojekten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr.
- NBS/ABS
- Neubaustrecke (NBS) bzw. Ausbaustrecke (ABS) — Kategorien im deutschen Schienenwegeausbau für neue Trassen oder die Ertüchtigung bestehender Strecken.
Was ist der Großknoten Mannheim?
Der Großknoten Mannheim ist ein Bündel von Schieneninfrastrukturmaßnahmen rund um den Mannheimer Hauptbahnhof, das im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung eingestuft ist.
Was sind Leistungsphasen im Planungsrecht?
Leistungsphasen (Lph) bezeichnen die Planungsstufen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Je höher die Phase, desto weiter fortgeschritten ist die Planung.
Warum sind Finanzierungslücken bei Planungsphasen problematisch?
Ohne gesicherte Finanzierung können Planungsprozesse nicht fortgesetzt werden, was zu Verzögerungen bei der gesamten Projektrealisierung führt und den Baubeginn hinausschiebt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7305 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































