Eingegangen, noch nicht bean…
AfD fragt nach Soldaten-Entlassungen wegen Verfassungsfeindschaft
Hintergrund
Am 17. November 2023 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur beschleunigten Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr. Der neue § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes ermöglicht Entlassungen bei schwerwiegender Verfolgung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder bei nachdrücklicher Unterstützung entsprechender Personenzusammenschlüsse. Die AfD bezieht sich auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 8. April 2026 (Drucksache 21/5224) fünf konkrete Fragen zur Anwendung des verschärften Soldatengesetzes. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung des neuen § 46 Absatz 2a, der seit November 2023 die schnellere Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten ermöglichen soll.
Die Fragesteller Heinrich Koch und Achim Köhler wollen zunächst wissen, auf welcher Grundlage das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) die neue Bestimmung auslegen. Sie forderten die vollständigen Texte aller relevanten Dienstvorschriften und Anweisungen.
Konkrete Zahlen gefordert
Die zweite Frage ist besonders brisant. Die AfD möchte eine detaillierte Aufschlüsselung aller Soldaten, die bereits auf Grundlage des neuen Paragraphen entlassen worden sind – aufgeschlüsselt nach Datum und betroffenen Verbänden oder Dienststellen. Dies ist bemerkenswert, da eine solche Statistik erstmals Aufschluss über den tatsächlichen Umfang der Maßnahmen geben würde.
Mit der dritten Frage zielt die AfD auf die Ermittlungspraxis ab. Sie will erfahren, welche konkreten Verdachtsmomente und Dienstvorschriften MAD und BAPersBw zum Tätigwerden veranlassen. Dies berührt die sensible Frage nach den Kriterien für Extremismusverdacht in der Bundeswehr.
Die AfD vermutet, dass bei den Ermittlungen gezielt gegen ihre Partei vorgegangen wird und fordert Aufklärung über entsprechende Anweisungen.
Verdacht politischer Instrumentalisierung
Besonders scharf formuliert ist die vierte Frage: Die AfD-Fraktion will wissen, ob es vonseiten der Verteidigungsministerin Anweisungen gibt, die darauf abzielen, dass der MAD bei seinen Ermittlungen gezielt auf die Alternative für Deutschland fokussiert. Hier deutet sich an, dass die Partei eine politische Instrumentalisierung der neuen Bestimmungen befürchtet.
Die fünfte Frage bezieht sich auf ein konkretes Gerichtsurteil – das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 ein Urteil mit dem Aktenzeichen 13 L 1109/25 gefällt. Die AfD möchte nun wissen, ob aufgrund dieses Urteils mittlerweile Dienstvorschriften geändert oder angepasst worden sind. Falls ja, sollten die Änderungen detailliert dargestellt werden.
Rechtlicher Rahmen
Das zugrundeliegende Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen. Hintergrund ist, dass die Debatte um den Umgang mit Extremismus in Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren an Schärfe gewonnen hat, nachdem mehrere Fälle rechtsextremistischer Netzwerke in Bundeswehr und Polizei bekannt geworden sind.
Der neue § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes erweitert die bisherigen Entlassungstatbestände erheblich. Soldaten können nun entlassen werden, wenn sie schwerwiegend Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen oder Personenzusammenschlüsse nachdrücklich unterstützen, die solche Bestrebungen verfolgen oder verfolgt haben.
Politische Brisanz
Die Anfrage der AfD erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Partei selbst unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Teile der Partei werden als gesichert extremistisch eingestuft, andere Bereiche als Verdachtsfall geführt. In diesem Kontext erhält die Frage nach möglichen gezielten Ermittlungen gegen AfD-nahe Soldaten besondere politische Brisanz.
Das Bundesverteidigungsministerium muss nun Stellung zu den konkreten Fragen nehmen. Die Antwort dürfte nicht nur für die Fragesteller von Interesse sein. Auch die Öffentlichkeit und andere Fraktionen verfolgen die Anwendung des verschärften Soldatengesetzes kritisch.
Die Kleine Anfrage zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen notwendigen Maßnahmen gegen Extremismus in der Bundeswehr und dem politischen Vorwurf einer möglichen Instrumentalisierung dieser Instrumente. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie transparent und rechtlich sauber die neuen Bestimmungen in der Praxis angewendet werden.
Betroffen sind Soldaten der Bundeswehr, die unter Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu verfolgen oder zu unterstützen. Die Anfrage deutet darauf hin, dass möglicherweise auch AfD-nahe Soldaten im Fokus der Ermittlungen stehen könnten.
Die Bundesregierung muss die fünf Fragen der AfD-Fraktion innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die Antwort wird Aufschluss über die praktische Anwendung des verschärften Soldatengesetzes und mögliche Änderungen nach dem Kölner Gerichtsurteil geben.
- § 46 Absatz 2a Soldatengesetz
- Neue Rechtsgrundlage für die beschleunigte Entfernung von Soldaten, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen.
- Militärischer Abschirmdienst (MAD)
- Geheimdienst der Bundeswehr, der für die Sicherheitsüberprüfung und Abwehr von Extremismus in den Streitkräften zuständig ist.























































