- 1,9 Mio. Euro für Brandenburgs Landes-Demokratiezentrum 2026
- HochDrei e.V. erhält 185.000 Euro für Bildungsprojekt
- AfD fordert vollständige Empfängerliste aller Fördermittel
Demokratie leben: AfD fordert Transparenz bei Brandenburg-Förderung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6272 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert Projekte gegen Extremismus und zur Stärkung der Demokratie. In Brandenburg fließen in der aktuellen Förderperiode rund 1,9 Millionen Euro an das Landes-Demokratiezentrum. Zusätzlich werden lokale Partnerschaften und einzelne NGOs direkt gefördert. Die AfD sieht in der derzeitigen Förderpraxis verfassungsrechtliche Probleme und fordert mehr Transparenz über die Mittelverwendung.
- 1,9 Millionen Euro — fließen 2026 an das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg
- 185.000 Euro — Fördersumme für HochDrei e.V. für politische Bildungsarbeit
- 140.000 Euro — erhält der Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch Oderland e.V.
- 29 Fragen — stellt die AfD zu Förderempfängern in Brandenburg seit 2020
Im Detail
Der Jurist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf kritisierte sie beispielsweise in der F.A.Z. sogar als verfassungswidrig
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6272
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ steht erneut im Fokus einer parlamentarischen Anfrage. Die AfD-Fraktion will wissen, wohin das Geld fließt. 29 detaillierte Fragen zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Brandenburg sollen Klarheit schaffen, wobei im Zentrum die Forderung nach vollständiger Offenlegung aller Empfänger von Bundesmitteln seit 2020 steht.
Die Fördersummen sind beträchtlich: Das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg erhält in der aktuellen Förderperiode 1,9 Millionen Euro vom Bund. Der Verein HochDrei e.V. bekommt 185.000 Euro für das Projekt ‚Hingehören – Körperbezogene politische Bildung für eine vielfältige Gesellschaft‘. Dem Kreis-Kinder- und Jugendring Märkisch Oderland e.V. fließen 140.000 Euro zu.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Die Förderung erfolgt direkt an einzelne NGOs und über lokale Partnerschaften. In Brandenburg sind zahlreiche Landkreise, Gemeinden und Städte als Träger von Partnerschaften für Demokratie tätig. Das Programm läuft aus Kapitel 1702 (Kinder- und Jugendpolitik), Titel 684 04.
Die AfD-Fraktion äußert in ihrer Vorbemerkung Kritik an der aktuellen Förderpraxis und verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Jurist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf hat die bisherige NGO-Förderpraxis in der F.A.Z. als verfassungswidrig bezeichnet.
Umfassende Transparenzforderung
Die Anfrage erfasst systematisch alle brandenburgischen Gebietskörperschaften, die am Bundesprogramm teilnehmen. Von Landkreisen wie Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster bis hin zu Städten wie Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) verlangt die AfD für jeden Förderbereich eine detaillierte Auflistung aller Erst-, Zwischen- und Letztempfänger.
Auch Kontrollmechanismen stehen im Fokus. Die AfD fragt nach Prüfmechanismen für Zwischen- und Letztempfänger, nach geltenden Berichtspflichten. Beanstandungen, Rückforderungen oder Prüfberichte seit 2020 sollen ebenfalls offengelegt werden.
Die Drucksache 21/6272 zeigt die Nachverfolgung von Fördergeldern als schwierig. Aus der Förderübersicht der Bundesregierung geht nicht hervor, an welche Vereine die Fördersummen weitergeleitet werden. So bleibt etwa unklar, ob der Horte – AJP 1260 e.V. über den KKJR MOL e.V. Gelder aus dem Fördertopf erhalten hat.
Politische Dimension
Die umfangreiche Anfrage reiht sich ein in eine Serie von AfD-Initiativen, die staatliche Förderpraxis hinterfragen. Die Fraktion sieht in der Transparenz bei der Mittelverteilung einen Aspekt ihrer parlamentarischen Kontrolle. Mit der Forderung nach maschinenlesbaren Daten zielt sie auf vollständige Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse.
Die Bundesregierung muss bis zum 26. Juni 2026 antworten. Die Antwort wird voraussichtlich umfangreiche Listen enthalten und könnte Diskussionen über die Kontrolle von Förderprogrammen anstoßen.
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Betroffen sind alle in Brandenburg ansässigen NGOs, Vereine und Initiativen, die Fördergelder aus dem Bundesprogramm erhalten. Steuerzahler haben ein Interesse an der transparenten Verwendung der Bundesmittel.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die umfangreiche Anfrage zu beantworten. Die Antwort muss bis zum 26. Juni 2026 vorliegen und wird detaillierte Listen aller Förderempfänger in maschinenlesbarer Form enthalten.
- NGO
- Nichtregierungsorganisation – private Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind, wie Vereine, Stiftungen oder Bürgerinitiativen.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Bündnisse aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung, die durch das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' gefördert werden.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Ein Förderprogramm des Bundes zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, das NGOs und lokale Partnerschaften finanziell unterstützt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6272 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































