Die Künstlersozialkasse wird 45 Jahre alt. Der Deutsche Bundestag beschloss das Künstlersozialversicherungsgesetz am 26. Mai 1981. Seit ihrer Einführung sichert sie selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Dieses bewährte Modell trägt und wir entwickeln es weiter, damit es zu den Arbeitsrealitäten von heute passt, sagt Martin Rabanus.

































































