- 14.048 Neupflanzungen durch Bund gefördert
- Bundesregierung hat keine Gesamtdaten zu Straßenbäumen
- EU-Ziel: 3 Milliarden zusätzliche Bäume bis 2030
Straßenbäume: Bundesregierung hat keine Gesamtdaten
EU-Wiederherstellungsverordnung
Die europäische Wiederherstellungsverordnung verpflichtet Deutschland, bis 2030 mindestens 3 Milliarden zusätzliche Bäume in der EU zu pflanzen und die städtische Baumüberschirmung zu erweitern. Deutschland soll 16 Millionen zusätzliche Bäume beitragen, hauptsächlich durch Waldaufforstung. Straßenbäume sind unverzichtbar für Klimaanpassung und erfüllen wichtige ökologische Funktionen als Kohlenstoffsenken und Schadstofffilter.
- 14.048 Neupflanzungen — geplant durch 343 geförderte Kommunen über KfW-Zuschuss
- 32.270 weitere Baumpflanzungen — durch zusätzliche 249 Kommunen bei Stadt- und Parkbäumen
- 4 Millionen Euro — Bundeshaushalt 2026 für Alleenschutz an Bundesstraßen
- 16 Millionen Bäume — deutscher Beitrag zum EU-Ziel von 3 Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030
Im Detail
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen jedoch beauftragt, auf Grundlage der Baumkataster der Länder ein bundesweites einheitliches Baumkataster zu erstellen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6203
Die Bundesregierung besitzt keine umfassenden Daten über Deutschlands Straßenbäume. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6203). Weder über Anzahl, Art, Alter noch über den Zustand der Bäume an Straßen und in Alleen liegen der Regierung bundesweite Informationen vor.
14.048 Neupflanzungen werden derzeit gefördert: Die Bundesregierung fördert Kommunen beim Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen. 343 Kommunen erhalten Bundesmittel aus dem KfW-Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für geplante 14.048 Neupflanzungen von Straßenbäumen. Bei der Pflanzung von 32.270 Stadt- und Parkbäumen werden weitere 249 Kommunen unterstützt.
Was gilt aktuell?
Straßenbäume unterliegen dem allgemeinen Gehölzschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Kommunen können zusätzlich Baumschutzsatzungen erlassen. Von 193 Kommunen mit über 50.000 Einwohnern verfügen 2025 bereits 132 über eine solche Satzung. Die meisten Straßenbäume befinden sich in kommunaler Verantwortung. Den Kommunen fehlt oft eine ausreichende finanzielle Ausstattung für dauerhafte Pflege.
EU-Vorgaben erhöhen Druck
Die europäische Wiederherstellungsverordnung verpflichtet Deutschland, bis 2030 seinen Beitrag zu mindestens 3 Milliarden zusätzlichen Baumpflanzungen in der EU zu leisten. Deutschland plant 16 Millionen zusätzliche Bäume, hauptsächlich durch Waldaufforstung. Die Gesamtfläche der städtischen Baumüberschirmung darf sich bis Ende 2030 nicht verringern.
Bundesweites Baumkataster geplant
Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, ein bundesweites einheitliches Baumkataster zu erstellen. Dieses basiert auf den Baumkatastern der Länder. Erstmals ist damit ein systematischer Überblick über den deutschen Straßenbaumbestand möglich.
Für den Alleenschutz an Bundesstraßen sind im Bundeshaushalt 2026 vier Millionen Euro vorgesehen. Seit 2021 bewirtschaften die Länder diesen Titel eigenständig. Eine getrennte Erfassung von Neu- und Nachpflanzungen erfolgt jedoch nicht.
Ein laufendes Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Naturschutz untersucht die Wirksamkeit kommunaler Baumschutzsatzungen. Die Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet.
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Kommunen sind für die meisten Straßenbäume verantwortlich, haben aber oft nicht genug finanzielle Mittel für Pflege und Neupflanzungen. Bürger profitieren von Straßenbäumen durch bessere Luftqualität, Kühlung und mehr Lebensqualität in Städten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit dem Hinweis, dass ihr keine Informationen vorliegen. Bei Förderprogrammen gibt sie konkrete Zahlen an.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 28.05.2026)
- EU-Wiederherstellungsverordnung
- EU-Verordnung, die bis 2030 mindestens 3 Milliarden zusätzliche Baumpflanzungen und Schutz der städtischen Baumüberschirmung vorschreibt.
- Baumkataster
- Systematische Erfassung und Verwaltung von Baumdaten wie Standort, Art, Alter und Zustand für bessere Planung und Pflege.
Wie viele Straßenbäume gibt es in Deutschland?
Die Bundesregierung besitzt keine umfassenden Daten über Anzahl und Zustand von Straßenbäumen bundesweit.
Werden Straßenbaum-Neupflanzungen gefördert?
Ja, 343 Kommunen werden bei 14.048 geplanten Neupflanzungen mit Bundesmitteln gefördert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6203 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































