- 450 Mio. Euro Jahreseinnahmen durch Zuckerabgabe
- GKV spart langfristig 20-170 Mio. Euro pro Jahr
- Plastikabgabe noch nicht entschieden
Zuckerabgabe 2028: 450 Mio. Euro für GKV-Entlastung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6290 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte bereits in einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/529) nach einer möglichen Zuckersteuer gefragt. Damals antwortete die Bundesregierung, der Koalitionsvertrag sehe keine Steuererhöhungen vor. Nachdem sich Medienberichte über eine geplante Zuckerabgabe verdichteten, stellte die AfD diese Nachfrage. Am 29. April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett die Haushalteckwerte 2027, die eine Zuckerabgabe als Konsolidierungsmaßnahme vorsehen.
- 450 Mio. Euro — jährliche Einnahmen durch die geplante Zuckerabgabe ab 2028
- 20-170 Mio. Euro — erwartete jährliche GKV-Einsparungen durch reduzierte Krankheitskosten
- 12 Monate — geplante Übergangsfrist zwischen Beschluss und Inkrafttreten für Produktanpassungen
- 2028 — geplanter Start der Zuckerabgabe als Konsolidierungsmaßnahme
Im Detail
Die am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2030 sehen die Einführung einer Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen vor.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6290
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 bestätigt. Die Maßnahme wurde am 29. April 2026 im Rahmen der Haushalteckwerte beschlossen. Sie soll 450 Millionen Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung bringen.
Die geplante Abgabe orientiert sich an der britischen Herstellerabgabe, die zu einer Reformulierung von Getränken mit geringerem Zuckergehalt geführt hat. 450 Millionen Euro pro Jahr sollen der GKV zugutekommen. Das Geld fließt insbesondere in Präventionsmaßnahmen und betriebliche Gesundheitsförderung.
Was gilt aktuell?
Eine spezielle Abgabe auf zuckerhaltige Getränke gibt es derzeit nicht. Süßgetränke unterliegen nur der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent. In Deutschland fehlen Lenkungsabgaben auf besonders zuckerreiche Produkte, anders als in Großbritannien, Frankreich oder Mexiko.
Gesundheitliche Begründung
Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Gesundheitsrisiko begründeten die Abgabe, so die Bundesregierung. Hoher Zuckerkonsum über Getränke erhöht das Risiko für Übergewicht. Auch Typ-2-Diabetes droht. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bestimmte Krebsarten gehören ebenfalls zu den Folgen. Die FinanzKommission Gesundheit erwartet langfristige GKV-Einsparungen von 20 bis 170 Millionen Euro jährlich durch reduzierte Behandlungskosten.
Eine zwölfmonatige Übergangsfrist ist im Modell vorgesehen, damit Hersteller ihre Rezepturen anpassen können. Dies soll Planungssicherheit gewährleisten. Gleichzeitig entstehen Anreize für zuckerärmere Produktvarianten.
Plastikabgabe bleibt ungeklärt
Bei Fragen zur möglichen Einführung einer Plastikabgabe verweigerte die Bundesregierung die Auskunft. Der Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Er gehört zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Eine Entscheidung steht noch aus.
Die AfD-Fraktion hatte die Nachfrage gestellt, nachdem sich Medienberichte über eine geplante Zuckerabgabe verdichtet haben. In einer früheren Antwort (BT-Drs. 21/529) hatte die Bundesregierung noch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der keine Steuererhöhungen vorsieht. Die jetzige Abgabe wird jedoch nicht als Steuer ausgestaltet. Sie ist eine zweckgebundene Abgabe zur GKV-Finanzierung.
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Betroffen sind alle Verbraucher, die zuckergesüßte Getränke kaufen. Die Abgabe wird sich auf die Preise auswirken. Mittelfristig profitieren alle gesetzlich Krankenversicherten von den zusätzlichen Einnahmen für Präventionsmaßnahmen.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen zur Zuckerabgabe vollständig, verweigert aber bei der Plastikabgabe die Auskunft mit Verweis auf laufende interne Willensbildungsprozesse.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026) AfD konfrontiert Regierung mit Zuckersteuer-Kehrtwende →
- FinanzKommission Gesundheit
- Expertenkommission, die Finanzierungsreformen im Gesundheitswesen empfiehlt.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wann kommt die Zuckerabgabe?
Die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke soll ab dem Jahr 2028 eingeführt werden.
Wie viel Geld bringt die Zuckerabgabe?
Die FinanzKommission Gesundheit rechnet mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro.
Was passiert mit einer Plastikabgabe?
Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zu Plastikabgaben mit Verweis auf laufende interne Beratungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6290 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































