- 54.277 kg Cannabis 2025 sichergestellt — Vierfacher Anstieg
- Keine gesonderte Statistik für US-Postsendungen vorhanden
- Risikoanalyse erfolgt ohne spezielle Datenerfassung
Cannabis-Sicherstellungen: 54.277 kg 2025 — Vierfacher Anstieg
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6282 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte bereits in einer vorherigen Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5409) nach der illegalen Cannabis-Einfuhr über Post- und Paketsendungen aus den USA gefragt. Die Bundesregierung hatte damals erklärt, dass keine gesonderten statistischen Erfassungen zu diesem Bereich vorliegen. Diese Nachfrage sollte klären, auf welcher Grundlage die Regierung dennoch ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität steuert und bewertet.
- 54.277 kg Cannabis 2025 — Vierfacher Anstieg gegenüber 2024 mit 12.618 kg sichergestellt
- 8.372 kg im Jahr 2022 — Cannabis-Sicherstellungen haben sich in drei Jahren mehr als versechsfacht
- 18 Fragen der AfD — Umfassende Nachfrage zu fehlenden Datengrundlagen und Steuerungsdefiziten bei Cannabis-Kontrollen
- Keine gesonderte US-Statistik — Bundesregierung erfasst Cannabis-Einfuhr über Postsendungen nicht separat nach Herkunftsländern
Im Detail
Die statistische erfassten Sicherstellungszahlen für Cannabis, insbesondere Marihuana, im Jahr 2025 um das Vierfache und damit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich angestiegen sind (2025 mit 54.277 kg, 2024 mit 12.618 kg, 2023 mit 8.642 kg, 2022 mit 8.372 kg).
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6282
Cannabis-Sicherstellungen in Deutschland sind 2025 auf ein Rekordniveau gestiegen. Mit 54.277 Kilogramm wurde das Vierfache des Vorjahres sichergestellt. Die Bundesregierung verzichtet weiterhin auf eine gesonderte statistische Erfassung der Cannabis-Einfuhr über Post- und Paketsendungen aus den USA. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Die Zahlen zeigen eine deutliche Entwicklung: Während 2022 noch 8.372 Kilogramm Cannabis sichergestellt worden sind, stieg die Menge über 8.642 Kilogramm (2023) und 12.618 Kilogramm (2024) auf nun über 54 Tonnen. Das entspricht einer Steigerung um mehr als 540 Prozent binnen drei Jahren.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung stützt ihre Bekämpfung der Cannabis-Einfuhr auf zentrale und lokale Risikoanalysen. Gesonderte Statistiken zu einzelnen Transportwegen führt sie jedoch nicht. Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität„, in das Zahlen von Bundespolizei, Landespolizei und Zoll einfließen. Bei der Kontrolle von Post- und Paketsendungen aus den USA werden laut Regierung „Erkenntnisse zu Warenarten, Sendungswegen und Zollbeteiligten“ in den Risikoanalyseprozess implementiert.
Eine „statistisch gesonderte Erfassung einzelner Verkehrs- und Transportwege“ ist „für den gezielten Ressourceneinsatz auf Basis der Risikoanalyse nicht von besonderer Bedeutung“, so das Finanzministerium. Auch ohne spezielle Statistiken können die Sicherheitsbehörden „Trends und Verlagerungen im Täterverhalten erkennen und operative Maßnahmen danach ausrichten“.
Kritik an fehlender Datenbasis
Die AfD-Fraktion um die Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio und Dr. Christian Wirth hatte in 18 detaillierten Fragen nach den Steuerungsdefiziten bei der Cannabis-Bekämpfung gefragt. Ohne gesonderte Datenerfassung ist eine „systematische Bewertung der Wirksamkeit von Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen nur eingeschränkt möglich“, kritisiert die Fraktion.
Diese Kritik weist die Bundesregierung zurück. Die „Effektivität und Effizienz der Risikoanalyse der Sicherheitsbehörden“ bestätigt sich dadurch, „dass die Sicherstellungszahlen bezüglich Cannabis auf sämtlichen Verkehrswegen gestiegen sind“. Ein eigenständiges Bundeslagebild „Drogenhandel über Post- und Paketsendungen“ wird als nicht erforderlich betrachtet.
Internationale Dimension
Die Cannabis-Sicherstellungen entstehen laut Bundesregierung „aus Großsicherstellungen an See- und Flughäfen“. Sie treten auch im „Post- und Passagierverkehr“ auf. Die Einfuhr von Cannabis in Post- und Paketsendungen ist „ein bekanntes Phänomen, das durch den Zoll an den entsprechenden Logistikzentren und Umschlagstellen bekämpft wird“.
Abweichende Einschätzungen zur Bedeutung des Postverkehrs als Einfuhrweg für Cannabis aus den USA bestehen innerhalb der Bundesregierung oder der Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben nicht. Das „Phänomen ist hinlänglich bekannt“, heißt es in der Antwort.
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Betroffen sind deutsche Zoll- und Sicherheitsbehörden, die Cannabis-Schmuggelrouten überwachen müssen. Indirekt betroffen sind auch Bürger, da die fehlende Datengrundlage nach Ansicht der Fragesteller die parlamentarische Kontrolle erschwert.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zur fehlenden Datenerfassung vollständig, verweist jedoch wiederholt auf bestehende Risikoanalysen als ausreichende Grundlage. Konkrete Pläne zur Verbesserung der Datenbasis werden nicht präsentiert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026) AfD deckt Datenlücken bei Cannabis-Schmuggel über US-Post auf →
- Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität
- Jährlicher Bericht des Bundeskriminalamts, der Zahlen und Erkenntnisse von Bundespolizei, Landespolizei und Zoll zur Drogenkriminalität zusammenfasst.
- Risikoanalyse
- Systematische Bewertung von Gefahrenpotenzialen, die Sicherheitsbehörden zur gezielten Kontrolle von Waren- und Personenverkehr einsetzen.
Warum führt die Bundesregierung keine gesonderte Cannabis-Statistik für Postsendungen?
Laut Bundesregierung ist eine gesonderte Erfassung für den gezielten Ressourceneinsatz nicht von besonderer Bedeutung. Die Risikoanalyse funktioniere auch ohne spezielle Statistik.
Wie stark sind die Cannabis-Sicherstellungen gestiegen?
2025 wurden 54.277 kg Cannabis sichergestellt — das Vierfache von 2024 (12.618 kg) und mehr als das Sechsfache von 2022 (8.372 kg).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6282 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































