- 248 Mio. Euro Steuergelder seit 2010 für Afrika-Programm ausgegeben
- Ausführende NGO im Transparenzportal des Bundes anonym gehalten
- 20 Fragen zu Kontrolle, Wirkung und Rolle parteinaher Stiftungen gestellt
Im Detail
Trotz des hohen Mitteleinsatzes von über 248 Mio. Euro und der mehr als 15-jährigen Laufzeit bleibt die konkrete durchführende Nichtregierungsorganisation im Transparenzportal des Bundes derzeit lediglich als „donor country based NGO" anonymisiert.", "originalzitat_quelle": "Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6438", "ausweich_analyse": "", "ausweich_typ": "nicht_zutreffend", "antwortfrist_datum": "2026-07-02", "faq": [ { "f": "Was ist das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara?", "a": "Es handelt sich um ein seit 2010 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Programm, das laut Transparenzportal Demokratie, Zivilgesellschaft, Medienarbeit und regionale Integration in afrikanischen Ländern unterstützt." }, { "f": "Warum ist die durchführende NGO anonym?", "a": "Im Transparenzportal des Bundes wird die ausführende Organisation lediglich als 'donor country based NGO' geführt. Frühere Abrufe sollen laut den Fragestellern parteinahe Stiftungen als Durchführungsorganisationen gezeigt haben." }, { "f": "Wie viel Geld wurde insgesamt ausgegeben?", "a": "Laut den im Transparenzportal abrufbaren Daten betrug das geplante Finanzierungsvolumen aller neun IATI-Maßnahmen rund 254,52 Millionen Euro; tatsächlich ausgegeben wurden rund 248,2 Millionen Euro." }, { "f": "Wann muss die Bundesregierung antworten?", "a": "Bei Kleinen Anfragen beträgt die gesetzliche Antwortfrist 21 Tage ab Einreichung; die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026." } ], "kontext_html": "HintergrundDas Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert seit 2010 das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara. Die neun im Transparenzportal des Bundes erfassten IATI-Maßnahmen weisen laut Drucksache 21/6438 ein Gesamtvolumen von rund 254,52 Millionen Euro und tatsächliche Ausgaben von rund 248,2 Millionen Euro aus. Als ausführende Organisation ist im Portal derzeit nur die generische Kategorie 'donor country based NGO' eingetragen. Laut Angaben der Fragesteller waren bei früheren Abrufen parteinahe Stiftungen namentlich als Durchführungsorganisationen verzeichnet.", "betroffene_html": "Betroffen sind in erster Linie die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die über das BMZ rund 248 Millionen Euro in das Programm eingezahlt haben. Daneben betreffen die Fördermaßnahmen Parlamente, Parteien, Zivilgesellschaft und Medienorganisationen in mehreren Ländern südlich der Sahara sowie möglicherweise deutsche parteinahe Stiftungen als potenzielle Durchführungsorganisationen.", "fahrplan_html": "Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6438) ist am 11. Juni 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten; die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.", "glossar": [ { "begriff": "IATI-Maßnahme", "erklaerung": "IATI steht für International Aid Transparency Initiative. IATI-Maßnahmen sind einzelne Förderprojekte, die nach einem internationalen Standard öffentlich dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit von Entwicklungshilfegeldern zu gewährleisten." }, { "begriff": "Donor country based NGO", "erklaerung": "Englischer Begriff für eine Nichtregierungsorganisation, die ihren Sitz im Geberland hat — in diesem Fall also in Deutschland. Im Transparenzportal ersetzt diese Kategorienbezeichnung den konkreten Organisationsnamen." }, { "begriff": "Transparenzportal des Bundes", "erklaerung": "Öffentlich zugängliche Datenbank der Bundesregierung, in der Förderprojekte und Finanzmittel dokumentiert werden, damit Bürgerinnen und Bürger sowie das Parlament die Mittelverwendung nachvollziehen können." } ], "vergleichszahlen": [ { "zahl": "248,2 Mio. Euro", "kontext": "Das entspricht etwa dem Jahreshaushalt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für operative Ausgaben oder der Baukosten mehrerer großer Bundesbehörden." }, { "zahl": "56,3 Mio. Euro", "kontext": "Allein für die Einzelmaßnahme DE-1-201928134 veranschlagt — davon waren bis Ende 2022 rund 54 Mio. Euro ausgegeben." } ], "gesetze": [], "statistik_html": "254,52 Mio. Euro — Geplantes Gesamtfinanzierungsvolumen aller neun IATI-Maßnahmen laut Transparenzportal des Bundes.248,2 Mio. Euro — Tatsächlich ausgegebene Mittel über alle neun IATI-Maßnahmen hinweg.56,3 Mio. Euro — Veranschlagtes Finanzierungsvolumen allein für die Maßnahme DE-1-201928134 (Laufzeit bis Ende 2022).53,999 Mio. Euro — Bis Ende 2022 tatsächlich abgerufene Mittel der Maßnahme DE-1-201928134.15+ Jahre — Programmlaufzeit seit 2010, in denen die durchführende NGO im Transparenzportal anonym blieb.
Rund 248 Millionen Euro Steuergelder hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2010 für das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara ausgegeben — doch die ausführende Organisation bleibt im offiziellen Transparenzportal des Bundes bis heute anonym. Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung in BT-Drs. 21/6438 vom 11. Juni 2026 insgesamt 20 Fragen zu Kosten, Wirkung und Struktur des Programms.
248 Millionen Euro und kein Name
Neun IATI-Maßnahmen mit einem geplanten Gesamtvolumen von rund 254,52 Millionen Euro sind im Transparenzportal des Bundes erfasst. Die tatsächlich abgerufenen Mittel belaufen sich laut Drucksache auf rund 248,2 Millionen Euro. Allein für die Einzelmaßnahme DE-1-201928134 wurden 56,3 Millionen Euro veranschlagt, von denen bis Ende 2022 rund 54 Millionen Euro ausgegeben wurden. Als ausführende Stelle erscheint im Portal durchgängig nur die generische Kategorie „donor country based NGO“ — also eine im Geberland Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisation, ohne namentliche Nennung. Laut Angaben der Fragesteller sollen bei früheren Datenbankabfragen parteinahe Stiftungen als Durchführungsorganisationen verzeichnet gewesen sein.
Was das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara vorsieht
Das Programm zielt laut Transparenzportal auf die Stärkung der internen Organisation von Parlamenten und Parteien, die Unterstützung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen sowie die Förderung verantwortungsvoller Medienarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern ab. Weitere Programmbestandteile umfassen ökologische Nachhaltigkeit, Geschlechtergerechtigkeit sowie den sogenannten Süd-Süd- und Süd-Nord-Austausch. Die Laufzeit des Programms beträgt mehr als 15 Jahre, was die Fragesteller als außergewöhnlich lang einstufen.
Die 20 Fragen der Kleinen Anfrage
Im Kern des Regionalprogramms Afrika südlich der Sahara fragen die Abgeordneten nach der Identität der ausführenden NGO (Frage 2), den lokalen Partnerorganisationen vor Ort (Frage 3) und einer detaillierten Ausgabenaufschlüsselung nach Ländern und Kostenkategorien (Frage 4). Weitere Fragen betreffen messbare Programmergebnisse und vorliegende Evaluierungen (Frage 5), die Begründung für die wiederholte Verlängerung des Programms (Frage 6) sowie eine mögliche Rolle deutscher parteinaher Stiftungen und eventuelle Doppelförderungen (Frage 7). Gefragt wird auch nach Mechanismen zur Integritätssicherung und der Anzahl von Beanstandungen (Frage 8), nach Plänen zur Fortführung oder Neuausrichtung des Programms (Frage 10) sowie nach dem Entscheidungsverfahren im BMZ bei der NGO-Auswahl (Frage 19). Darüber hinaus thematisiert die Anfrage grundsätzlichere politische Fragen: Die Fragesteller stellen aus ihrer Sicht die Frage, ob die Einflussnahme auf Parlamente, Medien und Zivilgesellschaft souveräner afrikanischer Staaten mit dem Souveränitätsprinzip vereinbar ist (Fragen 13, 18). Auch fragen sie, ob das Programm indirekt Migrationsanreize schaffen könnte (Frage 16).
Transparenz beim Regionalprogramm Afrika: Was gilt aktuell?
Im Transparenzportal des Bundes sind Entwicklungsprojekte des BMZ grundsätzlich öffentlich einsehbar. Der internationale IATI-Standard schreibt vor, Förderprojekte mit Empfängerorganisationen zu dokumentieren. Dennoch erlaubt das bestehende System offenbar, Durchführungsorganisationen nur kategorisch — als „donor country based NGO“ — und nicht namentlich auszuweisen. Eine gesetzliche Pflicht zur namentlichen Offenlegung aller Subunternehmer besteht nach aktueller Rechtslage nicht. Ob die Bundesregierung die Anonymisierung begründet und ob sie eine Änderung plant, sollen die Antworten auf die Fragen 11 und 12 der vorliegenden Anfrage klären.
Thematisch ähnliche parlamentarische Kontrolle übt der Bundestag auch in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit aus, wie etwa bei den Afghanistan-Aufnahmeprogrammen, wo ebenfalls Rechtsgrundlagen und Kosten hinterfragt wurden. Fragen zur staatlichen Mittelverwendung an zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich auch bei der staatlichen Neutralitätspflicht bei Bundesförderungen. Im breiteren Kontext der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik bewegt sich auch die Debatte, ob Deutschland Rohstoffpartnerschaften in Afrika aktiv genug verfolgt.
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- Afghanistan-Aufnahmeprogramme: Rechtsgrundlage und Kosten gefragt
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- AfD-Fraktion fordert sofortigen Stopp aller Zahlungen in Hochrisikostaaten
Reaktionen im Parlament
Aus der Drucksache selbst gehen keine Reaktionen anderer Fraktionen hervor, da es sich um eine eingegangene Anfrage ohne Antwort handelt. Die Anfrage wurde von Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli und weiteren Abgeordneten der AfD-Fraktion eingebracht; unterzeichnet ist sie von Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla als Fraktionsvorsitzende.
AfD: Der entwicklungspolitische Sprecher Rocco Kever thematisiert im Kontext der Anfrage auch Fragen zur Mittelverwendung in Risikostaaten. Pressemitteilung lesen →
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































