- 9,3 Mrd. Euro BEG-Förderung für 567.000 Sanierungsmaßnahmen 2025
- Vollzugsdaten zu GEG-Kontrollen und Bußgeldern fehlen bis 2027
- 330.000 Heizungsförderanträge im Jahr 2025 — Rekordnachfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6311 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland und ist seit seiner grundlegenden Novelle 2024 besonders durch die Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Heizenergie bekannt. Der Vollzug obliegt den Bundesländern, die der Bundesregierung laut § 101 Abs. 4 GEG nur im Drei-Jahres-Rhythmus berichten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) flankiert das Gesetz mit Zuschüssen und Krediten für Sanierung und Heizungstausch.
- 9,3 Mrd. Euro — an BEG-Fördermitteln wurden 2025 für Sanierungsmaßnahmen gebunden.
- 567.000 Maßnahmen — wurden im Rahmen der BEG 2025 gefördert (rund 632.000 Zusagen).
- 330.000 Heizungsförderanträge — wurden 2025 gestellt; 2024 waren es 192.000, 2023 noch 158.000.
- 15,3 Mrd. Euro — standen 2025 als Barmittel für die BEG im Haushalt zur Verfügung; der Mittelabfluss lag bei 12,9 Mrd. Euro.
- 42 Prozent — der BEG-EM-Förderempfänger verfügen laut Evaluation 2024 über ein Einkommen auf oder unter dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Im Detail
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Nach § 101 Absatz 4 GEG berichten die Länder der Bundesregierung alle drei Jahre über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6311
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zählt zu den politisch umstrittensten Gesetzen der jüngeren deutschen Energiepolitik. Millionen Hausbesitzer, Vermieter und Mieter sind direkt betroffen — durch Sanierungspflichten, Heizungsvorschriften und erhöhte Modernisierungskosten. Wie das Gesetz im Jahr 2025 tatsächlich vollzogen wurde, kann die Bundesregierung jedoch nicht beantworten: Zu Kontrollen, Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren liegen ihr keine Daten vor.
GEG-Vollzug: Bundesregierung ohne Daten bis 2027
Der Grund für diese Datenlücke ist strukturell: Das GEG wird von den Bundesländern als eigene Angelegenheit vollzogen. Nach § 101 Abs. 4 GEG berichten die Länder dem Bund lediglich alle drei Jahre über ihre Erfahrungen mit Stichprobenkontrollen — der nächste Berichtstermin ist der 1. März 2027. Für 2025 liegen der Bundesregierung daher weder Erkenntnisse über Kontrollen durch Landes- und Kommunalbehörden noch über eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren oder verhängte Bußgelder vor. Auch zur personellen Ausstattung der Vollzugsbehörden und zu formalen Beanstandungen kann die Regierung keine Angaben machen.
Ebenso offen bleiben die Fragen, ob GEG-bedingte Modernisierungen zu erhöhten Wohngeldzahlungen geführt haben und wie das Verhältnis von Klimawirkung, finanziellen Kosten und sozialen Folgen zu bewerten ist. Hierzu erklärt die Bundesregierung, es lägen keine Erkenntnisse vor. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6095) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 4. Juni 2026 übermittelt (BT-Drs. 21/6311).
BEG-Förderung: 9,3 Mrd. Euro für 567.000 Maßnahmen
Konkreter fällt die Antwort beim Förderprogramm aus. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden 2025 rund 632.000 Zusagen für etwa 567.000 Sanierungsmaßnahmen erteilt. Dabei wurden rund 9,3 Mrd. Euro an Fördermitteln gebunden. Im Haushalt standen für die BEG und Vorgängerprogramme 15,3 Mrd. Euro zur Verfügung; tatsächlich abgeflossen sind rund 12,9 Mrd. Euro.
Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei der Heizungsförderung: Nach rund 158.000 Anträgen im Jahr 2023 stieg die Zahl auf 192.000 im Jahr 2024 und auf etwa 330.000 Anträge im Jahr 2025. Bis Ende März 2026 wurden bereits rund 90.000 weitere Anträge gestellt. Förderunterbrechungen oder ausgeschöpfte Budgets gab es laut Bundesregierung im Jahr 2025 nicht.
Was gilt aktuell?
Seit der GEG-Novelle Anfang 2024 gilt unter anderem, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gleichzeitig wurde ein einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro eingeführt. Energetische Mindestanforderungen des GEG sind grundsätzlich nicht über die BEG förderfähig — Förderung greift erst, wenn Maßnahmen über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Soziale Verteilung der Fördermittel
Zur Einkommensstruktur der Förderempfänger liegen Daten aus der BEG-EM-Evaluation für das Förderjahr 2024 vor. Demnach verfügten rund 42 Prozent der Geförderten über ein Haushaltsnettoeinkommen auf oder unter dem Bevölkerungsdurchschnitt. Der größte Anteil (46 Prozent) der Empfänger mit überdurchschnittlichem Einkommen lag im Bereich zwischen 4.000 und 8.000 Euro monatlich. Die Evaluation für das Förderjahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen.
Zum CO2-Einsparpotenzial des GEG schätzt der Projektionsbericht 2026 des Umweltbundesamtes die kumulierte Einsparwirkung bis 2030 auf 10,3 Megatonnen CO2-Äquivalente. Jahreswerte für einzelne Jahre werden nicht ausgewiesen. Ob diese Einsparungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen, bewertet die Bundesregierung nicht.
Das GEG bleibt damit ein Gesetz, dessen praktische Wirkung im Alltag — Kontrollen, Sanktionen, soziale Folgen — auf Bundesebene strukturell kaum messbar ist. Die nächste reguläre Datengrundlage entsteht erst mit dem Länderbericht im Frühjahr 2027. Zum Thema Gesetzgebungsverfahren im Eilverfahren und zur internationalen Einordnung von Förderpolitik finden sich weitere Hintergründe auf drucksachlich.de.
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Betroffen sind private Hauseigentümer, Vermieter, Mieter sowie Handwerksbetriebe und kommunale Stellen, die Sanierungen planen oder durchführen. Rund 567.000 Maßnahmen wurden 2025 gefördert. Besonders Geringverdiener sind relevant: 42 Prozent der Förderempfänger liegen beim Haushaltseinkommen auf oder unter dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der Vollzugsfragen (Fragen 1–4, 15, 16) mit dem Hinweis, dass keine Erkenntnisse vorliegen, da die Länder erst zum 1. März 2027 berichten. Auch zu sozialen Folgewirkungen (Wohngeld, Verhältnis Klimawirkung/Kosten) verweist sie auf fehlende Daten. Zu den Förderzahlen antwortet sie dagegen konkret und vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 04.06.2026) AfD stellt 17 Fragen zum Gebäudeenergiegesetz 2025 →
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
- Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und den Einbau effizienter Heizungsanlagen. Wird über die KfW und das BAFA abgewickelt.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Bundesgesetz, das Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Heizungsanlagen regelt. Vollzug liegt bei den Bundesländern.
- Stichprobenkontrolle (§ 99 GEG)
- Regelmäßige Überprüfung von Energieausweisen und Klimaanlagen-Inspektionsberichten durch die Länder; Ergebnisse werden alle drei Jahre an den Bund gemeldet.
Wie viele Förderanträge wurden 2025 für den Heizungstausch gestellt?
Laut Bundesregierung wurden im Jahr 2025 rund 330.000 Anträge in der Heizungsförderung gestellt — gegenüber 192.000 im Jahr 2024.
Warum hat die Bundesregierung keine GEG-Kontrolldaten für 2025?
Das GEG wird von den Ländern vollzogen. Diese berichten der Bundesregierung laut § 101 Abs. 4 GEG nur alle drei Jahre; der nächste Berichtstermin ist der 1. März 2027.
Wie viel CO2 spart das GEG bis 2030 ein?
Laut Projektionsbericht 2026 des Umweltbundesamtes werden die kumulierten GEG-Maßnahmen bis 2030 rund 10,3 Megatonnen CO2-Äquivalente einsparen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6311 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































