- 548 Millionen Fluggastdatensätze wurden 2024 in Deutschland verarbeitet
- 207.409 technische Treffer beim Datenbankabgleich im Jahr 2024
- Neue EU-API-Verordnungen sollen Datenmenge künftig weiter erhöhen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6458 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Fluggastdatengesetz (FlugDaG) setzt die EU-Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) in deutsches Recht um. Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/2365 wurden im Jahr 2024 rund 548 Millionen Datensätze von etwa 153 Millionen Fluggästen verarbeitet. Für Betrieb und Personal stellte der Bund 217,3 Planstellen sowie 9,5 Mio. Euro Sachmittel bereit. Mit den EU-Verordnungen 2025/12 und 2025/13 kommt eine weitere Datenkategorie – sogenannte API-Echtzeit-Daten – hinzu, die Fluggesellschaften künftig über eine zentrale EU-Router-Infrastruktur übermitteln müssen.
- 548 Millionen — Fluggastdatensätze wurden 2024 im deutschen System verarbeitet.
- 153 Millionen — Fluggäste waren von der Datenspeicherung betroffen.
- 207.409 — technische Treffer beim Abgleich mit Fahndungsdatenbanken im Jahr 2024.
- ca. 90.000 — Treffer wurden nach fachlicher Prüfung an Grenzbehörden weitergeleitet.
- 10.426 — Fälle führten zu konkreten Personenfahndungsmaßnahmen (Festnahme, Einreiseverweigerung u. a.).
Im Detail
Dies bedeutete einen Umfang von 548 Millionen Fluggastdatensätzen, die etwa 153 Millionen Fluggäste betrafen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6458, Fraktion Die Linke
Jedes Mal, wenn ein Passagier einen Flug nach oder von Deutschland bucht, landen seine Daten automatisch im staatlichen Fluggastdateninformationssystem – und werden dort mit Fahndungsdatenbanken sowie algorithmischen Verhaltensmustern abgeglichen. Laut früherer Auskunft der Bundesregierung betraf das im Jahr 2024 rund 548 Millionen Datensätze von etwa 153 Millionen Fluggästen. Nun fragt die Fraktion Die Linke in BT-Drs. 21/6458 nach dem aktuellen Stand für das Jahr 2025 und den geplanten Ausbauplänen.
Fluggastdatenverarbeitung: Was bisher bekannt ist
Aus der Vorbemerkung der Anfrage geht hervor, dass beim Datenbankabgleich im Jahr 2024 insgesamt 207.409 sogenannte technische Treffer registriert wurden. Nach fachlicher Überprüfung leitete die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) rund 90.000 Treffer an die zuständigen Grenzbehörden weiter. In 10.426 Fällen wurden daraufhin Maßnahmen zur Personenfahndung ergriffen – darunter Festnahmen, Einreiseverweigerungen und verdeckte Kontrollen. Der Bund stellte für Betrieb und Personal 217,3 Planstellen bei BKA und Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie Sachmittel in Höhe von 9,5 Mio. Euro bereit.
Was gilt aktuell?
Rechtsgrundlage für die Fluggastdatenverarbeitung in Deutschland ist das Fluggastdatengesetz (FlugDaG), das die EU-Richtlinie 2016/681 umsetzt. Fluggesellschaften sind danach verpflichtet, Buchungsdaten (PNR-Daten) vor dem Abflug an die Fluggastdatenzentralstelle zu übermitteln. Diese gleicht die Daten mit polizeilichen Fahndungssystemen sowie mit definierten Risikomustern ab. Die Datensätze werden für sechs Monate im Klartext gespeichert, danach depersonalisiert und für weitere fünf Jahre aufbewahrt. Etwa 90 Prozent aller Flugpassagiere in Deutschland sind von dieser Verarbeitung erfasst.
Neue EU-Verordnungen erhöhen künftigen Datendruck
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die bevorstehende Erweiterung des Systems durch zwei neue EU-Verordnungen: VO 2025/12 und VO 2025/13. Sie verpflichten Fluggesellschaften, sogenannte API-Daten (Advanced Passenger Information) in Echtzeit über eine zentrale EU-Router-Infrastruktur an die Grenzbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln. Die Fraktion fragt konkret nach den zu erwartenden Implementierungskosten, dem Stand des Infrastrukturaufbaus bei der EU-Agentur eu-LISA sowie danach, welche nationalen Gesetzesanpassungen die Bundesregierung für erforderlich hält. Zudem thematisiert die Anfrage eine mögliche Ausweitung der Datenpflichten auf Privatflüge – ein Bereich, der laut den Verordnungserwägungsgründen bereits auf EU-Ebene geprüft wird.
Lücken und offene Fragen im System
Die Anfrage greift auch einen grundsätzlichen Datenschutzaspekt auf: Ein erheblicher Teil der im PNR-System gespeicherten Datensätze betrifft Personen, die zwar einen Flug gebucht, ihn aber nicht angetreten haben. Für diese Personen besteht nach Einschätzung der Fragesteller keine echte Notwendigkeit zur Datenverarbeitung. Konkret fragt die Fraktion auch danach, ob und in welchem Umfang das System auf andere Verkehrsträger wie Fernzüge, Fähren oder Reisebusse ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung hat bis zum 3. Juli 2026 Zeit zu antworten.
Zum Thema Datenspeicherung und digitale Überwachung finden sich weitere aktuelle Entwicklungen in der Übersicht Bundestag 15.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
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Betroffen sind alle Fluggäste, die nach oder von Deutschland fliegen – laut Vorbemerkung der Anfrage rund 90 Prozent aller Flugpassagiere. Auch Personen, die einen Flug gebucht, aber nicht angetreten haben, sind von der Datenspeicherung erfasst. Darüber hinaus betrifft die Anfrage Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstalter, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind.
Die Kleine Anfrage wurde am 12. Juni 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, sodass die Bundesregierung bis zum 3. Juli 2026 antworten muss. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke die Ergebnisse im Plenum oder in Ausschüssen weiter thematisieren.
- PNR-Daten
- Passenger Name Records – Buchungsdaten von Fluggästen (Name, Route, Zahlungsdaten), die Fluggesellschaften an staatliche Stellen übermitteln müssen.
- API-Daten
- Advanced Passenger Information – Echtzeit-Daten aus dem Boarding-Prozess, die künftig über eine EU-Router-Infrastruktur an Grenzbehörden übermittelt werden sollen.
- Fluggastdatenzentralstelle
- Beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Behörde, die eingehende Fluggastdaten mit Fahndungsdatenbanken abgleicht und bei Treffern an zuständige Behörden weiterleitet.
Was ist das Fluggastdateninformationssystem?
Es ist ein System, in dem Daten von Flugpassagieren gespeichert und mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken sowie Verhaltensmustern abgeglichen werden, um verdächtige Reisebewegungen zu erkennen.
Was sind PNR-Daten?
PNR steht für Passenger Name Record – das sind Buchungsdaten von Fluggästen wie Name, Reiseroute und Zahlungsinfomationen, die Fluggesellschaften an Behörden übermitteln müssen.
Was sind API-Daten und warum sind sie relevant?
Advanced Passenger Information (API) sind Echtzeit-Daten aus dem Boarding-Prozess. Neue EU-Verordnungen verpflichten Fluggesellschaften ab 2025 zur Echtzeitübermittlung dieser Daten an nationale Grenzbehörden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6458 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































