- 3.300 Nester in Baden-Württemberg allein im Jahr 2025 gemeldet
- Kein verbindlicher nationaler Managementplan für Asiatische Hornisse
- Bienenvölkerverluste bis 13,4 Prozent pro Jahr aus Frankreich bekannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6441 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) steht seit dem 3. August 2016 auf der EU-Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. In Deutschland galt sie bis zum 24. März 2025 als Früherkennungsart mit behördlicher Nestbeseitigungspflicht. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) stufte die Art dann mit der Begründung, sie sei in Deutschland ‚weit verbreitet‘, in die Managementphase um. Seitdem fehlt ein verbindlicher nationaler Managementplan; die einzige bundesweite Handlungsgrundlage ist das nicht-verbindliche LANA-Maßnahmenblatt vom 25. März 2025. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz hält die Umstufung rechtlich für unzulässig; der Deutsche Imkerbund beklagte, nicht substanziell in die Erarbeitung einbezogen worden zu sein.
- 3.300 Nester — In Baden-Württemberg im Jahr 2025 gemeldet; starkes Wachstum gegenüber den Vorjahren.
- 280 → 488 Nester — Anstieg der dokumentierten Nester in Hessen von 2024 auf 2025.
- 13,4 Prozent — Maximaler Bienenvölkerverlust in einem Jahr laut französischen Erfahrungswerten.
- 30,8 Mio. Euro — Modellierte Gesamtschäden bei hohem Befallsdruck (Frankreich-Daten, Stand Oktober 2025).
- 29 Fragen — Umfang der parlamentarischen Anfrage zu Koordination, Recht, Schäden und Forschung.
Im Detail
Ein verbindlicher nationaler Managementplan fehlt. Der Deutsche Imkerbund kritisierte, trotz wiederholter Anfragen nicht substanziell in die Erarbeitung des Maßnahmenblatts einbezogen worden zu sein.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6441
Die Asiatische Hornisse breitet sich in Deutschland aus — und ein verbindlicher nationaler Bekämpfungsplan fehlt. Allein in Baden-Württemberg wurden 2025 rund 3.300 Nester der invasiven Art Vespa velutina gemeldet, in Hessen stieg die dokumentierte Nestzahl von 280 im Jahr 2024 auf 488 im Jahr 2025. Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass bei hohem Befallsdruck bis zu 13,4 Prozent aller Bienenvölker in einem Jahr verloren gehen können — mit modellierten Gesamtschäden von bis zu 30,8 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Fraktion mit Drucksache 21/6441 vom 11. Juni 2026 eine Kleine Anfrage mit 29 Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
Umstufung von März 2025 im Fokus
Im Zentrum der Anfrage steht eine Entscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vom 24. März 2025: Das Ministerium informierte die Europäische Kommission darüber, dass Vespa velutina in Deutschland als ‚weit verbreitet‘ einzustufen sei. Damit wechselte die Art von der Früherkennungsphase mit behördlicher Nestbeseitigungspflicht in die Managementphase gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Die Anfrage erkundigt sich, auf welche konkreten Ausbreitungsdaten, Schwellenwerte oder wissenschaftlichen Gutachten diese Entscheidung gestützt wurde und ob zum Zeitpunkt der Entscheidung belastbare Bestandszahlen für alle 16 Bundesländer vorlagen. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz hält die Umstufung laut Drucksache rechtlich für unzulässig; die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung eine formelle juristische Prüfung vorgenommen hat.
Was gilt aktuell?
Die einzige bundesweite Handlungsgrundlage ist das nicht-verbindliche Management- und Maßnahmenblatt der Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) vom 25. März 2025. Dieses Dokument überlässt Priorisierung und Umsetzung vollständig den Bundesländern und stellt ausdrücklich fest, dass Nestentfernungen zur Abwendung von Gesundheitsgefahren oder wirtschaftlichen Schäden nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden fallen. Ein verbindlicher nationaler Managementplan im Sinne von Artikel 19 der EU-Verordnung existiert nicht. Einzelne Länder haben eigene Wege eingeschlagen: Bayern verabschiedete im Juli 2025 einen Aktionsplan, Nordrhein-Westfalen fördert seit April 2026 Schutzausrüstung und Nestentfernungsprämien über die Landwirtschaftskammer.
Asiatische Hornisse: Wirtschaftliche Schäden und Rechtsvergleich
Die Anfrage thematisiert ausführlich die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung. Gefragt wird nach branchenspezifischen Schadensschätzungen für die kommenden fünf Jahre — insbesondere für Imkerei, Obst- und Weinbau sowie für den Verlust von Wildbestäubern. Besonders relevant ist der Rechtsvergleich mit Frankreich: Während Deutschland ausschließlich auf ein unverbindliches Länderempfehlungsblatt setzt, hat Frankreich im März 2025 ein nationales Gesetz mit verbindlichem Plan, departementalen Umsetzungsplänen und einem staatlichen Entschädigungsmechanismus für betroffene Imkereibetriebe verabschiedet. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung zu diesem Vergleich eine Positionierung erarbeitet hat.
Koordination, Bekämpfungsmittel und Forschung
Weitere Fragekomplexe betreffen die Koordination des Managements: Welche Bundesbehörde ist seit der Umstufung koordinierend tätig, auf welcher Rechtsgrundlage, und mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen? Zudem werden Fragen zur grenzüberschreitenden Koordination mit Nachbarstaaten wie Frankreich, den Niederlanden und Österreich gestellt. Ein praktisches Problem betrifft die verfügbaren Bekämpfungsmittel: Alle in Deutschland handelsüblichen Fallen sind nicht selektiv und fangen auch die nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Europäische Hornisse (Vespa crabro); ihr Einsatz ist ohne behördliche Genehmigung unzulässig. Kieselgur-Staub als Biozid darf seit Ende 2023 nicht mehr eingesetzt werden. Die Anfrage fragt nach Forschungs- und Zulassungsschritten für selektive Bekämpfungsmethoden sowie nach Bundesfördermitteln für das Forschungsprojekt Velucord (2025–2026) und eine mögliche Beteiligung am für 2027 angekündigten EU-Forschungsprojekt.
Thematisch verwandt sind Fragen zur Rohstoffversorgung und zu invasiven Arten im weiteren Kontext — etwa die Diskussion um Versorgungsrisiken bei kritischen Ressourcen oder aktuelle Debatten über die wichtigsten parlamentarischen Vorgänge der Woche.
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Direkt betroffen sind Imkereibetriebe, Obst- und Weinbauern sowie der Naturschutz durch den Verlust von Wildbestäubern. In Baden-Württemberg wurden 2025 rund 3.300 Nester gemeldet, in Hessen stieg die Nestzahl von 280 im Jahr 2024 auf 488 im Jahr 2025. Mittelbar betroffen sind Verbraucher, da der Rückgang von Bestäubern die landwirtschaftliche Produktion gefährdet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6441) wurde am 11. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 29 Fragen schriftlich zu beantworten — die gesetzliche Antwortfrist endet damit am 2. Juli 2026. Die Antwort wird als neue Drucksache veröffentlicht.
- Vespa velutina
- Wissenschaftlicher Name der Asiatischen Hornisse (nigrithorax), einer invasiven Art aus Südostasien, die Honigbienen und Wildbestäuber intensiv bejagt.
- Unionsliste invasiver Arten
- EU-Liste nach Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die für gelistete Arten verbindliche Managementverpflichtungen für alle Mitgliedstaaten begründet.
- LANA-Maßnahmenblatt
- Nicht-verbindliche Empfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung, die das Management invasiver Arten koordinieren soll.
Was ist die Asiatische Hornisse?
Vespa velutina nigrithorax ist eine aus Asien stammende invasive Hornissenart, die seit 2016 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten steht und Honigbienen sowie Wildbestäuber stark gefährdet.
Warum gibt es keinen nationalen Managementplan?
Nach der Umstufung im März 2025 zur 'weit verbreiteten' Art obliegt das Management laut LANA-Maßnahmenblatt den Bundesländern — ein verbindlicher Bundesplan existiert nicht.
Wie hoch können die Schäden für die Imkerei sein?
Laut der Anfrage zeigen Erfahrungen aus Frankreich Bienenvölkerverluste von bis zu 13,4 Prozent pro Jahr und modellierte Gesamtschäden von bis zu 30,8 Mio. Euro bei hohem Befallsdruck.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6441 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































