- 95 Prozent der Steuerpflichtigen sollen entlastet werden
- Grundfreibetrag soll auf 16.800 Euro steigen
- Millionärssteuersatz von 75 Prozent neu eingeführt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6645 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das reichste Fünftel der Steuerpflichtigen verfügt laut Bundesministerium der Finanzen (Datensammlung zur Steuerpolitik 2026) über mehr als die Hälfte aller steuerpflichtigen Einkommen, während auf das untere Fünftel nur 2,7 Prozent entfallen. Der Spitzensteuersatz wurde 2005 von 53 auf 42 Prozent gesenkt; die Abgeltungsteuer beläuft sich seitdem auf pauschal 25 Prozent für Kapitalerträge. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 34.500 Einkommensmillionäre mit einem Gesamteinkommen von über 90 Milliarden Euro.
- 16.800 Euro — Neuer Grundfreibetrag (Existenzminimum), ab dem erst Einkommensteuer anfallen soll.
- 95 Prozent — Anteil der Einkommensteuerpflichtigen mit unter 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, die entlastet werden sollen.
- 75 Prozent — Neu einzuführender Millionärssteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 1.000.000 Euro.
- 800 Euro — Jährliche Steuerentlastung für Einkommen zwischen 16.800 und 30.000 Euro laut Antrag.
- 90 Mrd. Euro — Gesamteinkommen der rund 34.500 Einkommensmillionäre in Deutschland im Jahr 2021.
Im Detail
Für ein gerechtes Steuersystem bedarf es neben einer gerechten Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung einer Reform der Einkommensteuer, die kleine und mittlere Einkommen wirksam entlastet und Spitzeneinkünfte gerechter belastet.
— BT-Drs. 21/6645, Antragsbegründung, Fraktion Die Linke
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sollen weniger Einkommensteuer zahlen – das ist der Kern eines Antrags der Fraktion Die Linke, der am 23. Juni 2026 im Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 21/6645). Gleichzeitig sollen Spitzen- und Kapitaleinkommen stärker belastet und das Ehegattensplitting abgeschafft werden.
Einkommensteuer-Reform: Was Die Linke konkret fordert
Das Herzstück des Antrags ist eine Neugestaltung des Einkommensteuertarifs. Der steuerliche Grundfreibetrag soll auf 16.800 Euro angehoben werden – damit wären Einkommen bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei. Für Einkommen bis 65.000 Euro jährlich soll eine Entlastung gegenüber dem heutigen Stand eintreten. Laut Antrag entspricht das 95 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen. Die Entlastung beträgt bei einem Jahreseinkommen zwischen 16.800 und 30.000 Euro rund 800 Euro, bei einem Einkommen von 50.000 Euro noch knapp 500 Euro.
Für höhere Einkommen sieht der Antrag dagegen eine deutliche Mehrbelastung vor: Ab 85.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll der Spitzensteuersatz von heute 42 auf 53 Prozent steigen – dem Stand vor der Steuersenkung des Jahres 2005. Ab 250.000 Euro soll ein Reichensteuersatz von 60 Prozent greifen, der laut Antrag nur die einkommensstärksten 0,5 Prozent der Bevölkerung betrifft. Neu eingeführt werden soll außerdem ein Millionärssteuersatz von 75 Prozent ab einem Jahreseinkommen von einer Million Euro – das beträfe nach Angaben der Antragsteller 0,08 Prozent der Bevölkerung.
Was gilt aktuell?
Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer deutlich unter 16.800 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab rund 68.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen werden pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert – unabhängig vom persönlichen Steuersatz des Anlegers. Die Linke kritisiert, dass damit Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert werden. Diese Abgeltungsteuer soll laut Antrag abgeschafft werden; Kapitalerträge würden dann wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Ehegattensplitting: Reform zugunsten von Zweitverdienenden
Der dritte Reformbaustein betrifft das Ehegattensplitting. Dieses Verfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren für die Steuerberechnung halbiert wird, soll durch die Möglichkeit ersetzt werden, den steuerlichen Grundfreibetrag auf den Partner oder die Partnerin zu übertragen. Nach Auffassung der Antragsteller begünstigt das bestehende Splitting vor allem Paare mit hohen und ungleichen Einkommen und verstärkt traditionelle Rollenaufteilungen, da der Anreiz zur Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende – überwiegend Frauen – gering bleibt. Nachteilig wirke sich das insbesondere auf die spätere Altersversorgung aus.
Ungleichheit als Begründung
Die Fraktion stützt ihren Antrag auf Daten zur Einkommensverteilung. Laut Bundesfinanzministerium (Datensammlung zur Steuerpolitik 2026) entfällt auf das reichste Fünftel der Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte aller steuerpflichtigen Einkommen; das untere Fünftel verfügt nur über 2,7 Prozent. Im Jahr 2021 gab es rund 34.500 Einkommensmillionäre in Deutschland mit einem Gesamteinkommen von über 90 Milliarden Euro. Die Fraktion verweist außerdem auf gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise, die besonders untere Einkommensgruppen treffen. Auch eine Steuerreform-Debatte der AfD zeigt, dass das Thema Einkommensteuer parteiübergreifend auf der Agenda steht.
Der Antrag ist als Vorabfassung eingegangen und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Als nächster Schritt ist die Überweisung an den Finanzausschuss des Bundestages vorgesehen. Zur Rentenkommission und weiteren Verteilungsfragen laufen parallel weitere parlamentarische Debatten. Beim Wohngeld zeigt sich eine ähnliche sozialpolitische Konfliktlinie: geplante Kürzungen stoßen auf breiten Widerstand.
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Direkt betroffen wären nahezu alle einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland. Entlastet würden insbesondere Geringverdiener und Beschäftigte mit mittlerem Einkommen bis 65.000 Euro. Stärker belastet würden die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen sowie Kapitalanleger. Das reformierte Ehegattensplitting würde Ehepaare und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft betreffen, besonders solche mit stark unterschiedlichen Einkommen.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/6645). Als nächste Schritte sind die Überweisung an den zuständigen Ausschuss (voraussichtlich Finanzausschuss), die Ausschussberatung sowie eine abschließende Abstimmung im Bundestag vorgesehen. Da Die Linke in der aktuellen Sitzverteilung keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Annahme des Antrags als unwahrscheinlich.
- Abgeltungsteuer
- Ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, der seit 2009 die Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz ersetzt.
- Ehegattensplitting
- Steuerverfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern halbiert und jeder Hälftenanteil einzeln besteuert wird; bei ungleichen Einkommen entsteht dadurch eine Steuerersparnis.
- Mittelstandsbauch
- Bezeichnung für den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes bei mittleren Einkommen im deutschen Einkommensteuertarif, der als ungerechte Mehrbelastung der Mittelschicht kritisiert wird.
Wer würde durch den Antrag entlastet?
Alle Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro – das entspricht laut Antrag 95 Prozent aller Einkommenspflichtigen.
Was soll mit der Abgeltungsteuer passieren?
Die Linke fordert ihre Abschaffung. Kapitalerträge sollen künftig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, nicht mehr pauschal mit 25 Prozent.
Was ändert sich beim Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting soll durch die Möglichkeit ersetzt werden, den steuerlichen Grundfreibetrag zwischen Ehepartnern zu übertragen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6645 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































