- 20 Petitionen in Sammelübersicht 290 abschließend behandelt
- Einkommensteuer-Petition ans Finanzministerium überwiesen
- 19 Petitionen zu Straftaten gegen Personen abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6690 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt regelmäßig Bürgereingaben zu verschiedenen Rechtsbereichen und fasst diese in Sammelübersichten zusammen. Die Sammelübersicht 290 (BT-Drs. 21/6690) vom 24. Juni 2026 enthält Beschlüsse aus der Sitzung des Petitionsausschusses gemäß Protokoll Nr. 21/34. Petitionen können dem zuständigen Bundesministerium als Material überwiesen oder nach Abschluss der Prüfung ohne weitere Maßnahmen beendet werden.
- 20 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 290
- 1 — Petition zur Einkommensteuer, an das Bundesministerium der Finanzen als Material überwiesen
- 19 — Petitionen zu strafbaren Handlungen gegen die Person, Verfahren abgeschlossen
Im Detail
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, soweit es um die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen geht.
— Beschlussempfehlung 1, BT-Drs. 21/6690
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 in seiner Sammelübersicht 290 (BT-Drs. 21/6690) insgesamt 20 Bürgerpetitionen abschließend behandelt. Die Eingaben verteilen sich auf zwei Themenbereiche: Einkommensteuer und strafbare Handlungen gegen die Person.
Petition zur Einkommensteuer: Weiterleitung ans Finanzministerium
Eine Petition aus Augsburg zum Thema Einkommensteuer erhält eine differenzierte Behandlung. Der Ausschuss empfiehlt, die Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen, soweit sie die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen betrifft. Im Übrigen wird das Petitionsverfahren abgeschlossen. Die Überweisung als Material verpflichtet das Ministerium nicht zu einer unmittelbaren Gesetzesänderung, signalisiert aber, dass der Ausschuss das Anliegen für beachtenswert hält und es in künftige politische Überlegungen einfließen soll. Angesichts der laufenden Debatten über die Rentenkommission und Alterssicherung, die derzeit im Bundestag intensiv diskutiert werden, ist das Thema Einkommensteuerentlastung für breite Bevölkerungsschichten weiterhin relevant. Mehr dazu ist auch im Beitrag Rente mit 70 und neue Zwangsabgabe zu lesen.
19 Petitionen zu strafbaren Handlungen gegen die Person
Der größte Block in der Sammelübersicht betrifft strafbare Handlungen gegen die Person. Insgesamt 19 Petitionen aus deutschen Städten — darunter Berlin, Goslar, Ludwigshafen am Rhein, Duisburg, Konstanz, Hamburg, Wuppertal und weitere — werden ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen. Das Petitionsverfahren endet damit für diese Eingaben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Petitionsausschuss nach Prüfung der Sachlage keinen parlamentarischen Handlungsbedarf festgestellt hat, etwa weil die geltende Rechtslage als ausreichend bewertet wurde oder weil die Anliegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.
Was gilt aktuell beim Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und kann verschiedene Beschlüsse fassen: Er kann Petitionen den Bundesministerien als Material überweisen, sie zur Berücksichtigung empfehlen oder das Verfahren abschließen. Sammelübersichten bündeln mehrere thematisch ähnliche oder gleichzeitig beschlossene Petitionen in einem Dokument, das dem Plenum des Bundestages zur Abstimmung vorgelegt wird.
Der Petitionsausschuss tagt regelmäßig und veröffentlicht seine Beschlüsse in nummerierten Sammelübersichten. Die vorliegende Sammelübersicht 290 wurde gemäß Protokoll Nr. 21/34 in der Sitzung vom 24. Juni 2026 verabschiedet. Amtierende Vorsitzende des Ausschusses ist Dr. Hülya Düber.
Das Petitionsrecht gehört zu den wichtigsten Instrumenten der direkten demokratischen Teilhabe. Jährlich gehen beim Deutschen Bundestag tausende Eingaben ein, die den Abgeordneten direkte Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu Gesetzen, Verwaltungsentscheidungen und politischen Vorhaben liefern. Themen wie Einkommensteuerentlastung zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger parlamentarische Wege nutzen, um auf wirtschaftliche Belastungen aufmerksam zu machen — ähnlich wie aktuelle Debatten um das Wohngeld oder die Altersvorsorge zeigen.
Weiterlesen:
Betroffen sind 20 Petenten aus verschiedenen deutschen Städten, darunter Augsburg, Berlin, Goslar, Ludwigshafen am Rhein, Duisburg, Konstanz, Preetz, Greven, Meerbusch, Friedrichsdorf, Dachau, Paderborn, Tönisvorst, Homburg, Schiffdorf, Wuppertal, Hamburg, Kelkheim, Weichs und Balingen. Sie hatten sich mit Anliegen zu Einkommensteuer oder strafbaren Handlungen gegen die Person an den Bundestag gewandt.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 24. Juni 2026 vorgelegt. Die Empfehlungen werden dem Bundestag zur abschließenden Abstimmung im Plenum vorgelegt. Die Petition zur Einkommensteuer wird dem Bundesministerium der Finanzen als Material zugeleitet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, die dem Bundestag gemeinsam zur Abstimmung vorgelegt werden.
- Als Material überweisen
- Weiterleitung einer Petition an ein Bundesministerium zur Kenntnisnahme, ohne dass eine unmittelbare gesetzliche Reaktion verlangt wird.
- Petitionsverfahren abschließen
- Beendigung der parlamentarischen Befassung mit einer Petition, wenn kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Der Ausschuss leitet die Petition zur Kenntnisnahme an das zuständige Ministerium weiter, damit es die darin enthaltenen Anregungen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen kann.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Verfahren endet ohne weitere parlamentarische Maßnahmen. Die Petition wurde geprüft, es besteht jedoch kein weiterer Handlungsbedarf oder keine Zuständigkeit des Bundestages.
Wie viele Petitionen umfasst die Sammelübersicht 290?
Die Sammelübersicht 290 enthält insgesamt 20 Petitionen aus zwei Themenbereichen: Einkommensteuer und strafbare Handlungen gegen die Person.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6690 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































