- Zahl der Bundesbeauftragten stieg von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024)
- 18 Fragen zu Kosten, Stellen und Ergebnissen des Koordinators
- Antwort der Bundesregierung steht noch aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6629 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten für verschiedene Politikbereiche. Laut BT-Drs. 21/2361 lag deren Zahl am 1. Januar 2025 bei 43 — ein deutlicher Anstieg gegenüber 19 in den Jahren 2000 bis 2002. Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist einer dieser Posten. Die AfD-Fraktion stellt regelmäßig Anfragen zur Bilanz solcher Ämter und hinterfragt deren Mehrwert gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten.
- 45 — Beauftragte/Koordinatoren der Bundesregierung im Jahr 2024 (Höchststand laut Drucksache)
- 43 — Beauftragte/Koordinatoren am 1. Januar 2025
- 27 — Beauftragte/Koordinatoren laut offizieller BMI-Liste, Stand Juli 2025
- 19 — Beauftragte/Koordinatoren in den Jahren 2000 bis 2002 (zum Vergleich)
- 18 — Fragen der AfD-Fraktion zur Bilanz des Koordinators nach Jahr 1
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6629
Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6629 vom 24. Juni 2026). Auf insgesamt 18 Fragen verlangt die Fraktion von der Bundesregierung Auskunft über Personalausstattung, Kosten, Aktivitäten und messbare Ergebnisse des Amtes nach dem ersten Jahr der 21. Legislaturperiode.
Deutsch-polnischer Koordinator im Fokus
Der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist einer von mehreren Beauftragten, die die Bundesregierung neben den Fachministerien einsetzt. Laut Drucksache belief sich die Gesamtzahl solcher Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten am 1. Januar 2025 auf 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45 — mehr als doppelt so viele wie in den Jahren 2000 bis 2002, als es 19 waren. Die offizielle BMI-Liste weist für Juli 2025 nur noch 27 solcher Posten aus. Die Fragen richten sich auf den Mehrwert dieses spezifischen Amtes gegenüber bereits bestehenden Ministerialzuständigkeiten.
Was die Anfrage im Detail fragt
Die 18 Fragen decken mehrere Themenbereiche ab:
Personal und Kosten: Die Anfrage erkundigt sich nach Anzahl und Besetzungsstand der Planstellen sowie den zugeordneten Besoldungs- und Entgeltgruppen. Außerdem fragt sie nach der Beauftragung externer Dienstleister und den dafür aufgewendeten Beträgen.
Termine und Treffen: Gefragt wird, an wie vielen Terminen mit Bundesministerien, Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen der Koordinator teilgenommen hat — jeweils aufgeschlüsselt nach Monaten, Anlass und verfolgten Zielen.
Dienstreisen: Die Anfrage fragt nach Anzahl und Kosten von Dienstreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands, nach Reisezielen und -zwecken sowie nach Delegationsgrößen und etwaiger Begleitung durch externe Personen.
Öffentlichkeitsarbeit: Gefragt wird nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, genutzten Social-Media-Kanälen sowie erzielten Reichweiten und Interaktionskennzahlen.
Ergebnisse und Transparenz: Die Anfrage verlangt Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte angestoßen wurden, ob Gesetzesvorhaben begleitet wurden, ob Strategiepapiere oder Berichte entstanden sind und ob dem Bundestag oder seinen Ausschüssen Berichte erstattet wurden. Auch nach einer möglichen Evaluation des Amtes wird gefragt.
Hintergrund: Wachsende Zahl von Beauftragten
Aus Sicht der Fragesteller stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Sonderbeauftragte und Koordinatoren einen operativen Mehrwert gegenüber den regulären Ministerialstrukturen erbringen oder ob Doppelstrukturen entstehen. Die Anfrage reiht sich in eine Serie ähnlicher Anfragen zur Bilanz solcher Ämter ein — vergleichbar etwa mit den Anfragen zum Pflegebeauftragten und zur Rüstungskontrollbeauftragten, die ebenfalls Kosten und Bilanz nach dem ersten Amtsjahr beleuchteten.
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann und Dr. Rainer Rothfuß sowie der AfD-Fraktion unterzeichnet und am 10. Juni 2026 in Berlin eingereicht. Die Bundesregierung hat bis zum 15. Juli 2026 Zeit zu antworten.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Demokratie leben!: 166,2 Mio. Euro Förderung im Jahr 2025
Unmittelbar betroffen sind der Koordinator und sein Stab sowie die Bevölkerung in den deutsch-polnischen Grenzregionen, die von der Arbeit des Koordinators profitieren soll. Als Steuerzahler hat die Allgemeinheit ein Interesse an Transparenz über Kosten und Ergebnisse des Amtes.
Die Kleine Anfrage wurde am 24. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 18 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 15. Juli 2026.
- Koordinator (Bundesregierung)
- Von der Bundesregierung eingesetzter Funktionsträger, der ressortübergreifend ein bestimmtes Politikfeld koordiniert, ohne eigenes Ministerium zu leiten.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verwaltungsvorschrift, die Organisation und Verfahren der Bundesministerien regelt — § 21 Abs. 3 GGO regelt die Einsetzung von Beauftragten.
- Planstelle
- Im Haushaltsplan ausgewiesene, dauerhaft finanzierte Stelle für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Was ist der Koordinator für die deutsch-polnische Zusammenarbeit?
Es handelt sich um einen von der Bundesregierung eingesetzten Koordinator, der die zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen fördern soll.
Wie viele Bundesbeauftragte gibt es aktuell?
Laut der Drucksache lag die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten am 1. Januar 2025 bei 43, im Jahr 2024 sogar bei 45. Stand Juli 2025 sind es laut der offiziellen Liste 27.
Was wird konkret gefragt?
Die Anfrage umfasst 18 Fragen zu Personalausstattung, externen Dienstleistern, Treffen mit Ministerien und Verbänden, Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit, Projekten, Berichten und messbaren Ergebnissen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6629 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































