- Koordinator hat kein Budget für Öffentlichkeitsarbeit
- Keine Jahresziele und keine Erfolgsmessung vorgesehen
- 12 Dienstreisen im ersten Jahr, davon 8 ins Ausland
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7166 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Koordinators für die deutsch-polnische zivilgesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist im Auswärtigen Amt angesiedelt. Laut Bundesregierung wurde die personelle Ausstattung des Büros zu Beginn der 21. Legislaturperiode deutlich reduziert. Die AfD-Fraktion stellte bereits zuvor eine Große Anfrage (BT-Drs. 21/6171) zum Thema, auf deren Antworten die Bundesregierung in der vorliegenden Drucksache mehrfach verweist. Parallel fragte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Personalausstattung (BT-Drs. 21/6173). Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte laut Vorbemerkung der Fragesteller zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024).
- 4 Inlandsreisen — Frankfurt/Oder, Bremen, Nationalpark Unteres Odertal und Potsdam im Zeitraum April 2025 bis Februar 2026.
- 8 Auslandsreisen — darunter dreimal Warschau, einmal Breslau, einmal Rom sowie Grenzstädte wie Guben/Gubin und Gryfino.
- 27 Beauftragte — so viele Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte führte die Bundesregierung laut BMI-Liste im Juli 2025, nach einem Höchststand von 45 im Jahr 2024.
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Koordinators ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7166, Fragen 15–18
Der Koordinator für die deutsch-polnische zivilgesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit führt im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode politische Gespräche, unternimmt Reisen in die Grenzregion und pflegt Kontakte zu Nichtregierungsorganisationen — gemessen wird das alles nicht. Laut Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7166) ist eine formale Wirksamkeitsbewertung des Amts nicht vorgesehen.
Was macht der Deutsch-Polnische Koordinator?
Das Amt des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ist beim Auswärtigen Amt angesiedelt und begleitet laut Bundesregierung die bilateralen Beziehungen durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Konkrete Projekte, Strategiepapiere oder begleitete Gesetzesvorhaben nennt die Antwort nicht. Die Regierung verweist stattdessen auf die Koalitionsvertragsziele der 21. Legislaturperiode und auf frühere Antworten zu einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6171).
Reisen: 4 Inland, 8 Ausland
Im ersten Jahr absolvierte der Koordinator vier Inlandsreisen — darunter Frankfurt/Oder, Bremen zum Jahreskongress der Deutsch-Polnischen Gesellschaften sowie Potsdam für ein Treffen mit dem Europaausschuss des Brandenburgischen Landtags. Ins Ausland reiste er achtmal: dreimal nach Warschau zu politischen Gesprächen und einer Jurysitzung für den Deutsch-Polnischen Preis, zudem nach Breslau zur Gedenkveranstaltung anlässlich des 60. Jahrestags des Briefwechsels der deutschen und polnischen Bischöfe sowie nach Rom zu einer internationalen Konferenz zu demselben historischen Anlass. In Gryfino fanden Gespräche zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung statt. Begleitet wurde der Koordinator laut Bundesregierung in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts; externe Begleitung erfolgte nicht. Die genauen Reisekosten lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vollständig vor, da die sechsmonatige Abrechnungsfrist nach dem Bundesreisekostengesetz für einzelne Reisen noch nicht abgelaufen war.
Keine externen Dienstleister, kein Öffentlichkeitsbudget
Externe Dienstleister wurden seit Beginn der Legislaturperiode nicht beauftragt. Für Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Koordinator weder finanzielle noch personelle Mittel zur Verfügung; er nutzt lediglich den öffentlich zugänglichen Instagram-Account #Polenbeauftragter. Strategiepapiere oder veröffentlichte Konzepte erwähnt die Antwort nicht.
Treffen mit Ministerien und Verbänden: keine Aufschlüsselung
Die AfD-Fraktion fragte detailliert nach der Anzahl und dem Anlass von Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen. Die Bundesregierung bestätigt zwar, dass ein kontinuierlicher Austausch mit all diesen Akteuren stattfindet, lehnt eine detaillierte Auflistung jedoch ab. Laut Drucksache wäre eine vollständige Erfassung aller Treffen weder rechtlich geboten noch mit zumutbarem Aufwand leistbar — sie würde die Arbeitsfähigkeit des Büros über mehrere Tage beanspruchen.
Keine Erfolgsmessung vorgesehen
Auf die Fragen, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit des Koordinators bewertet, welche Ziele nicht erreicht wurden und ob eine Evaluation vorgesehen ist, antwortete die Bundesregierung einheitlich: Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien ist nicht geplant, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Das Amt existiert im Kontext einer wachsenden Zahl von Beauftragten der Bundesregierung. Laut Vorbemerkung der Fragesteller stieg deren Zahl von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf zeitweise 45 im Jahr 2024; die aktuelle BMI-Liste vom Juli 2025 weist 27 Beauftragte aus. Die personelle Ausstattung des Koordinatorbüros wurde laut Bundesregierung zu Beginn der 21. Legislaturperiode deutlich reduziert — konkrete Stellenzahlen und Besoldungsgruppen verweist die Antwort auf eine frühere Antwort zu BT-Drs. 21/6173. Zum parlamentarischen Kontext dieser Debatte lohnt auch ein Blick auf den Beitrag zu den Grenzurückweisungen 2026 sowie zu den deutschen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Jugoslawien, die ähnliche Transparenzfragen an die Bundesregierung stellen.
Weiterlesen:
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Kriegsverbrechen Jugoslawien: 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen von der Arbeit des Koordinators sind vor allem Bürgerinnen und Bürger in den deutsch-polnischen Grenzregionen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die grenzüberschreitend tätig sind. Auch Kommunen und Länder entlang der Oder — insbesondere Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern — fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amts.
Bei den Fragen 3 bis 6 zu konkreten Treffen mit Ministerien, Verbänden und internationalen Organisationen verweigert die Bundesregierung eine detaillierte Aufschlüsselung und begründet dies mit unverhältnismäßigem Erfassungsaufwand. Bei den Fragen 9 bis 11 sowie 15 bis 18 verweist sie jeweils pauschal auf Antworten zu einer früheren Großen Anfrage (BT-Drs. 21/6171).
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deutsch-polnischer Koordinator: Kosten und Bilanz nach Jahr 1 →
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — regelt interne Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten der Bundesministerien, darunter auch die Einsetzung von Beauftragten (§ 21 Abs. 3).
- Koordinator der Bundesregierung
- Ein von der Bundesregierung eingesetzter Beauftragter für ein bestimmtes Politikfeld oder eine bilaterale Beziehung, der die Arbeit verschiedener Ministerien koordiniert, aber keine eigene Entscheidungsbefugnis besitzt.
- Bundesreisekostengesetz
- Gesetz, das Reisekostenabrechnungen für Bundesbedienstete regelt. Die Frist zur Beantragung von Kostenerstattung beträgt sechs Monate nach Ende der Dienstreise.
Hat der Polenkoordinator externe Berater beauftragt?
Nein, laut Bundesregierung wurden seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode keine externen Dienstleister beauftragt.
Wie wird die Arbeit des Koordinators bewertet?
Eine formale Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen, da es sich um politisch geprägte Aufgaben handelt.
Wie viele Reisen hat der Koordinator unternommen?
Im ersten Jahr der Legislaturperiode absolvierte der Koordinator 4 Inlandsreisen und 8 Auslandsreisen, darunter mehrfach nach Warschau sowie nach Breslau und Rom.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7166 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































