- 43 Regierungsbeauftragte zählte die Bundesregierung am 1. Januar 2025
- 18 Fragen zu Kosten, Reisen und Nutzen des Frankreich-Koordinators gestellt
- Mehrwert gegenüber bestehenden Ministeriumsstrukturen wird hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6619 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten für besondere Politikbereiche. Laut den in der Anfrage genannten Daten stieg deren Zahl von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024, bevor sie laut BMI-Liste im Juli 2025 auf 27 zurückging. Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit ist eines dieser Ämter der aktuellen Legislaturperiode. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/2361 Fragen zur Gesamtzahl der Beauftragten gestellt.
- 43 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung zum 1. Januar 2025
- 45 — Höchststand im Jahr 2024
- 27 — Laut BMI-Liste im Juli 2025 noch aktive Beauftragte der Bundesregierung
- 19 — Zahl der Beauftragten in den Jahren 2000 bis 2002
- 18 — Einzelfragen der AfD-Fraktion in dieser Kleinen Anfrage
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6619
Welchen konkreten Nutzen bringt der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit — und was kostet er den Steuerzahler? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6619, die die AfD-Fraktion am 23. Juni 2026 eingereicht hat. In 18 Detailfragen verlangt sie von der Bundesregierung eine vollständige Bilanz des ersten Jahres dieses Amtes in der 21. Wahlperiode.
Wachsende Zahl der Regierungsbeauftragten
Den Ausgangspunkt der Anfrage bildet eine Entwicklung, die die Fragesteller als problematisch bewerten: Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gestiegen. Laut den in der Anfrage zitierten Daten zählte die Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2002 lediglich 19 solcher Funktionsträger. Bis 2024 wuchs diese Zahl auf 45, zum 1. Januar 2025 waren es noch 43. Laut einer aktuelleren BMI-Liste von Juli 2025 sank die Zahl auf 27. Zum Vergleich: Bereits mit BT-Drs. 21/2361 hatte die AfD-Fraktion die Gesamtzahl dieser Beauftragten erfragt. Der Pflegebeauftragte und die Rüstungskontrollbeauftragte wurden in parallelen Anfragen derselben Fraktion ähnlich befragt.
Was wird konkret gefragt?
Die Anfrage zum Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst erkundigt sie sich nach der Personalausstattung: Wie viele Planstellen stehen dem Beauftragten zur Verfügung, wie viele sind besetzt, und welche Besoldungsgruppen sind zugeordnet? Darüber hinaus fragt die Anfrage nach der Vergabe externer Dienstleistungsaufträge — inklusive der jeweiligen Auftragnehmer, der beauftragten Tätigkeiten und des finanziellen Volumens.
Ein weiterer Block widmet sich den Aktivitäten des Beauftragten: Wie viele Treffen mit Vertretern von Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen fanden statt? Gefragt wird auch nach Dienstreisen im In- und Ausland — aufgeschlüsselt nach Datum, Reiseziel, Zweck, Delegationsgröße und entstandenen Kosten.
Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und Erfolgsbilanz
Die Anfrage thematisiert zudem die Außendarstellung des Beauftragten: Welche Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind entstanden, nutzt das Amt Social-Media-Kanäle und welche Reichweiten wurden erzielt? Konkret gefragt wird auch nach angestoßenen Projekten und begleiteten Gesetzesvorhaben sowie nach erstellten Strategiepapieren oder Berichten — und ob diese veröffentlicht wurden.
Schließlich stellen die Fragesteller grundsätzliche Wirksamkeitsfragen: Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Amtes? Welche Ziele konnten nicht erreicht werden? Ist eine externe Evaluation geplant? Und: Welche messbaren Erfolge sieht die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres?
Deutsch-französische Zusammenarbeit im parlamentarischen Fokus
Die deutsch-französische Zusammenarbeit hat eine lange institutionelle Geschichte — vom Élysée-Vertrag 1963 bis hin zum Aachener Vertrag 2019. Ein eigener Regierungsbeauftragter soll diese bilaterale Koordination auf Arbeitsebene stärken. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich jedoch die Frage, ob durch die Einrichtung solcher Ämter Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Ministeriumszuständigkeiten entstehen. Die Anfrage ist damit Teil einer Serie ähnlicher parlamentarischer Kontrollfragen zu verschiedenen Beauftragten-Ämtern der aktuellen Regierung.
Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Die gesetzliche Frist läuft bis zum 14. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- IMSI-Catcher & stille SMS: Einsatzzahlen Bundesbehörden H2 2025
Betroffen sind Steuerzahler, die die Personal- und Verwaltungskosten des Amtes finanzieren, sowie alle Bürgerinnen und Bürger mit Interesse an der Transparenz staatlicher Strukturen. Mittelbar betroffen sind auch deutsche und französische Institutionen, die mit dem Beauftragten zusammenarbeiten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6619) wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Regierungsbeauftragter
- Von der Bundesregierung eingesetzter Koordinator für ein bestimmtes Politikfeld, der nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) tätig wird.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen schriftliche Fragen an die Bundesregierung richten; diese muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — verbindliche Verfahrensregeln für die Arbeit der Bundesministerien, darunter auch Regelungen zu Beauftragten.
Was macht der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit?
Das Amt koordiniert die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich auf Regierungsebene und soll die Zusammenarbeit in verschiedenen Politikbereichen abstimmen.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es insgesamt?
Laut der in der Anfrage zitierten Daten waren es am 1. Januar 2025 insgesamt 43 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung.
Wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, sie läuft bis zum 14. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6619 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































