- Bund beauftragte von 2020 bis 2025 externe PR- und Werbeagenturen
- Anfrage fragt nach Vergabeverfahren und Top-10-Auftragnehmern
- Auch Imageberatung für einzelne Minister wird hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6721 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesministerien und nachgeordnete Behörden vergeben regelmäßig Aufträge an externe Kommunikations- und PR-Dienstleister. Die Ausgaben dafür werden aus verschiedenen Haushaltstiteln finanziert und sind bislang nicht ressortübergreifend konsolidiert veröffentlicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen Grenzen für staatliche Öffentlichkeitsarbeit gesetzt: Sie muss sachlich sein und darf nicht parteipolitischen Zwecken dienen. In der Vergangenheit gerieten einzelne Bundesministerien wegen teurer Werbekampagnen und Kommunikationsberater in die öffentliche Kritik.
Im Detail
Nach Auffassung der Fragesteller unterliegt die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verfassungsrechtlichen Grenzen; sie hat sachlich zu informieren und darf nicht der parteipolitischen oder der persönlichen Darstellung einzelner Amtsträger dienen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6721
Wie viel Geld gibt der Bund für externe PR-Agenturen, Werbeunternehmen und Kommunikationsberater aus – und wer erhält diese Aufträge? Diese Fragen stellen zehn Abgeordnete der AfD-Fraktion um Dr. Michael Espendiller in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6721 vom 26. Juni 2026. Der abgefragte Zeitraum umfasst die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 – also sechs Jahre staatlich finanzierter Kommunikationsarbeit, die bislang nicht gebündelt veröffentlicht wurden.
Bundesausgaben für PR-Agenturen: Was konkret gefragt wird
Die Anfrage umfasst acht Fragen und deckt verschiedene Aspekte der externen Kommunikationsvergaben ab. Zentral ist Frage 1: die Gesamtausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Public Relations sowie Kommunikations- und Strategieberatung – getrennt nach Haushaltsjahr und Einzelplan, einschließlich des Bundeskanzleramtes und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA). Frage 2 verlangt eine vollständige Auflistung aller beauftragten Agenturen und Dienstleister je Auftrag, inklusive Auftragnehmer, Leistungsgegenstand, beauftragtem und tatsächlich gezahltem Volumen sowie Art des Vergabeverfahrens – in maschinenlesbarer Form.
Mit Frage 4 wird nach den zehn Auftragnehmern mit den höchsten kumulierten Zahlungen über den gesamten Zeitraum gefragt. Frage 5 zielt auf die Vergabetransparenz: Wie viele Aufträge wurden öffentlich ausgeschrieben, wie viele freihändig oder per Direktvergabe erteilt? Direkt auf die Verfassungsrechtsfrage geht Frage 6 ein: Sie erkundigt sich nach Ausgaben für Medientraining, Coaching sowie Image- und Reputationsberatung für einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre – ein Bereich, der besonders sensibel ist, wenn öffentliche Gelder für die persönliche Darstellung von Amtsträgern eingesetzt werden.
Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt klargestellt, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit dem Sachlichkeitsgebot unterliegt. Sie darf nicht zur parteipolitischen Selbstdarstellung genutzt werden. Frage 7 der Anfrage greift dies auf und fragt, welche Kriterien und Vorkehrungen die Bundesregierung anwendet, um sicherzustellen, dass extern beauftragte Kommunikationsleistungen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Frage 8 schließlich betrifft die haushaltsrechtliche Grundlage: Aus welchen Haushaltstiteln werden diese Ausgaben finanziert?
Was gilt aktuell?
Eine ressortübergreifende, konsolidierte Übersicht der Bundesausgaben für externe Kommunikationsdienstleister wird bislang nicht systematisch veröffentlicht. Einzelne Ausgaben finden sich in den Haushaltsplänen der jeweiligen Ressorts, sind jedoch ohne aufwendige Recherche nicht zusammenführbar. Die Anfrage fordert ausdrücklich eine titelscharfe Aufschlüsselung in maschinenlesbarer Form – ein Format, das eine direkte Auswertbarkeit ermöglichen würde. Das Prinzip der Haushaltransparenz bei staatlich finanzierten Kommunikationsleistungen ist auch in anderen Förderbereichen ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema.
Die Frage, ob Bundesministerien für externe Beratungsleistungen angemessene Vergabeverfahren einhalten, beschäftigt den Bundestag bereits länger. Ähnliche Transparenzfragen stellten sich etwa beim Kauf externer Softwarelösungen durch Bundesbehörden oder bei der Vergabe von IT-Systemen wie dem Polizei-Datensystem P20.
Ob und in welchem Umfang einzelne Ministerien Direktvergaben nutzen – also ohne öffentliche Ausschreibung –, ist eine der politisch brisantesten Teilfragen. Direktvergaben sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und wurden in der Vergangenheit von Rechnungshöfen verschiedentlich kritisiert.
Die Antwortfrist für die Kleine Anfrage läuft bis zum 17. Juli 2026. Erst nach Vorlage der Regierungsantwort wird sich zeigen, welche Gesamtbeträge für externe Bundesausgaben für PR-Agenturen tatsächlich geflossen sind und welche Dienstleister davon in welchem Umfang profitiert haben.
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Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Kosten staatlicher Öffentlichkeitsarbeit mitfinanzieren. Indirekt betroffen sind auch externe Agenturen und Kommunikationsberater, deren Auftragsbeziehungen mit dem Bund durch die Anfrage transparent gemacht werden sollen.
Die Kleine Anfrage wurde am 26. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen – die Antwort ist bis zum 17. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Öffentlichkeitsarbeit (staatlich)
- Informationstätigkeit staatlicher Stellen gegenüber der Bevölkerung. Sie muss laut Bundesverfassungsgericht sachlich und neutral sein und darf keine Parteienwerbung darstellen.
- Direktvergabe / freihändige Vergabe
- Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren, nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
- Haushaltstitel
- Gliederungseinheit im Bundeshaushalt, die die Verwendung von Haushaltsmitteln für bestimmte Zwecke regelt.
Was wird in der Kleinen Anfrage konkret gefragt?
Die AfD fragt nach den jährlichen Gesamtausgaben des Bundes für externe PR-, Werbe- und Kommunikationsagenturen von 2020 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Ressorts, Auftragnehmern und Vergabeverfahren.
Wird auch nach Imageberatung für Minister gefragt?
Ja, Frage 6 erkundigt sich ausdrücklich nach Ausgaben für Medientraining, Coaching sowie Image- und Reputationsberatung für einzelne Kabinettsmitglieder und Staatssekretäre.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage, die Frist läuft bis zum 17. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6721 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































