- BfV kaufte ArgonOS statt Palantir — Datenschutzfragen offen
- Linke stellt 21 Fragen zu KI, Kosten und Kontrolle der Software
- ChapsVision-CEO soll Verbindung zu BlackRock-Ära von Merz haben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6752 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Medienberichten von Tagesschau und taz die Analysesoftware ArgonOS des französischen Unternehmens ChapsVision beschafft und dabei auf eine Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Palantir Technologies verzichtet. Der Einsatz von Palantir-Produkten bei deutschen Sicherheitsbehörden ist seit Jahren umstritten: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20) klargestellt, dass bereits automatisierte Datenverarbeitung an sich einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisieren den Einsatz solcher Systeme wegen der Möglichkeit umfassender Datenzusammenführungen und automatisierter Verdachtsgenerierung.
Im Detail
Der Ausbau digitaler Überwachungs- und Analysekapazitäten darf nicht zu einer schleichenden Aushöhlung von Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und rechtsstaatlichen Prinzipien führen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6752
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach Medienberichten die KI-gestützte Analysesoftware ArgonOS des französischen Unternehmens ChapsVision beschafft. Damit entschied sich der deutsche Inlandsgeheimdienst gegen eine Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Palantir Technologies, dessen Produkte seit Jahren wegen grundrechtlicher Bedenken umstritten sind. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 26. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6752 eingereicht und stellt der Bundesregierung insgesamt 21 Einzelfragen.
Was ist ArgonOS und warum ist die Software umstritten?
ArgonOS ermöglicht laut Medienberichten die automatisierte Analyse und Verknüpfung großer Datenmengen. Für Sicherheitsbehörden bieten solche Plattformen erhebliche Analysemöglichkeiten — zugleich werfen sie aus Sicht von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen grundlegende Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20) festgestellt, dass bereits die automatisierte Datenverarbeitung an sich einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt — selbst wenn ausschließlich ohnehin bei Behörden gespeicherte Daten genutzt werden. Besondere Kritik gilt sogenannten Black-Box-Systemen: KI-Algorithmen, bei denen der Rechenweg zum Ergebnis für die Nutzerinnen und Nutzer nicht nachvollziehbar ist.
Dass sich das BfV für eine europäische statt US-amerikanische Lösung entschieden hat, behebt diese grundsätzlichen Probleme nach Ansicht der Fragesteller nicht. Auch bei ArgonOS stellen sich dieselben Fragen: Welche Daten werden verarbeitet? Welche KI-Funktionen kommen zum Einsatz? Werden generative KI-Systeme genutzt, und mit welchen Daten wurden diese trainiert? Wer hat Zugriff auf die Auswertungsergebnisse, und wo werden die Daten gespeichert?
21 Fragen zu Kosten, Datenschutz und parlamentarischer Kontrolle
Die Anfrage gliedert sich in sechs Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten. Im Kern fragt Die Linke, ob die Bundesregierung die ArgonOS-Beschaffung bestätigen kann und — wenn ja — welche Datentypen die Software verarbeitet, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Datenverarbeitung im BfV erfolgt, welche Datenquellen ArgonOS erschließen kann und ob die Software mit anderen Analyseplattformen verknüpft ist. Außerdem wird nach den finanziellen Mitteln für den Kauf gefragt sowie danach, ob ein förmliches Ausschreibungsverfahren stattfand und ob externe Personen — also Nicht-BfV-Mitarbeitende — in Testphase oder Regelbetrieb eingebunden sind.
Darüber hinaus fragt die Fraktion, ob das Bundesinnenministerium weiterhin den Kauf von Palantir-Produkten oder anderer Analysewerkzeuge prüft, und ob weitere Bundesministerien entsprechende Beschaffungen in Betracht ziehen. Frage vier zielt darauf ab, ob die Bundesregierung zukünftige Palantir-Käufe generell ausschließt. Mit Frage fünf wird erkundigt, ob Mitglieder der Bundesregierung Palantir-Aktien halten.
Verbindung zu Bundeskanzler Merz und BlackRock
Besonderes Gewicht erhält die sechste Frage: Die Linke fragt, ob Bundeskanzler Friedrich Merz im Jahr 2019 in seiner damaligen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei BlackRock Asset Management Deutschland im Zuge der Übernahme des Unternehmens eFront für 1,3 Milliarden Dollar Kontakt zu Olivier Dellenbach hatte — dem Gründer von eFront und heutigen CEO von ChapsVision. Aus Sicht der Fragesteller besteht hier ein möglicher Interessenkonflikt, der parlamentarischer Aufklärung bedarf. Belege für eine tatsächliche Verbindung enthält die Drucksache nicht; die Frage bleibt zum Stand der Einreichung offen.
Verfassungsschutz und KI-Überwachung: politischer Kontext
Die Debatte um den Einsatz von Datenanalyseplattformen beim Verfassungsschutz und bei Polizeibehörden ist nicht neu. Mehrere Bundesländer nutzen bereits Palantir-Software; Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen haben dagegen geklagt. Das Thema Datenschutz bei Sicherheitsbehörden zieht sich durch mehrere parlamentarische Initiativen. Auch die Frage, welche digitalen Kapazitäten der Staat aufbaut und wie diese kontrolliert werden, gewinnt mit dem wachsenden Einsatz von KI in Behörden an Relevanz — wie auch Debatten um die Regulierung neuer Technologien zeigen.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 17. Juli 2026 Zeit, auf die Anfrage zu antworten. Wie konkret sie dabei Auskunft zu Kaufpreis, KI-Funktionen und Datenspeicherung gibt, bleibt abzuwarten. Die parlamentarische Kontrolle von Sicherheitssoftware ist ein grundsätzliches Demokratieproblem: Je komplexer und undurchsichtiger die eingesetzten Systeme werden, desto schwieriger wird die Aufsicht durch Abgeordnete und Öffentlichkeit.
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Potenziell betroffen sind alle Personen, deren Daten von deutschen Sicherheitsbehörden gespeichert werden — darunter Beobachtete, aber auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, die durch Datenzusammenführungen ins Raster geraten könnten. Darüber hinaus berührt die Frage der parlamentarischen Kontrolle KI-gestützter Analysesysteme die gesamte demokratische Öffentlichkeit.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6752) wurde am 26. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 17. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke weitere parlamentarische Schritte, etwa eine Aktuelle Stunde oder Ausschussbefassung, einleiten.
- ArgonOS
- Analysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision zur Verknüpfung und Auswertung großer Datenmengen, die laut Medienberichten vom BfV beschafft wurde.
- Informationelle Selbstbestimmung
- Grundrecht, das jeder Person erlaubt, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden — abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 GG.
- Black Box
- Begriff für KI-Systeme, bei denen der Rechenweg vom Input zum Ergebnis für Nutzer nicht nachvollziehbar ist — problematisch für rechtsstaatliche Überprüfbarkeit.
Was ist ArgonOS?
ArgonOS ist eine Analysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision, die laut Medienberichten vom Bundesamt für Verfassungsschutz beschafft worden sein soll.
Warum ist ArgonOS datenschutzrechtlich problematisch?
Die Fragesteller sehen Risiken durch automatisierte Datenverknüpfung, algorithmische Profilbildung und nicht nachvollziehbare KI-Prozesse ('black box'), die in Grundrechte eingreifen können.
Was hat Bundeskanzler Merz mit ChapsVision zu tun?
Die Linke fragt, ob Merz 2019 in seiner Rolle als BlackRock-Aufsichtsratsvorsitzender Kontakt zu Olivier Dellenbach hatte, dem Gründer von eFront und heutigem CEO von ChapsVision.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6752 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































