- Mindestens zwei Sammelcharter nach Gambia 2026 abgesagt
- Ein Abschiebegefangener sitzt seit Oktober 2025 in Haft
- 20 Fragen zu Rückführungszahlen, Kosten und Menschenrechtslage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6743 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland schiebt seit Jahren gambische Staatsangehörige sowohl per Linienflug als auch per Sammelcharter ab. Laut Drucksache 21/6743 wurden für den 27. Januar 2026 und den 9. Juni 2026 jeweils Sammelcharter nach Gambia geplant, die jedoch beide abgesagt wurden. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/4573 die Gründe für die Januar-Absage nicht offengelegt. Ein Lagebericht des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen soll laut den Fragestellern festgestellt haben, dass direkte Rückführungen nach Gambia derzeit nur per Linienflug möglich seien.
Im Detail
„In den letzten Monaten wurden mindestens zwei geplante Sammelcharter nach Gambia abgesagt.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6743
Zwei geplante Sammelabschiebeflüge nach Gambia sind 2026 nicht durchgeführt worden — einer für den 27. Januar, einer für den 9. Juni. Die Gründe für beide Absagen sind bislang nicht öffentlich bekannt. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 26. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6743 eingebracht und stellt der Bundesregierung 20 Fragen zur deutschen Rückführungspolitik gegenüber Gambia.
Abschiebehaft trotz ausbleibender Rückführung
Ausgangspunkt der Anfrage ist ein konkreter Fall: Ein gambischer Staatsangehöriger befindet sich laut Drucksache seit Oktober 2025 in Abschiebehaft. Nach sechs Monaten wurde die Haft um weitere zwölf Monate verlängert. Die zuständige Behörde habe, so die Fragesteller unter Berufung auf den vertretenden Rechtsanwalt, im Verlängerungsantrag auf einen Lagebericht des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen verwiesen. Demnach sei eine direkte Rückführung nach Gambia derzeit „lediglich per Linienflug“ möglich. Ob das tatsächlich so ist und welche Absprachen es dazu mit der gambischen Regierung gibt, gehört zu den zentralen Fragen der Anfrage.
Wiederholte Charterabsagen ohne öffentliche Begründung
Abschiebungen nach Gambia finden in Deutschland sowohl per Linienflug als auch per Sammelcharter statt. Sammelcharter ermöglichen es, mehrere ausreisepflichtige Personen gleichzeitig unter Begleitung der Bundespolizei zurückzuführen — sie sind ein wesentliches Instrument der Rückführungspolitik. Dass nun mindestens zwei solcher Flüge abgesagt wurden, wirft Fragen zur Kooperationsbereitschaft Gambias auf. Die Bundesregierung hat auf eine frühere Frage der Abgeordneten Clara Bünger zu den Gründen der Januar-Absage laut Drucksache nicht offen geantwortet und lediglich mitgeteilt, man sei mit Gambia fortlaufend im Austausch, um die „Rückkehrkooperation“ zu verbessern (BT-Drs. 21/4573, S. 18). Eine ähnliche Situation gilt für den Juni-Termin, dessen Absage auf der Website „Deportation Alarm“ dokumentiert ist.
20 Fragen zu Abschiebungen nach Gambia
Die Anfrage deckt ein breites Spektrum ab. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen:
- Wie viele Abschiebungen nach Gambia seit 2022 stattgefunden haben — aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern
- Wie viele davon per Linienflug und wie viele per Sammelcharter erfolgten, inklusive Kosten und möglicher Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex
- Wie viele Frauen und Minderjährige unter den Abgeschobenen waren
- Welche Abschiebungen nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert sind und warum
- Wie viele gambische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig sind — mit oder ohne Duldung — aufgeschlüsselt nach Bundesländern
- Wie viele Geduldete und Asylsuchende aus Gambia eine Arbeitserlaubnis besitzen oder ihr die Erwerbstätigkeit versagt wurde
Passersatzbeschaffung und Sammelanhörungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB Bund). Diese Stelle organisiert Sammelanhörungen, bei denen Vertreter des Herkunftslandes die Staatsangehörigkeit von Betroffenen bestätigen und Reisepapiere ausstellen können — Voraussetzung für eine Abschiebung bei fehlenden Dokumenten. Die Linke fragt, wie viele solcher Anhörungen mit gambischen Vertretern seit 2022 stattgefunden haben, wie viele Personen dabei als gambische Staatsbürger identifiziert wurden und wie viele davon tatsächlich abgeschoben werden konnten.
Abgerundet wird die Anfrage durch die Frage nach der Einschätzung der Bundesregierung zur politischen und menschenrechtlichen Lage in Gambia. Das Land steht seit dem Ende der Diktatur unter Yahya Jammeh im Jahr 2017 im Transformationsprozess — mit weiterhin bestehenden Menschenrechtsproblemen, die im Kontext von Abschiebungen regelmäßig diskutiert werden.
Einen ähnlichen Themenkomplex — nämlich Abschiebungen nach Afghanistan — hat der Bundestag zuletzt in BT-Drs. zu 138 Rückführungen seit 2024 behandelt. Fragen zur deutschen Migrationspolitik insgesamt berühren auch die Bürgergeld-Debatte, die ebenfalls Aufenthaltsstatus und Leistungsberechtigung thematisiert.
Weiterlesen:
- Abschiebungen nach Afghanistan: 138 Personen seit 2024 rückgeführt
- Bürgergeld-Quoten 2025: AfD fragt nach Vornamen und SGB-II-Daten
Betroffen sind gambische Staatsangehörige in Deutschland, die ausreisepflichtig sind oder sich in Abschiebehaft befinden. Die Anfrage thematisiert konkret einen Fall, in dem eine Person seit Oktober 2025 in Abschiebehaft sitzt — zunächst sechs Monate, dann um weitere zwölf Monate verlängert. Darüber hinaus betrifft die Frage nach Arbeitserlaubnissen geduldete und asylsuchende Gambier in allen Bundesländern.
Die Kleine Anfrage wurde am 26. Juni 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist für die Bundesregierung beträgt 21 Tage; eine Antwort ist bis zum 17. Juli 2026 zu erwarten. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache im Bundestag weiter thematisiert werden.
- Sammelcharter
- Charterflug, mit dem mehrere ausreisepflichtige Personen gleichzeitig in ihr Herkunftsland abgeschoben werden — oft mit Begleitung durch Bundespolizeibeamte.
- PEB Bund
- Gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung des Bundes — zuständig für die Beschaffung von Reisedokumenten für Personen ohne gültige Papiere, die abgeschoben werden sollen.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für ausreisepflichtige Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Warum wurden die Sammelcharter nach Gambia abgesagt?
Die genauen Gründe sind laut Drucksache unklar. Die Bundesregierung hat eine frühere Frage dazu nicht offen beantwortet und lediglich auf laufende Gespräche zur Verbesserung der Rückkehrkooperation verwiesen.
Was ist die PEB Bund?
Die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB Bund) ist eine Behörde, die Reisedokumente für die Abschiebung von Personen ohne gültige Papiere beschafft — unter anderem durch Sammelanhörungen mit Vertretern der Herkunftsländer.
Wie lange darf jemand in Abschiebehaft sitzen?
Die maximale Abschiebehaft beträgt in Deutschland grundsätzlich 18 Monate. Im konkreten in der Anfrage erwähnten Fall wurde die Haft nach sechs Monaten um weitere zwölf Monate verlängert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6743 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































