- SGB-II-Quote bei Ausländern: 19,2 %, bei Deutschen 5,3 %
- Ukrainer erreichen mit 52,3 % die höchste Bürgergeld-Quote
- 39 Fragen zu Vornamen, Herkunft und regionalen Unterschieden gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6765 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur SGB-II-Inanspruchnahme nach Staatsangehörigkeit. Laut den in der Drucksache zitierten Daten lag die bundesweite SGB-II-Quote im Februar 2026 bei 7,9 Prozent. Dabei bestehen erhebliche regionale Unterschiede: Während Berlin eine Quote von 13,9 Prozent aufwies, lag Bayern bei 4,1 Prozent. Auch nach Nationalitäten differenziert zeigen sich Unterschiede — so lag die Quote für syrische Staatsangehörige in Berlin bei 60,5 Prozent, in Bayern bei 38,3 Prozent. Die Anfrage knüpft an eine Reihe ähnlich strukturierter parlamentarischer Initiativen der AfD-Fraktion zur Bürgergeld-Statistik an.
- 7,9 % — Bundesweite SGB-II-Quote im Februar 2026 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
- 19,2 % — SGB-II-Quote bei Ausländern im Februar 2026, fast viermal so hoch wie bei Deutschen (5,3 %).
- 52,3 % — Höchste Bürgergeld-Quote, gemessen bei ukrainischen Staatsangehörigen im Februar 2026.
- 39,9 % — Zusammengefasste SGB-II-Quote der Personen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern.
- 13,9 % vs. 4,1 % — Regionaler Spannungsbogen: Berlin liegt fast viermal so hoch wie Bayern.
Im Detail
Während die SGB‑II-Quote bei Deutschen bei 5,3 Prozent lag, war sie bei Ausländern mit 19,2 Prozent fast viermal so hoch.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6765
Im Februar 2026 bezogen 7,9 Prozent der Bevölkerung unter der Altersgrenze in Deutschland Bürgergeld nach dem SGB II. Hinter dieser Gesamtquote verbergen sich erhebliche Unterschiede: Bei deutschen Staatsangehörigen lag die SGB-II-Quote bei 5,3 Prozent, bei ausländischen Staatsangehörigen bei 19,2 Prozent — einem fast vierfach höheren Wert. Ukrainerinnen und Ukrainer erreichten mit 52,3 Prozent die höchste SGB-II-Quote aller erfassten Gruppen. Diese Zahlen stammen aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und bilden den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6765 der AfD-Fraktion vom 29. Juni 2026.
Bürgergeld-Quote nach Herkunft: Große Unterschiede
Besonders hoch ist die Bürgergeld-Quote laut den in der Drucksache genannten Daten bei Personen aus den sogenannten Top-8-Asylherkunftsländern — Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia — die zusammengenommen auf 39,9 Prozent kommen. Zum Vergleich: Die gesamtdeutsche SGB-II-Quote liegt bei 7,9 Prozent. Neben der nationalen Ebene gibt es ausgeprägte regionale Unterschiede. Berlin weist eine SGB-II-Quote von 13,9 Prozent auf, Bayern liegt bei nur 4,1 Prozent. Selbst innerhalb einzelner Nationalitäten variiert die Quote stark: Für syrische Staatsangehörige beträgt sie in Berlin 60,5 Prozent, in Bayern hingegen nur 38,3 Prozent.
Was gilt aktuell?
Das Bürgergeld, das seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt, richtet sich an erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Statistiken, die die SGB-II-Inanspruchnahme nach Staatsangehörigkeit, Bundesland und Landkreis ausweisen. Eine systematische amtliche Auswertung nach Vornamen der Leistungsberechtigten ist hingegen bislang nicht veröffentlicht worden — genau diese Daten verlangt die Anfrage.
39 Fragen zu Vornamen, Regionen und Nationalitäten
Die Anfrage umfasst 39 Fragen, die sich in zwei Blöcke gliedern. Im ersten Block (Fragen 1 bis 27) erkundigt sich die Fraktion nach der Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden mit bestimmten Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2025 — jeweils aufgeschlüsselt nach Nationalität (Deutsche und Ausländer). Abgefragt werden dabei Varianten arabischer Namen wie Mohammed (15 Schreibweisen), Ahmad (10 Varianten), Ali, Yusuf, Omar, Hassan sowie weibliche Namen wie Fatima, Zeynep, Elif, Amina und Aliyah. Daneben fragt die Anfrage nach osteuropäischen Vornamen wie Olena, Tatjana, Irina, Svetlana, Olga, Dimitri, Sergei, Volodymyr und Oleksandr — Schreibweisen, die typischerweise ukrainischen oder russischen Staatsangehörigen zugeordnet werden. Zum Vergleich fragt die Fraktion auch nach typisch deutschen Vornamen wie Michael, Thomas, Andreas, Alexander und Christian in ihren jeweiligen Varianten.
Im zweiten Block (Fragen 28 bis 39) geht es um regionale Unterschiede bei der SGB-II-Quote: Die drei Bundesländer mit der höchsten und niedrigsten Quote sollen benannt werden, jeweils differenziert nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen, Westbalkanstaaten, Ukraine und Top-8-Asylherkunftsländern. Zudem sollen die 15 Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten und niedrigsten Quoten — insgesamt und nach Staatsangehörigkeitsgruppen — aufgeführt werden.
Die Anfrage wurde am 16. Juni 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet und am 29. Juni 2026 als Drucksache 21/6765 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun bis zum 20. Juli 2026 Zeit zur Beantwortung. Ob und in welchem Umfang die Daten zur Vornamensverteilung tatsächlich vorliegen und herausgegeben werden, bleibt der Antwort vorbehalten. Eine ähnlich strukturierte Auswertung nach Vornamen von Sozialleistungsempfangenden ist in amtlichen Statistiken bislang nicht standardmäßig vorgesehen.
Thematisch verwandte Debatten rund um Sozialleistungen und Alterssicherung sowie zur Entlastung der Kommunen zeigen, dass die Frage der Verteilung staatlicher Leistungen aktuell auf mehreren parlamentarischen Ebenen diskutiert wird.
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Betroffen von der Bürgergeld-Debatte sind rund 5,6 Millionen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die Anfrage richtet sich auf Personen unterschiedlicher Herkunft — von Geflüchteten aus der Ukraine und den sogenannten Top-8-Asylherkunftsländern bis hin zu deutschen Staatsangehörigen — sowie auf Kommunen und Landkreise, die je nach Bevölkerungsstruktur unterschiedlich stark belastet sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6765) wurde am 29. Juni 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 20. Juli 2026. Anschließend wird die Antwort als neue Drucksache veröffentlicht. Eine Ausschussbefassung ist bei Kleinen Anfragen nicht vorgesehen.
- SGB-II-Quote
- Prozentualer Anteil der Bürgergeld-Berechtigten (Leistungsberechtigte nach SGB II) an der Bevölkerung unterhalb der Altersgrenze des § 7a SGB II.
- Top-8-Asylländer
- In der Drucksache verwendeter Begriff für die acht häufigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden: Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia.
- Bürgergeld
- Sozialleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Haushaltsangehörigen absichert; 2023 als Nachfolge des Arbeitslosengeldes II eingeführt.
Was ist die SGB-II-Quote?
Die SGB-II-Quote gibt den prozentualen Anteil der Bürgergeld-Berechtigten an der Bevölkerung unter der Altersgrenze gemäß § 7a SGB II an.
Welche Nationalitäten haben laut Vorbemerkung die höchste Quote?
Laut Angaben der Fragesteller auf Basis von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit lagen Ukrainer mit 52,3 % an der Spitze, gefolgt von Personen aus den Top-8-Asylländern mit 39,9 %.
Warum fragt die Anfrage nach Vornamen?
Die Fragesteller wollen über die Verteilung typischer Vornamen indirekt die ethnisch-religiöse Zusammensetzung der Bürgergeld-Bezieher erfassen, da Nationalitätsdaten nicht immer Rückschlüsse auf den kulturellen Hintergrund erlauben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6765 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































