- Bundespolizei rüstet seit 2021 sukzessive Beamte mit Stroboskop-Taschenlampen aus
- Einsatz gegen Journalisten bei Demos dokumentiert – Pressefreiheit in Frage gestellt
- 14 Fragen zu Rechtsgrundlage, Gesundheitsrisiken und internen Regelwerken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6781 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zeitung taz berichtete über den Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei, woraufhin die Fraktion Die Linke diese Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6781, eingereicht am 29. Juni 2026) stellte. Nach den Medienberichten setzt die Bundespolizei die Geräte seit 2021 ein, eine Sprecherin der Bundespolizei bestätigte dies gegenüber der taz mit dem Hinweis, die Funktion könne die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen unterstützen. Laut den Berichten wurden die Stroboskope seit Herbst 2023 bei palästinasolidarischen Demonstrationen und bereits früher in Lützerath bei Klimaprotesten beobachtet, wobei auch Journalisten betroffen gewesen sein sollen. Bei einem Ersten-Mai-Einsatz in Berlin soll das Blendlicht gezielt gegen filmende Pressevertreter eingesetzt worden sein; die Berliner Polizei erklärte, die Stroboskopfunktion sei dabei versehentlich ausgelöst worden.
Im Detail
Clemens Arzt, der bis 2023 als Professor für Versammlungsrecht tätig war, sieht in diesem Vorgehen einen klaren Eingriff in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6781, Die Linke
Seit 2021 rüstet die Bundespolizei ihre Beamtinnen und Beamten sukzessive mit Taschenlampen mit Stroboskopfunktion aus. Das grelle, in kurzen Abständen flackernde Licht blendet Menschen stark und macht Kameraaufnahmen unbrauchbar. Ob und unter welchen Bedingungen dieser Einsatz rechtlich zulässig ist, will die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6781 vom 29. Juni 2026 von der Bundesregierung wissen.
Stroboskop-Taschenlampen gegen Journalisten dokumentiert
Ausgangspunkt der Anfrage sind Recherchen der Zeitung taz. Demnach wurden Stroboskope bei der Bundespolizei seit Herbst 2023 regelmäßig bei palästinasolidarischen Demonstrationen eingesetzt. Auch in Lützerath, wo die Klimabewegung gegen den Kohleabbau protestierte, sollen Bundespolizisten das Blendlicht gegen Journalistinnen und Journalisten gerichtet haben. Besondere Aufmerksamkeit erregt ein Vorfall bei einer Ersten-Mai-Demonstration in Berlin: Mehrere Pressevertreter, die sich ausgewiesen hatten, versuchten demnach, die gewaltsame Festnahme eines Mannes durch Bundespolizisten in einer Seitenstraße zu filmen. Die Beamten sollen einen Kreis um den Festgenommenen gebildet und ihre Taschenlampen auf die Filmenden gerichtet haben – mindestens ein Polizist schaltete dabei die Stroboskopfunktion ein, was die Aufnahmen weitgehend unbrauchbar machte. Die Berliner Polizei, die den Einsatz leitete, erklärte, die Stroboskopfunktion sei dabei versehentlich ausgelöst worden.
Pressefreiheit nach Artikel 5 GG auf dem Prüfstand
Clemens Arzt, bis 2023 Professor für Versammlungsrecht, bewertet dieses Vorgehen laut taz als klaren Eingriff in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Kleine Anfrage nimmt diese Einschätzung auf und fragt die Bundesregierung, ob sie den Einsatz von Stroboskopen gegen Pressevertreter ebenfalls als Einschränkung der Pressefreiheit wertet – und wenn ja, wie damit künftig umgegangen werden soll. Konkret erkundigt sich die Fraktion nach der Rechtsgrundlage für den Einsatz der Stroboskopfunktion in Richtung von Pressevertretern und Dritten sowie danach, ob das Bundesinnenministerium (BMI) an einem Gesetzentwurf arbeitet oder plant, einen solchen zu erarbeiten, der Pressefreiheit und das Recht auf Dokumentation von Polizeimaßnahmen stärker schützt.
Gesundheitsrisiko für Menschen mit fotosensibler Epilepsie
Die Anfrage thematisiert auch medizinische Risiken: Stroboskoplicht kann bei Menschen mit fotosensibler Epilepsie epileptische Anfälle auslösen. Die Fraktion fragt, ob der Bundesregierung diese Gefahr bekannt ist und ob daraus Konsequenzen gezogen werden. Darüber hinaus stellen die Abgeordneten die grundrechtliche Frage, ob der mögliche Einsatz von Stroboskopen auf Demonstrationen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG für diese Personengruppe einschränkt – wenn Betroffene aus Sorge vor einem Anfall gar nicht erst an Versammlungen teilnehmen.
14 Fragen zu Ausstattung, Schulung und internen Regeln
Insgesamt stellt Die Linke 14 Fragen an die Bundesregierung. Neben den grundrechtlichen Aspekten fragen die Abgeordneten nach dem Stand der Ausstattung: Wie viele Bundespolizistinnen und -polizisten verfügen aktuell über solche Geräte, und gibt es Schwerpunkte bei der Beschaffung bestimmter Einheiten? Gefragt wird auch, ob neue Beamte beim ersten Erhalt einer Stroboskop-Taschenlampe eine Einweisung oder ein Training erhalten und ob es interne Dienstvorschriften gibt, die regeln, wann der Stroboskop-Einsatz verboten ist. Ein weiterer Punkt betrifft versehentliche Auslösungen: Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies vorkommt, und wie soll es verhindert werden? Schließlich fragt Die Linke, ob dem BMI bekannt ist, ob auch Landespolizeien ihre Beamten mit Stroboskoplichtern ausstatten.
Die Anfrage berührt damit ein Spannungsfeld, das über den konkreten Gerätetyp hinausgeht: Es geht um die Frage, wie weit Polizeibehörden bei der Durchsetzung ihrer Maßnahmen gehen dürfen, wenn dabei die Presse- und Versammlungsfreiheit tangiert wird. Vergleichbare Debatten über polizeiliche Ausrüstung und deren rechtliche Grenzen werden auch in anderen Zusammenhängen geführt, etwa beim Einsatz von Pfefferspray oder Bodycams.
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Unmittelbar betroffen sind Journalistinnen und Journalisten, die Polizeieinsätze bei Demonstrationen dokumentieren, sowie Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer generell. Ein besonderes Gesundheitsrisiko besteht für Menschen mit fotosensibler Epilepsie, bei denen das flackernde Stroboskoplicht epileptische Anfälle auslösen kann. Die Anfrage berührt damit zugleich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dieser Personengruppe.
Die Kleine Anfrage ist am 29. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten; die Frist endet am 20. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Stroboskopfunktion
- Eine Betriebsart von Taschenlampen oder Scheinwerfern, bei der das Licht in sehr kurzen, regelmäßigen Abständen ein- und ausgeschaltet wird. Das erzeugt einen stark blendenden Flackereffekt.
- Fotosensible Epilepsie
- Eine Form der Epilepsie, bei der bestimmte Lichtreize – besonders flackerndes Licht – epileptische Anfälle auslösen können.
- Pressefreiheit (Art. 5 GG)
- Grundrecht, das die freie Berichterstattung durch Presse, Rundfunk und Film schützt, einschließlich der Recherche und Dokumentation öffentlicher Ereignisse.
Was ist eine Stroboskop-Taschenlampe?
Eine Taschenlampe mit Stroboskopfunktion lässt ihr grelles Licht in sehr kurzen Abständen flackern. Das blendet Menschen stark und kann Kameraaufnahmen unbrauchbar machen.
Seit wann setzt die Bundespolizei Stroboskope ein?
Laut Medienberichten, auf die sich die Anfrage stützt, stattet die Bundespolizei ihre Beamten seit 2021 sukzessive mit solchen Geräten aus.
Warum ist der Einsatz gegen Journalisten problematisch?
Der Einsatz gegen filmende Journalisten könnte die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes einschränken, da er die Dokumentation von Polizeimaßnahmen verhindert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6781 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































