- 7,37 Mio. Euro GRW-Bundesmittel für Tourismus in Rheinland-Pfalz (2020–2025)
- Südwestpfalz erhält mit 3,3 Mio. Euro den größten Einzelanteil
- Keine GAK-Tourismusinfrastrukturmittel für Kommunen in Rheinland-Pfalz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7552 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK sind zentrale Instrumente der Bund-Länder-Förderung für strukturschwache Regionen. Der Deutsche Tourismusverband hat öffentlich Kritik an sinkenden GRW-Fördermitteln des Bundes geübt. Der Tourismus in Deutschland hat sich nach eigenen Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums seit 2019 noch nicht vollständig erholt, was insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in ländlichen Regionen trifft. Die AfD-Fraktion stellte die zugrundeliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7336), um die Mittelflüsse und die Effizienz der Förderinstrumente für Rheinland-Pfalz zu durchleuchten.
- 7.369.272 Euro — Gesamt bewilligte GRW-Bundesmittel für die gewerbliche Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz (2020–2025).
- 3.300.651 Euro — Höchster Kreisanteil: Südwestpfalz, davon 1.770.221 Euro allein in 2025.
- 7,8 Mio. Euro — Gesamtförderung des Mittelstand-Digital Zentrums Kaiserslautern für die Laufzeit August 2021 bis Juli 2026.
- 25.704,96 Euro — Einziger LIFT-Programm-Förderfall in Rheinland-Pfalz (2021, Projektförderung).
- 0 Euro — GAK-Mittel für kommunale Tourismusinfrastruktur in Rheinland-Pfalz (gesamter Zeitraum 2020–2025).
Im Detail
Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren Wirksamkeit im regionalen Kontext.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7552
Rund 7,4 Millionen Euro Bundesmittel sind zwischen 2020 und 2025 über die Gemeinschaftsaufgabe GRW in die gewerbliche Tourismuswirtschaft Rheinland-Pfalz geflossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7552, veröffentlicht am 10. August 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Mittel kamen ausschließlich dem privaten Gastgewerbe zugute — für kommunale Tourismusinfrastruktur wurden im gleichen Zeitraum keine GRW-Mittel bewilligt.
GRW-Tourismusförderung: Südwestpfalz dominiert
Die Tourismusförderung in Rheinland-Pfalz über die GRW konzentriert sich stark auf einzelne Landkreise. Die Südwestpfalz erhielt mit insgesamt 3.300.651 Euro fast 45 Prozent aller bewilligten Bundesmittel — davon allein 1.770.221 Euro im Jahr 2025. Dahinter folgen Birkenfeld mit 1.270.715 Euro und Bad Kreuznach mit 973.265 Euro. In manchen Jahren flossen in einige Kreise gar keine Mittel: So verzeichnete das Jahr 2022 landesweit null Euro GRW-Tourismusbewilligungen im gewerblichen Bereich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Daten mit Stand 28. Juli 2026 ausgewiesen.
Die GRW-Förderung ist als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ausgestaltet: Bund und Länder tragen je die Hälfte der Kosten. Die Auswahl der Projekte und die Durchführung obliegen allein den Ländern, weshalb der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Daten zu den tatsächlichen Beantragungen und abgelehnten Anträgen in Rheinland-Pfalz vorliegen.
Was gilt aktuell?
Für den Bereich touristische Infrastrukturmaßnahmen von Kommunen und Gemeindeverbänden wurden in Rheinland-Pfalz im gesamten Zeitraum 2020 bis 2025 keine GRW-Mittel bewilligt. Auch im Rahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), Maßnahme 4.0, wurden keine kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekte gefördert. Die Bundesregierung erklärt, entsprechende Daten lägen ihr nicht vor, da die Durchführung Ländersache sei.
Urlaub auf dem Bauernhof: Wenige Förderfälle, rückläufige Tendenz
Landwirtschaftliche Betriebe, die in Gästebeherbergung investieren, können über den GAK-Fördergrundsatz „Diversifizierung“ Unterstützung erhalten — bis zu 25 Gästebetten werden gefördert. In Rheinland-Pfalz zeigt sich hier eine rückläufige Tendenz: Wurden 2020 noch elf laufende Verfahren registriert, sank diese Zahl bis 2024 auf vier. Im Jahr 2024 wurden keine Neubewilligungen mehr ausgesprochen, während die öffentlichen Ausgaben für laufende Verfahren 0,115 Millionen Euro betrugen. Die Daten für 2025 lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht abschließend vor. Eine Aufschlüsselung nach Bundesanteil, Landesanteil und privatem Eigenanteil konnte die Bundesregierung nicht liefern.
Digitalisierungsförderung für Tourismusbetriebe
Neben den klassischen Investitionsförderungen steht rheinland-pfälzischen KMU aus der Tourismusbranche das Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern zur Verfügung. Es berät kostenlos bei der digitalen Transformation und wird vom Bund mit insgesamt rund 7,8 Millionen Euro für die Projektlaufzeit August 2021 bis Juli 2026 zu 100 Prozent gefördert. Zusätzlich können sich Tourismusbetriebe an das bundesweit tätige Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus (Standorte Berlin, Aachen und Stuttgart) wenden. Ergänzend ist über den ESF-Förderansatz „QualiScheck“ die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Tourismus wie in anderen Branchen grundsätzlich förderfähig — eine branchenspezifische Tourismusförderung bietet der ESF jedoch nicht.
Im Rahmen des LIFT-Programms des Bundeswirtschaftsministeriums wurde in Rheinland-Pfalz im gesamten Zeitraum 2020 bis 2025 lediglich ein einziger Förderfall verzeichnet: Im Jahr 2021 flossen 25.704,96 Euro als Projektförderung ab. In den übrigen Jahren gab es keine LIFT-Förderfälle für das Land.
Weitergehende Informationen zu regionalen Anfragen mit statistischem Hintergrund sowie zur Kontrolle von Bundesförderprogrammen auf Länderebene finden sich auf drucksachlich.de.
Weiterlesen:
- UN-Lieferkettenabkommen: 21 Fragen zur Haltung Deutschlands
- Arbeitssicherheit Stromerzeugung: 13 Fragen an die Bundesregierung
Betroffen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus der Beherbergungs- und Gastronomiebranche in Rheinland-Pfalz, insbesondere in Landkreisen wie der Südwestpfalz, Birkenfeld und Bad Kreuznach. Daneben können landwirtschaftliche Betriebe mit Gästebeherbergung (Urlaub auf dem Bauernhof) GAK-Diversifizierungsförderung beantragen. Kommunen und Stadtmarketinggesellschaften erhielten im betrachteten Zeitraum keine GRW-Mittel für den Tourismus.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen weitgehend vollständig, verweist bei der Aufschlüsselung nach Landkreisen, Bundesanteil und privatem Eigenanteil jedoch auf fehlende eigene Daten und verweist auf die Länderzuständigkeit bei der GRW-Durchführung. Detaillierte Mittelabflüsse nach Bundesanteil und Eigenanteil konnte oder wollte die Bundesregierung nicht liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Tourismus-Förderung Rheinland-Pfalz: GRW und GAK im Fokus →
- GRW
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur': Bund-Länder-Förderprogramm für strukturschwache Regionen. Bund und Länder finanzieren je zur Hälfte; die Umsetzung obliegt den Ländern.
- GAK
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes': Förderprogramm für ländliche Entwicklung und Landwirtschaft, ebenfalls als Bund-Länder-Aufgabe organisiert.
- ELER
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: EU-Strukturfonds, der ergänzend zu GAK-Mitteln für bestimmte Projekte eingesetzt werden kann.
Was ist die GRW-Förderung?
Die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) ist ein Bund-Länder-Programm, das Investitionen in strukturschwachen Regionen fördert. Bund und Länder tragen je die Hälfte der Kosten; die Durchführung liegt bei den Ländern.
Welcher Landkreis hat am meisten GRW-Tourismushilfe erhalten?
Die Südwestpfalz erhielt mit insgesamt 3.300.651 Euro den größten Anteil der bewilligten GRW-Bundesmittel im Tourismusbereich zwischen 2020 und 2025.
Warum wurden keine GAK-Mittel für Tourismusinfrastruktur genutzt?
Laut Bundesregierung wurden im GAK-Förderbereich 'Integrierte Ländliche Entwicklung' (Maßnahme 4.0) in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2020 bis 2025 keine touristischen Infrastrukturprojekte gefördert. Gründe dafür nennt die Antwort nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7552 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































