- 919.397 Syrerinnen und Syrer sind per Mai 2026 in Deutschland gemeldet
- 270.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt – vor allem im Handel und Gesundheitswesen
- BAMF widerruft nur in 23,2 % der Fälle den Schutzstatus im ersten Halbjahr 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7499 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Umsturz des Assad-Regimes Ende 2024 hat die asylrechtliche Praxis gegenüber syrischen Staatsangehörigen grundlegend verändert. Das BAMF setzte Entscheidungen über Asylanträge aus Syrien ab Anfang Dezember 2024 zunächst weitgehend aus. Seit Mitte 2026 nimmt die Behörde die Entscheidungstätigkeit schrittweise wieder auf — zuerst für bestimmte Gruppen wie junge arbeitsfähige Männer ohne besondere Schutzbedarfe, später auch für alleinreisende Frauen und Familien. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte öffentlich das Ziel formuliert, dass 80 Prozent der syrischen Geflüchteten innerhalb von drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollten. Die Fraktion Die Linke stellte die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6375, um detaillierte Daten zu Zusammensetzung, Schutzstatus und Widerrufsverfahren zu erhalten.
- 919.397 — Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zum 31. Mai 2026 (AZR)
- 582.969 — Personen mit anerkanntem Schutzstatus (Flüchtlingsschutz + subsidiärer Schutz + Asylberechtigung)
- 270.000 — Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit syrischer Staatsangehörigkeit (November 2025)
- 20,8 Monate — Durchschnittliche Dauer von Asylverfahren für Syrerinnen und Syrer im ersten Halbjahr 2026
- 8.361 — Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger aus Deutschland seit 2015 (nur 4 davon direkt nach Syrien)
Im Detail
Syrien befindet sich weiterhin in einem Übergangsprozess und die Situation bleibt teilweise volatil. Das BAMF bewertet die Lage in Syrien daher weiterhin fortlaufend basierend auf den oben genannten Quellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7499, S. 32
Knapp 920.000 Syrerinnen und Syrer leben derzeit in Deutschland — und die Frage, wer bleiben darf, wer zurückkehren soll und wie das BAMF aktuell entscheidet, beschäftigt Politik und Betroffene gleichermaßen. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6375) am 6. August 2026 mit der Drucksache 21/7499 umfangreiche Daten vorgelegt — von der religionsbezogenen Aufschlüsselung der Asylanträge seit 2013 bis hin zur aktuellen Beschäftigungsstatistik.
919.397 Personen erfasst — Schutzstatus und Zusammensetzung
Laut Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt 919.397 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig registriert. Davon verfügten 264.605 Personen über eine Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG und 314.115 Personen über subsidiären Schutz nach § 4 AsylG. Insgesamt besaßen damit rund 582.969 Personen einen förmlich anerkannten Schutzstatus. Zum Vergleich: Ende 2012, also kurz vor dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs, lebten lediglich 40.444 Syrerinnen und Syrer in Deutschland.
Die Altersstruktur zeigt, dass mit 431.632 Personen fast die Hälfte der Gruppe im Alter zwischen 18 und 39 Jahren ist. 288.756 Personen sind unter 18 Jahre alt. Das Geschlechterverhältnis ist mit 540.705 Männern und 377.889 Frauen deutlich ungleich. Der bevölkerungsreichste Aufenthaltsstaat ist Nordrhein-Westfalen mit 276.879 gemeldeten Personen, gefolgt von Niedersachsen (96.377) und Baden-Württemberg (91.676).
Asylanträge seit 2013: Religion und Volkszugehörigkeit
Seit 2013 stellten syrische Staatsangehörige insgesamt mehr als eine Million Erstanträge. Über 90 Prozent der Antragstellenden machten freiwillige Angaben zu ihrer Religions- oder Volkszugehörigkeit. In den Spitzenjahren 2015 und 2016 stellten Muslime jeweils mehr als 86 bzw. 91 Prozent der Antragstellenden dar. Der Anteil arabischer Volkszugehörigkeit stieg von 38 Prozent im Jahr 2013 auf bis zu 71 Prozent in den Jahren 2023 und 2024. Der Anteil kurdischer Antragstellender lag je nach Jahr zwischen 21 und 49 Prozent.
BAMF-Entscheidungen: Subsidiärer Schutz dominiert
Die Entscheidungspraxis des BAMF veränderte sich im Laufe der Jahre erheblich. Während 2015 noch 94,7 Prozent der Entscheidungen den Flüchtlingsschutz zuerkannten, verschob sich dies ab 2016 stark in Richtung subsidiärer Schutz. Im Jahr 2024 erhielten 75,1 Prozent der Entschiedenen subsidiären Schutz, nur 7,4 Prozent Flüchtlingsschutz. Im Jahr 2025 brach die Entscheidungstätigkeit praktisch ein: 60,1 Prozent der Verfahren wurden als sonstige Verfahrenserledigungen abgeschlossen, 37,8 Prozent endeten mit Ablehnungen — nur 1,7 Prozent erhielten Flüchtlingsschutz und 1,1 Prozent subsidiären Schutz. Dies spiegelt die faktische Aussetzung der Entscheidungstätigkeit nach dem Machtwechsel in Syrien Ende 2024 wider.
Syrische Geflüchtete und BAMF-Widerrufsverfahren im Überblick
Widerrufsverfahren zielen darauf ab zu prüfen, ob ein gewährter Schutzstatus noch berechtigt ist. Bis Ende 2024 endeten solche Verfahren bei syrischen Geflüchteten in über 96 Prozent der Fälle ohne Widerruf. Im ersten Halbjahr 2026 änderte sich das Bild: In 9,1 Prozent wurde die Flüchtlingseigenschaft, in 10,9 Prozent der subsidiäre Schutz aberkannt — insgesamt aber in 76,8 Prozent der Fälle kein Widerruf ausgesprochen. Zum 30. Juni 2026 waren noch 17.189 Widerrufsverfahren beim BAMF anhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug im ersten Halbjahr 2026 rund 33,9 Monate.
Seit 2015 wurden laut Bundesregierung insgesamt 8.361 Abschiebungen von syrischen Staatsangehörigen vollzogen — jedoch nur vier Personen direkt nach Syrien zurückgeführt (drei davon im ersten Halbjahr 2026). Der Rest wurde in Drittstaaten abgeschoben. Zum 31. Mai 2026 lebten noch 825 Personen mit rechtskräftig widerrufenem oder zurückgenommenem Schutzstatus in Deutschland.
Interne BAMF-Vorgaben: Wer wird aktuell entschieden?
Die Bundesregierung legt in der Antwort offen, nach welchen Kriterien das BAMF seit Anfang 2026 Entscheidungen trifft. Vorrang haben Verfahren, bei denen die gesetzliche Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist, sowie Fälle, in denen Gerichte zur Entscheidung verpflichten. Darüber hinaus entscheidet das BAMF über junge, arbeitsfähige, alleinreisende Männer arabischer und sunnitischer Zugehörigkeit ohne besondere Schutzbedürftigkeit. Seit Mitte Juni 2026 werden auch alleinreisende Frauen und Familien ohne besondere Vulnerabilität einbezogen, sofern sie sich in Syrien selbst versorgen könnten.
270.000 Beschäftigte — Syrer am Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktintegration syrischer Staatsangehöriger schreitet laut Bundesregierung voran: Im November 2025 waren rund 270.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter rund 149.000 im Kontext von Fluchtmigration. Die größten Beschäftigungsfelder waren Verkehr und Logistik (48.438), medizinische Gesundheitsberufe (21.817) und Lebensmittelherstellung (18.320). Syrische Beschäftigte sind zudem in zahlreichen Engpassberufen vertreten — darunter Kfz-Technik, Busfahren, Zahnmedizinische Fachangestellte und Pflegeberufe. Insgesamt befanden sich zum 31. Mai 2026 rund 658.146 Syrerinnen und Syrer im erwerbsfähigen Alter in Deutschland.
Zur Frage der Erkundungsreisen nach Syrien ohne Statusverlust erklärt die Bundesregierung, dass kein EU-Mitgliedstaat eine solche Regelung getroffen habe. Das Bundesinnenministerium habe nach Prüfung entschieden, keine entsprechende Ausnahme zu schaffen. Nach § 73b Absatz 1a AsylG gilt eine gesetzliche Vermutung, dass der Schutzstatus bei freiwilliger Heimreise entfällt. Über diese Frage hatten auch frühere Berichte — etwa zur parlamentarischen Anfragetätigkeit anderer Fraktionen — hinaus politisch an Bedeutung gewonnen.
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Unmittelbar betroffen sind die knapp 920.000 in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrer, darunter rund 580.000 mit einem anerkannten Schutzstatus. Besonders relevant sind die Regelungen für die rund 658.000 Personen im erwerbsfähigen Alter sowie für die 288.756 Minderjährigen. Auch Arbeitgeber, die syrische Beschäftigte eingestellt haben — insbesondere im Gesundheitswesen, Handel und Logistik — sind von der Rechtslage zum Aufenthaltsstatus betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit detaillierten Tabellen vollständig. Zu den Fragen 25 und 26 (Widerrufsprüfungen infolge von Heimreisen oder Straftaten) erklärt sie, keine Erkenntnisse zu haben, da diese Gründe statistisch nicht erfasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. 800.000 Syrer in Deutschland: Was bedeutet Merz‘ 80-Prozent-Plan? →
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus nach § 4 AsylG für Personen, die keinen Flüchtlingsschutz erhalten, aber im Herkunftsland ernsthaften Schaden (z. B. Todesstrafe, Folter, bewaffneter Konflikt) droht.
- Widerrufsverfahren
- Prüfung durch das BAMF, ob ein gewährter Schutzstatus noch gerechtfertigt ist — etwa weil sich die Lage im Herkunftsland erheblich verbessert hat.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Bundesweite Datenbank, in der aufhältige Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland mit ihrem Aufenthaltsstatus erfasst sind.
Wie viele Syrer leben aktuell in Deutschland?
Laut Ausländerzentralregister waren zum 31. Mai 2026 insgesamt 919.397 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig erfasst.
Welchen Schutzstatus haben syrische Geflüchtete in Deutschland?
Von den 919.397 erfassten Personen verfügten 264.605 über Flüchtlingsstatus nach § 3 AsylG und 314.115 über subsidiären Schutz nach § 4 AsylG.
Wie viele Syrerinnen und Syrer sind in Deutschland beschäftigt?
Im November 2025 waren rund 270.000 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter rund 149.000 im Kontext von Fluchtmigration.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7499 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































