- 7,2 Jahre Lebenserwartungslücke zwischen Arm und Reich laut RKI-Studie
- Geplante Erhöhung der GKV-Zuzahlungen um 50 Prozent steht im Mittelpunkt
- 32 Fragen zu Prävention, Gesundheitskiosken und sozialen Schutzlücken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7549 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Robert Koch-Institut hat festgestellt, dass die Lebenserwartungslücke zwischen wohlhabenden und einkommensschwachen Regionen in Deutschland 7,2 Jahre bei Männern und 4,3 Jahre bei Frauen beträgt — eine Ungleichheit, die sich laut RKI seit Jahrzehnten ausweitet und während der COVID-19-Pandemie besonders stark zunahm. Parallel hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter anderem eine Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent beschlossen. Am 16. Juli 2026 startete das Bundesgesundheitsministerium außerdem eine sogenannte Präventionsoffensive, die auf eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes hinwirken soll.
- 7,2 Jahre — Lebenserwartungslücke zwischen wohlhabendsten und depriviertesten Regionen bei Männern (RKI-Studie 2025)
- 4,3 Jahre — entsprechende Lücke bei Frauen laut derselben RKI-Studie
- 50 Prozent — geplante Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
- 1.000 Gesundheitskioske — vom Bundesgesundheitsministerium 2022 angekündigter Ausbau, dessen aktueller Stand von der Anfrage erfragt wird
- 1 bzw. 2 Prozent — Belastungsgrenzen nach § 62 SGB V (chronisch Kranke bzw. alle anderen Versicherten) des jährlichen Bruttoeinkommens
Im Detail
Insgesamt hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden bisher keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung sozial bedingter Ungleichheit im deutschen Gesundheitssystem beschlossen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7549
Die Schere zwischen Arm und Reich zeigt sich in Deutschland nirgendwo deutlicher als bei der Gesundheit: Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts aus dem Jahr 2025 beträgt die Lücke bei der Lebenserwartung zwischen den wohlhabendsten und den einkommensschwächsten Regionen inzwischen 7,2 Jahre bei Männern und 4,3 Jahre bei Frauen. Diese soziale Ungleichheit im Gesundheitssystem ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7549, die die Fraktion Die Linke am 11. August 2026 an die Bundesregierung gerichtet hat.
GKV-Zuzahlungen: 50 Prozent mehr für Einkommensschwache?
Im Zentrum der 32 Fragen steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das unter anderem eine Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent vorsieht. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die sozialen Auswirkungen dieser Maßnahme geprüft hat — insbesondere ob einkommensschwache Versicherte benötigte Medikamente in der Folge seltener erwerben. Außerdem thematisiert die Anfrage, warum die Bundesregierung eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen, etwa durch eine Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze, nicht als Alternative erwogen hat.
Was gilt aktuell bei den Belastungsgrenzen?
Derzeit sieht § 62 SGB V vor, dass GKV-Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden, sobald diese zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen — bei chronisch Kranken gilt eine niedrigere Grenze von einem Prozent. Die Linke fragt, wie viele Versicherte diese Grenze seit 2019 tatsächlich erreicht haben, wer von ihnen eine Befreiung beantragt hat und wie viele trotz Überschreitung der Grenze keine Erstattung erhalten. Konkret wird auch erfragt, wie viele Versicherte durch die beschlossene Zuzahlungserhöhung neu in die Belastungsgrenze rutschen würden.
Informationspflichten der Krankenkassen
Ein weiterer Fragenblock beschäftigt sich damit, ob und wie Krankenkassen ihre Versicherten über Zuzahlungsbefreiungen informieren. Die Fraktion möchte wissen, ob relevante Informationen und Antragsformulare bei allen gesetzlichen Kassen barrierefrei, in Leichter Sprache und mehrsprachig verfügbar sind, und ob die Bundesregierung plant, Kassen gesetzlich zur regelmäßigen Information zu verpflichten. Hintergrund ist die Sorge, dass bürokratische oder sprachliche Hürden dazu führen, dass Anspruchsberechtigte keine Befreiung beantragen.
Gesundheitskioske: Ankündigung ohne Umsetzung?
Das Bundesgesundheitsministerium hatte 2022 den Aufbau von 1.000 Gesundheitskiosken angekündigt, die in sozial benachteiligten Stadtteilen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsberatung bieten sollen. Evaluationen des Modellprojekts „INVEST Billstedt/Horn“ hatten unter anderem auf eine Verringerung vermeidbarer Krankenhausfälle hingewiesen. Die Anfrage erkundigt sich nach dem aktuellen Bestand solcher Einrichtungen, ihrer Finanzierung und den Gründen, warum ein flächendeckender Ausbau bislang nicht angekündigt wurde. Zudem fragt Die Linke nach den Ressourcen, die dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit seit 2015 zur Verfügung standen.
Präventionsoffensive und Präventionsgesetz
Am 16. Juli 2026 fand im Bundesgesundheitsministerium die Auftaktveranstaltung der sogenannten Präventionsoffensive statt. Die Linke fragt, welche Akteure eingeladen waren, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte, und welchen Zeitplan die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes verfolgt. Besonders interessiert die Fraktion, welchen Stellenwert die Bekämpfung von Armut dabei einnimmt. Einen breiteren Überblick über aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 15. August 2026.
Krankengeldbeziehende, die trotz Leistungsbezug Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus haben und ergänzende SGB-II-Leistungen benötigen, bilden einen weiteren Fragenblock. Die Bundesregierung soll Auskunft geben, wie viele Personen zwischen 2015 und 2025 in dieser Situation waren und wie die Bundesregierung die armutsfeste Ausgestaltung des Krankengeldes bewertet.
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- Kriminalitätsentwicklung 2000–2025: 16 Deliktsbereiche angefragt
- Arbeitssicherheit Stromerzeugung: 13 Fragen an die Bundesregierung
Direkt betroffen sind vor allem einkommensschwache GKV-Versicherte, SGB-II-Leistungsbeziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie chronisch Kranke, die bereits heute einen überproportionalen Anteil ihres Einkommens für Zuzahlungen aufwenden. Auch Krankengeldbeziehende mit Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus gehören zu der Gruppe, deren Situation die Anfrage beleuchtet.
Die Kleine Anfrage wurde am 11. August 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/7549). Die Bundesregierung hat nun gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- § 62 SGB V (Belastungsgrenze)
- Gesetzliche Regelung, die GKV-Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit, sobald diese ein (chronisch Kranke) bzw. zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das unter anderem eine 50-prozentige Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht.
- Gesundheitskiosk
- Niedrigschwellige Beratungsstelle in sozial benachteiligten Stadtteilen, die Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtern soll; 2022 hatte das BMG den Aufbau von 1.000 solcher Einrichtungen angekündigt.
Was ist die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V?
GKV-Versicherte sind von weiteren Zuzahlungen befreit, sobald ihre jährlichen Zuzahlungen ein Prozent (chronisch Kranke) bzw. zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen überschreiten. Die Anfrage fragt, wie viele Versicherte diese Grenze tatsächlich nutzen.
Um wie viel Prozent sollen die Zuzahlungen für Medikamente steigen?
Laut der Kleinen Anfrage plant die Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine Erhöhung der Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 50 Prozent.
Was sind Gesundheitskioske?
Gesundheitskioske sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Gesundheitsberatung, die vor allem in sozial benachteiligten Stadtteilen Versorgungslücken schließen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte 2022 den Aufbau von 1.000 solcher Einrichtungen angekündigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7549 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































