- Bundesfinanzierung von NGOs in 2024 und 2025 wird parlamentarisch abgefragt
- Sechs Fragen zu Empfängern, Beträgen und Förderrichtlinien gestellt
- Dritte Nachfrage-Serie — frühere Antworten deckten nur zumutbaren Aufwand ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6836 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2023 stellt die AfD-Fraktion wiederholt Kleine Anfragen zur Bundesfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen. Die Bundesregierung legte in ihren Antworten auf BT-Drs. 20/7884, 20/8838 und 20/10952 (neu) Übersichten für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vor, wies dabei aber auf definitorische Unklarheiten des NGO-Begriffs, das Ressortprinzip und fehlende zentrale Datenbanken hin. Die nun eingereichte Anfrage für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 knüpft inhaltlich und methodisch an diese Vorgänger an und fragt zusätzlich, ob die Bundesregierung inzwischen bessere Informationssysteme zur NGO-Förderung aufgebaut hat.
Im Detail
„Vor dem Hintergrund der erheblichen politischen sowie haushaltsrechtlichen Bedeutung der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure halten es die Fragesteller für erforderlich, die vorliegenden Informationen für das Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu aktualisieren.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6836
Wie viel Geld fließt vom Bund an Nichtregierungsorganisationen — und an wen genau? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6836, die die AfD-Fraktion am 2. Juli 2026 im Deutschen Bundestag eingereicht hat. Die Anfrage richtet sich auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 und setzt damit eine Reihe parlamentarischer Nachfragen fort, die bereits in der 20. Wahlperiode begonnen wurden.
NGO-Finanzierung: Was bisher bekannt ist
Die Bundesregierung hat in früheren Antworten — auf BT-Drs. 20/7884, 20/8838 und 20/10952 (neu) — Übersichten zur NGO-Finanzierung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vorgelegt. Dabei betonte sie jedoch, die Daten nur mit „zumutbarem Aufwand“ ermittelt zu haben. Zentrale Datenbanken, die einen vollständigen Überblick über alle geförderten Organisationen ermöglichen würden, existieren laut Bundesregierung nicht. Zudem verwies sie auf das Ressortprinzip: Jedes Ministerium verwaltet seine Zuwendungen eigenständig, was eine ressortübergreifende Auswertung erschwert.
Die sechs Fragen der Anfrage
Die AfD-Fraktion stellt insgesamt sechs konkrete Fragen: Zunächst erkundigt sie sich nach allen in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs, die der Bund 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar gefördert hat — aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln, Förderart (institutionell oder Projektförderung), Rechtsgrundlage sowie bewilligten und tatsächlich ausgezahlten Beträgen, und zwar in maschinenlesbarer Form. Dieselben Angaben werden für internationale NGOs verlangt. Darüber hinaus fragt die Anfrage nach den angewendeten Förderrichtlinien gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung, nach der Identität aller Erst-, Zwischen- und Letztempfänger von Bundesmitteln sowie nach bekannten Weiterleitungen von Zuwendungen an weitere NGOs.
Zwei weitere Fragen zielen auf die Informationssysteme der Bundesregierung selbst ab: Die Fragesteller möchten wissen, ob die Regierung inzwischen über verbesserte oder aktualisierte Übersichten zur NGO-Förderung verfügt, und ob sie plant, die bisherigen Übersichten für 2024 und 2025 fortzuschreiben — um dem parlamentarischen Informationsrecht dauerhaft Rechnung zu tragen.
Transparenz bei der NGO-Förderung als politisches Dauerthema
Die NGO-Finanzierung durch den Bund ist seit Jahren Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Kritiker bemängeln fehlende Transparenz darüber, welche Organisationen in welchem Umfang staatliche Mittel erhalten und nach welchen Kriterien die Förderentscheidungen getroffen werden. Die wiederholten Anfragen der AfD-Fraktion zielen darauf ab, belastbare und vollständige Daten zu erzwingen, die über die bislang gelieferten, nach eigenen Angaben lückenhaften Übersichten hinausgehen. Ähnliche Fragen nach der Transparenz öffentlicher Förderung wurden auch im Kontext anderer parlamentarischer Initiativen gestellt — etwa zur Gewerkschaftsförderung, bei der ebenfalls Widersprüche in Regierungsantworten dokumentiert wurden.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht zur zentralen Erfassung aller NGO-Förderungen über alle Bundesministerien hinweg. Die Bundeshaushaltsordnung schreibt in §§ 23 und 44 zwar Voraussetzungen für Zuwendungen vor, sieht aber kein einheitliches Meldesystem vor. Das Reformpaket der Koalition aus dem Jahr 2026 enthält bislang keine spezifischen Regelungen zur Verbesserung dieser Datenlage. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet das: Der genaue Umfang der staatlichen NGO-Finanzierung ist öffentlich nicht vollständig einsehbar.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 23. Juli 2026 Zeit, auf die sechs Fragen zu antworten. Ob sie dabei über den bisherigen Standard des „zumutbaren Aufwands“ hinausgeht, bleibt abzuwarten. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Beitrag Bundestag 06.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- Gewerkschaftsförderung: Widerspruch in Regierungsantworten unter Prüfung
- Diese Woche im Bundestag – KW28/2026
- Bundestag 06.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind potenziell Hunderte nationaler und internationaler NGOs, die Bundesmittel erhalten, sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ein Interesse an transparenter Mittelverwendung haben. Auch Bundesministerien sind als zuwendungsgebende Stellen unmittelbar betroffen.
Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die Anfrage zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 23. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte staatliche Finanzierung einer Organisation zur Deckung ihrer allgemeinen Betriebskosten, unabhängig von einem konkreten Einzelprojekt.
- Projektförderung
- Zeitlich und sachlich begrenzte Förderung für ein konkretes Vorhaben; endet mit Abschluss des Projekts.
- Ressortprinzip
- Jeder Bundesminister leitet seinen Geschäftsbereich selbständig; zentrale Gesamtübersichten über alle Ressorts hinweg existieren daher oft nicht.
Was ist das Ziel der Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion möchte eine aktualisierte Übersicht über alle Bundesmittel erhalten, die in den Jahren 2024 und 2025 an nationale und internationale NGOs geflossen sind — aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln, Förderart und Empfänger.
Was ist der Unterschied zu früheren Anfragen?
Bereits in der 20. Wahlperiode wurden drei Kleine Anfragen zu diesem Thema gestellt (BT-Drs. 20/7884, 20/8838, 20/10952). Die Bundesregierung lieferte damals Übersichten nur mit 'zumutbarem Aufwand' und verwies auf fehlende zentrale Register.
Was sind §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung?
Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen für Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt. § 23 legt fest, unter welchen Bedingungen Ausgaben für Zuwendungen im Haushalt veranschlagt werden dürfen; § 44 bestimmt die Bewilligungsbedingungen für solche Zuwendungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6836 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































