- Deutschland gab 2025 rund 26 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe aus
- AfD fordert Kürzung des BMZ-Etats um 8 Milliarden Euro auf 2 Milliarden
- BMZ soll aufgelöst, Aufgaben an Auswärtiges Amt und Wirtschaftsministerium übertragen werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6906 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland ist laut dem Antrag im Jahr 2025 erstmals zum größten Geber weltweiter Entwicklungshilfe (Official Development Assistance, ODA) aufgestiegen. Mit 29,1 Milliarden US-Dollar überholte es die USA, die unter der Trump-Administration ihre Ausgaben drastisch gesenkt hatten. Rund 39 Prozent der deutschen ODA-Mittel stammen aus dem Einzelplan 23, dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Großbritannien hat 2020 sein eigenständiges Entwicklungsministerium DFID aufgelöst und in das Foreign, Commonwealth and Development Office eingegliedert; die USA haben 2025 die Entwicklungsbehörde USAID vollständig geschlossen.
- 26 Mrd. Euro — Deutschlands gesamte ODA-Leistung 2025, umgerechnet aus 29,1 Mrd. US-Dollar
- 4,3 Mrd. Euro (17 %) — Anteil der ODA-Mittel, der 2025 auf Flüchtlingsversorgung in Deutschland entfiel
- 2,2 Mrd. Euro (8,5 %) — Ausgaben der Bundesländer für Studierende aus Entwicklungsländern, ebenfalls als ODA angerechnet
- 8,06 Mrd. Euro — geplante Kürzungssumme beim BMZ-Etat laut AfD-Antrag
- 39 % — Anteil der deutschen ODA-Mittel, der direkt aus dem BMZ-Einzelplan 23 stammt
Im Detail
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist in ihrer derzeitigen Form ineffizient, einseitig ideologisch überfrachtet und nicht nach den nationalen Interessen Deutschlands ausgerichtet.
— Begründung BT-Drs. 21/6906, AfD-Fraktion
Deutschland hat 2025 erstmals die USA als größten Geber weltweiter Entwicklungshilfe abgelöst. Mit umgerechnet rund 26 Milliarden Euro flossen mehr Mittel als aus Washington — ein Rekord, der in der AfD-Fraktion den Anstoß für einen weitreichenden Reformantrag gab. BT-Drs. 21/6906, eingebracht am 7. Juli 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der gesamten AfD-Fraktion, fordert die BMZ-Auflösung und eine Kürzung des Entwicklungshilfe-Etats um mehr als 80 Prozent.
Was gilt aktuell beim Entwicklungsetat?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfügt im Haushaltsjahr 2026 über einen Kern-Etat (Einzelplan 23) von rund 10,06 Milliarden Euro. Rund 39 Prozent der deutschen ODA-Gesamtleistung stammen aus diesem Einzelplan. Hinzu kommen Beiträge anderer Ressorts und der Bundesländer. Die ODA-Statistik der OECD erlaubt es, bestimmte Inlandsausgaben — etwa Flüchtlingsunterbringung (4,3 Mrd. Euro) und Studierendenförderung aus Entwicklungsländern (2,2 Mrd. Euro) — als Entwicklungshilfe anzurechnen, auch wenn diese Mittel Deutschland nicht verlassen.
BMZ-Auflösung: Was der Antrag konkret fordert
Der AfD-Antrag sieht vor, den BMZ-Etat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026 von 10,06 auf 2,00 Milliarden Euro zu senken — eine Reduktion um 8,06 Milliarden Euro. Gleichzeitig sollen die Einnahmen durch geringere Schuldentilgungen bei Entwicklungsländern um 121 Millionen Euro steigen. Das BMZ soll vollständig aufgelöst werden. Seine Aufgaben gehen laut Antrag an zwei bestehende Ministerien über: Das Auswärtige Amt erhält 772 Millionen Euro für humanitäre Hilfe, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1,228 Milliarden Euro für wirtschaftsorientierte Kooperationen zugunsten deutscher Unternehmen.
Darüber hinaus verlangt der Antrag eine vollständige Überprüfung aller laufenden Entwicklungsprojekte. Initiativen, die nach Einschätzung der Antragsteller deutschen außen-, wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen widersprechen, ideologisch einseitig sind oder Transparenzprobleme aufwerfen, sollen gestoppt werden. In der Umsetzungsstruktur soll die KfW die Primärrolle in der finanziellen Zusammenarbeit übernehmen, während die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf eine nachgeordnete Funktion beschränkt wird.
Internationale Entwicklung als Bezugspunkt
Als Referenz für eine solche Reform nennt der Antrag mehrere Länder: Großbritannien hat 2020 sein eigenständiges Entwicklungsministerium DFID aufgelöst und in das Außenministerium integriert. Australien vollzog diesen Schritt bereits 2013. Die USA haben 2025 unter der Trump-Administration die Entwicklungsbehörde USAID vollständig geschlossen, über 80 Prozent der Programme gestrichen und ergänzend 4,9 Milliarden US-Dollar gekürzt. Belgien, Frankreich und die Niederlande haben ihre Entwicklungsetats ebenfalls reduziert oder organisatorisch ins Außenministerium eingegliedert. Aus Sicht der Antragsteller belegen diese Beispiele, dass ein eigenständiges Bundesministerium für Entwicklung entbehrlich ist.
Haltung der Antragsteller
Die Fraktion erklärt in der Begründung, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sei „ineffizient, einseitig ideologisch überfrachtet und nicht nach den nationalen Interessen Deutschlands ausgerichtet“. Sie kritisiert insbesondere die sogenannte Feministische Entwicklungspolitik des BMZ sowie Zahlungen an Länder wie Indien, das als aufsteigende Wirtschaftsmacht beschrieben wird. Diese Einschätzungen spiegeln die Position der Antragsteller wider und sind nicht als objektive Bewertung der Entwicklungszusammenarbeit zu verstehen. Der Antrag steht im Zusammenhang mit der laufenden Haushaltsdebatte — der Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 am 6. Juli 2026 beschlossen.
Die AfD-Fraktion thematisiert in diesem Zusammenhang auch innenpolitische Prioritäten: Mittel, die durch eine BMZ-Auflösung freigesetzt würden, sollen laut Begründung für Gesundheit, Verkehrsinfrastruktur und Bildung verwendet werden. Hinsichtlich Infrastruktur verweist die Koalition auf das laufende Infrastrukturprogramm der Bundesregierung. Ob eine Umschichtung in dieser Größenordnung haushaltsrechtlich und politisch realisierbar wäre, bleibt offen — der Antrag bedarf zunächst einer Mehrheit im Bundestag, die die AfD als Oppositionsfraktion nicht stellen kann.
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Betroffen von einer möglichen Umsetzung wären in erster Linie die rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ sowie die Beschäftigten der nachgeordneten Umsetzungsorganisationen GIZ und KfW-Entwicklungsbank. Darüber hinaus würden Partnerländer, die Entwicklungsprojekte erhalten, sowie deutsche Unternehmen, die an Entwicklungskooperationen beteiligt sind, direkt von einer Neuausrichtung betroffen.
Berlin, 1. Juli 2026. Im Artikel „Friedrich Merz hält an Entwicklungshilfe fest“ weist Afrika-Experte Volker Seitz bei Tichys Einblick auf die Wirkungslosigkeit der deutschen Entwicklungshilfe hin. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Alexander Wolf, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und stellv. Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: „Das Scheitern des deutschen Ansatzes… …
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
Der Antrag (BT-Drs. 21/6906) wurde am 7. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgt die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, voraussichtlich den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach der Ausschussberatung und einer Beschlussempfehlung entscheidet das Plenum des Bundestages abschließend über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Da die AfD keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Ablehnung als wahrscheinlich.
- ODA (Official Development Assistance)
- Offiziell anerkannte staatliche Entwicklungshilfe, deren Höhe und Zusammensetzung nach OECD-Richtlinien gemessen und berichtet wird.
- Einzelplan 23
- Der Haushaltsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bundeshaushalt; er regelt Ausgaben und Einnahmen des BMZ.
- GIZ
- Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ist die staatliche Umsetzungsorganisation der deutschen technischen Entwicklungszusammenarbeit.
Was soll mit dem BMZ-Etat passieren?
Laut Antrag soll der Kern-Etat von 10,06 Milliarden Euro um 8,06 Milliarden Euro auf 2 Milliarden Euro reduziert werden, was einer Kürzung von rund 80 Prozent entspricht.
Wohin sollen die verbleibenden Mittel fließen?
1,228 Milliarden Euro sollen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für wirtschaftliche Kooperationen gehen, 772 Millionen Euro an das Auswärtige Amt mit Schwerpunkt humanitäre Hilfe.
Was passiert mit GIZ und KfW?
Die KfW soll die Primärfunktion in der finanziellen Zusammenarbeit übernehmen, die GIZ eine nachgelagerte, sekundäre Rolle in der technischen Zusammenarbeit einnehmen.
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