- BAMF-Integrationsprojekte und Sprachkurse in Thüringen werden abgefragt
- Anfragezeitraum: September 2025 bis Juni 2026
- Rückforderung von Fördermitteln und Kursabbrüche ebenfalls Thema
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6868 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert bundesweit Integrationsprojekte und Sprachkurse, um Zugewanderte bei der gesellschaftlichen Eingliederung zu unterstützen. Für Thüringen hatte die AfD-Fraktion bereits im Jahr 2025 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/1951 detaillierte Daten zu Förderprojekten seit Januar 2024 abgefragt. Die neue Anfrage schließt zeitlich unmittelbar an diese an und erfragt Daten für den Zeitraum September 2025 bis Juni 2026.
Im Detail
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
— BT-Drs. 21/6868, Einleitung der Kleinen Anfrage
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert in allen Bundesländern Integrationsprojekte und Sprachkurse für Zugewanderte. In Thüringen ist dieses Engagement seit Jahren Gegenstand parlamentarischer Kontrolle. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6868, eingereicht am 6. Juli 2026, verlangt die AfD-Fraktion nun eine aktualisierte Übersicht über die entsprechenden BAMF-Tätigkeiten im Freistaat für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 30. Juni 2026.
BAMF-Förderung in Thüringen: Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst vier konkrete Fragenkomplexe. Erstens sollen Titel, Träger, Ziele und Fördersummen aller vom BAMF in Thüringen unterstützten Integrationsprojekte im Abfragezeitraum genannt werden — aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben. Zweitens fragt die AfD-Fraktion, ob und in welcher Höhe Fördermittel von Zuwendungsempfängern zurückgefordert wurden und aus welchem Grund. Drittens sollen Anzahl, Träger und Gesamtfördersummen der geförderten Sprachkurse im selben Zeitraum offengelegt werden. Viertens wird nach der Zahl der Kursteilnehmer gefragt: Wie viele Personen nahmen freiwillig teil, wie viele wurden zur Teilnahme verpflichtet, und wie viele brachen ihren Kurs vorzeitig ab?
Anknüpfung an frühere Anfrage
Die aktuelle Drucksache ist eine direkte Fortsetzung der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/1951, mit der die AfD-Fraktion bereits Daten zu BAMF-Integrationsprojekten in Thüringen seit Januar 2024 bis August 2025 abgefragt hatte. Mit der neuen Anfrage soll die Datenlage fortgeschrieben werden. Dieses Muster regelmäßiger Nachfragen zu BAMF-Aktivitäten auf Landesebene ist ein wiederkehrendes Instrument parlamentarischer Kontrolle über die Verwendung von Bundesfördermitteln.
Sprachkurse und Integrationsprojekte: Was gilt aktuell?
Das BAMF finanziert Integrationskurse und begleitende Projekte auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und des Zuwanderungsgesetzes. Träger können gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen oder kommunale Stellen sein. In Thüringen gibt es eine Reihe solcher geförderten Einrichtungen; konkrete Zahlen zu Fördersummen, Trägern und Teilnehmerzahlen für den abgefragten Zeitraum liegen bislang nicht öffentlich vor — sie sind Gegenstand der vorliegenden Anfrage. Eine verwandte Fragestellung zu staatlichen Fördergeldern und deren Empfängern wird auch im Zusammenhang mit anderen Projekten diskutiert, etwa bei der staatlichen Förderung von Protest-Organisationen in Erfurt.
Für das Gesamtbild staatlicher Mittelverwendung sind auch Rückforderungen ein wichtiger Indikator. Wenn Zuwendungsempfänger Fördermittel nicht zweckentsprechend einsetzen, können Behörden diese zurückfordern. Ob und in welchem Umfang das im abgefragten Zeitraum in Thüringen der Fall war, ist eine der Kernfragen der Anfrage. Ähnliche Kontrollmechanismen spielen etwa auch beim Steuerverfahrensrecht eine Rolle, wo die Prüfung der Mittelverwendung zentrale Bedeutung hat.
Parlamentarische Kontrolle von Integrationsmitteln
Integrationskurse gehören zu den kostenintensivsten Einzelmaßnahmen des BAMF. Bundesweit gibt das Amt jährlich erhebliche Summen für Sprach- und Integrationsprojekte aus. Die detaillierte Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahresscheiben, wie sie die Anfrage verlangt, dient der Transparenz über die regionale Verteilung dieser Mittel. Thüringen steht dabei exemplarisch für ostdeutsche Flächenländer mit vergleichsweise geringer Bevölkerungsdichte, in denen Integrationsangebote strukturell vor besonderen Herausforderungen stehen.
Angaben zu bundesweiten Trends bei Datenerhebungen staatlicher Behörden, etwa im Bereich Sicherheit und Migration, zeigen, wie wichtig systematische Auswertungen sind — wie etwa die Analyse von 628 Millionen Fluggastdatensätzen mit 982 Festnahmen im Jahr 2025. Auch im Bereich der Integrationsförderung ermöglicht erst eine belastbare Datenbasis eine fundierte politische Bewertung.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 27. Juli 2026 Zeit, auf die vier Fragen zu antworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
Weiterlesen:
- Staatliche Förderung: Wer finanziert Protest-Organisationen in Erfurt?
- Fluggastdaten 2025: 628 Mio. Datensätze, 982 Festnahmen
- Schreibtischprüfung im deutschen Steuerverfahrensrecht
Betroffen sind Migrantinnen und Migranten in Thüringen, die an BAMF-geförderten Integrationsprojekten oder Sprachkursen teilnehmen, sowie die Trägerorganisationen dieser Maßnahmen. Mittelbar betroffen sind auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Fördermittel finanzieren.
Die Kleine Anfrage wurde am 6. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort; die Frist läuft bis zum 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- BAMF
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die zentrale Behörde des Bundes für Aufgaben rund um Asyl, Migration und Integration.
- Integrationsprojekte
- Vom BAMF geförderte Maßnahmen zur gesellschaftlichen Eingliederung von Zugewanderten, etwa Beratungsangebote, Sprach- und Kulturkurse.
- Zuwendungsempfänger
- Organisationen oder Einrichtungen, die staatliche Fördermittel für bestimmte Projekte erhalten.
Was wird mit der Anfrage konkret gefragt?
Die AfD-Fraktion fragt nach den vom BAMF geförderten Integrationsprojekten und Sprachkursen in Thüringen zwischen September 2025 und Juni 2026, einschließlich Trägern, Fördersummen, Teilnehmerzahlen und etwaigen Rückforderungen.
Gibt es bereits eine frühere Anfrage zu diesem Thema?
Ja, die Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/1951 erfasste den Zeitraum bis August 2025. Die neue Anfrage ergänzt diese Daten für den Zeitraum bis Juni 2026.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen läuft bis zum 27. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6868 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































