- KENFO-Restvermögen soll nach Endlagersuche an Standortkommunen fließen
- Verteilungsschlüssel: 50% Standortgemeinde, 30% Nachbargemeinden, 20% Landkreis
- KKW-Betreiber zahlten rund 24 Milliarden Euro in den KENFO ein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6908 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland sucht seit Jahrzehnten nach einem geeigneten Standort für ein tiefengeologisches Endlager für radioaktive Abfälle. Das 2017 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt den mehrstufigen Auswahlprozess, der nach aktuellen Planungen bis weit ins nächste Jahrhundert reichen kann. Ebenfalls 2017 übernahm die Bundesregierung die Verantwortung für die nukleare Entsorgung; im Gegenzug zahlten die deutschen Kernkraftwerk-Betreiber rund 24 Milliarden Euro in den KENFO ein. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Standortentscheidung gilt als politisch heikel, da betroffene Kommunen bisher kaum finanzielle Anreize erhalten.
- rund 24 Milliarden Euro — Betrag, den deutsche KKW-Betreiber 2017 in den KENFO eingezahlt haben.
- 50 / 30 / 20 Prozent — Verteilungsschlüssel des KENFO-Restvermögens zwischen entsorgenden Gemeinden, benachbarten Gemeinden und entsorgenden Landkreisen laut Entwurf.
- 2017 — Jahr, in dem die Bundesregierung die Verantwortung für die nukleare Entsorgung übernahm und der KENFO eingerichtet wurde.
Im Detail
Das jetzige Verfahren degradiert die potentiellen Standortgemeinden zu Objekten des kollektivistischen Willens eines zufällig besetzten Auswahlgremiums. Eine Anreizung für eine positive Partizipation von Gemeinden findet nicht statt.
— Begründung BT-Drs. 21/6908, Abschnitt A. Problem
Wer am Ende den Atommüll unter der Erde lagert, soll dafür auch finanziell entschädigt werden — das ist der Kern des sogenannten Endlagerfindungsgesetzes, das die AfD-Fraktion am 7. Juli 2026 als BT-Drucksache 21/6908 in den Bundestag eingebracht hat. Der Entwurf zielt darauf ab, das nach Abschluss der nuklearen Entsorgung im Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) verbleibende Restvermögen an jene Kommunen zu verteilen, die ein tiefengeologisches Endlager beherbergen.
In den KENFO haben die deutschen Kernkraftwerk-Betreiber 2017 rund 24 Milliarden Euro eingezahlt. Im Gegenzug übernahm der Bund die Verantwortung für die nukleare Entsorgung. Seitdem wird das Fondsvermögen angelegt und soll die Kosten der Endlagersuche und der späteren Errichtung eines Tiefenlagers decken. Was nach Erfüllung dieses Zwecks übrig bleibt, ist bisher gesetzlich nicht geregelt — genau hier setzt der Entwurf an.
Endlagerfindungsgesetz: Verteilungsschlüssel für Kommunen
Der Gesetzentwurf ändert das Entsorgungsfondsgesetz in zwei wesentlichen Punkten: Erstens werden neue Begriffe eingeführt — die entsorgende Gemeinde, die benachbarte Gemeinde und der entsorgende Landkreis. Zweitens wird § 14 des Gesetzes neu gefasst: Ein nach Fondsauflösung verbleibendes Vermögen soll künftig nach einem festen Schlüssel aufgeteilt werden. 50 Prozent erhalten entsorgende Gemeinden, 30 Prozent unmittelbar angrenzende Gemeinden und 20 Prozent der entsorgende Landkreis. Gibt es keinen solchen Landkreis, fällt dessen Anteil den entsorgenden Gemeinden zu. Erstreckt sich das Lager über mehrere Gemeindegebiete, richtet sich die Aufteilung nach der jeweils gelagerten Menge nuklearer Reststoffe.
Was gilt aktuell?
Derzeit regelt das Standortauswahlgesetz (StandAG) den mehrstufigen Prozess zur Standortsuche. Ein endgültiger Standort für ein Endlager in Deutschland steht nicht fest. Das bestehende Entsorgungsfondsgesetz sieht lediglich vor, dass der Fonds nach Verbrauch seiner Mittel oder Erfüllung seines Zwecks aufzulösen ist — eine Regelung für verbleibendes Restvermögen fehlt. Bisherige kompensatorische Fondslösungen wie der Salzgitterfonds oder der Assefonds wurden aus öffentlichen Mitteln gespeist, was laut Drucksache dem Verursacherprinzip widerspricht.
Der Entwurf kritisiert das bestehende Verfahren nach dem StandAG als zu komplex, zu langwierig und zu teuer. Im internationalen Vergleich — etwa mit Finnland oder Schweden — erscheine das deutsche Verfahren laut Antragsteller ungewöhnlich bürokratisch und politisch aufgeladen. Ob und in welchem Umfang die Endlagersuche tatsächlich beschleunigt werden kann, ist allerdings nicht Gegenstand der konkreten Gesetzesänderung: Der Entwurf regelt ausschließlich die Verwendung des KENFO-Restvermögens nach Abschluss des Entsorgungsprozesses.
Kommunen als Zielgruppe des Endlagerfindungsgesetzes
Der Entwurf verfolgt ausdrücklich einen Anreizgedanken: Kommunen sollen durch die Aussicht auf finanzielle Mittel eine positive Haltung gegenüber der Aufnahme eines Endlagers entwickeln. Als mögliche Verwendungszwecke nennt die Begründung Infrastrukturinvestitionen in Straßen, Breitband oder Wasser- und Abwassersysteme, aber auch Projekte zur Wirtschafts- und Bildungsförderung sowie Entschädigungen für Wertminderungen. Die Auswahl soll nach transparenten, lokal mitbestimmten Kriterien erfolgen. Angesichts angespannter Kommunalhaushalte könnten solche Mittel nach Ansicht der Einbringenden erhebliche finanzielle Spielräume eröffnen.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes leitet der Entwurf aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7 des Grundgesetzes ab. Wegen der Auswirkungen auf Landes- und Kommunalhaushalte ist laut Begründung auch der Bundesrat betroffen. Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwand entstehen dem Bund durch die Neuregelung nach Angaben der Einbringenden nicht — eine Entlastung der Kommunen sei hingegen wahrscheinlich.
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Betroffen sind potenziell jene Gemeinden und Landkreise, die als Standort für ein tiefengeologisches Atommüll-Endlager ausgewählt werden, sowie direkt angrenzende Kommunen. Darüber hinaus betrifft das Thema alle Steuerzahler, da die Finanzierung der Endlagersuche über den staatlich verwalteten KENFO läuft.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6908) ist am 7. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht worden. Als nächste Schritte stehen die Überweisung in den zuständigen Ausschuss, die Ausschussberatung sowie abschließend die Abstimmung im Plenum des Bundestages aus. Da der Entwurf Auswirkungen auf Landes- und Kommunalhaushalte hat, ist laut Begründung auch der Bundesrat betroffen.
- KENFO
- Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Die deutschen KKW-Betreiber zahlten 2017 rund 24 Milliarden Euro ein, um die Kosten der nuklearen Abfallentsorgung zu decken.
- StandAG
- Standortauswahlgesetz. Regelt das mehrstufige Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Standorts für ein tiefengeologisches Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland.
- Verursacherprinzip
- Grundsatz, nach dem derjenige die Kosten trägt, der eine Belastung verursacht hat. Im Atomrecht bedeutet das: Die KKW-Betreiber finanzieren die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle.
Was ist der KENFO?
Der KENFO ist der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Die deutschen Kernkraftwerk-Betreiber zahlten 2017 rund 24 Milliarden Euro ein, um die Kosten der nuklearen Entsorgung zu decken.
Wer würde von dem Gesetz profitieren?
Gemeinden und Landkreise, auf deren Gebiet ein tiefengeologisches Atommüll-Endlager errichtet wird, sowie unmittelbar angrenzende Gemeinden.
Wie wird das Restvermögen aufgeteilt?
Laut Entwurf erhalten entsorgende Gemeinden 50 %, benachbarte Gemeinden 30 % und entsorgende Landkreise 20 % des nach Fondszweck verbleibenden Vermögens.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6908 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































