- Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst laut Antrag in Armut auf
- Grüne fordern automatisches Kindergeld ohne Antragspflicht als Regelfall
- 18 Forderungspunkte zu Digitalisierung, Lückenschluss und Evaluation
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6992 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (BT-Drs. 21/5874) vorgelegt, der sich nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses (BT-Drs. 21/6979) in der dritten Beratung befindet. Das Kindergeld beträgt derzeit 255 Euro monatlich je Kind. Komplizierte Antragsverfahren, unterschiedliche föderale Zuständigkeiten und lange Bearbeitungszeiten erschweren nach Angaben der Grünen-Fraktion den Zugang zu dieser Leistung, besonders für belastete Familien. Das Once-Only-Prinzip soll dabei verhindern, dass Daten mehrfach bei verschiedenen Behörden eingereicht werden müssen.
Im Detail
Ein moderner Sozialstaat muss Leistungen aus Sicht der Familien organisieren und ihnen mit einem Vertrauensvorschuss begegnen. Wo Ansprüche eindeutig bestehen, sollten Leistungen möglichst einfach und, wenn möglich, automatisch gewährt werden.
— BT-Drs. 21/6992, Abschnitt I (Feststellungsteil)
Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Dieser Befund steht am Anfang des Entschließungsantrags (BT-Drs. 21/6992), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 8. Juli 2026 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes eingebracht hat. Die Fraktion begrüßt den Reformansatz grundsätzlich, sieht aber wesentliche Lücken, die sie mit 18 konkreten Forderungen schließen will.
Was gilt aktuell beim Kindergeld?
Derzeit beläuft sich das Kindergeld auf 255 Euro monatlich je Kind. Anspruchsberechtigt sind Eltern und bestimmte andere Berechtigte, die einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen müssen. Komplizierte Antragsverfahren, unterschiedliche föderale Zuständigkeiten, mehrfache Nachweispflichten und lange Bearbeitungszeiten erschweren diesen Zugang laut Drucksache besonders für Familien in schwierigen Lebenslagen. Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/5874) soll das antragslose Kindergeld nach dem Once-Only-Prinzip einführen: Die Familienkasse prüft bei jedem Geburtsfall automatisch, ob eine Festsetzung ohne Antrag der Eltern möglich ist.
Wo sehen die Grünen Lücken?
Die Grünen-Fraktion erkennt im Regierungsentwurf einen wichtigen ersten Schritt, erklärt aber, die Wirkung bleibe begrenzt. Nicht erfasst vom automatischen Verfahren sind nach ihrer Einschätzung unter anderem: erstgeborene Kinder, Waisen und Halbwaisen, volljährige Kinder, Familien nach Zuzug aus dem Ausland, adoptierte Kinder, Pflegekinder sowie getrenntlebende Eltern in komplexen Familienkonstellationen. Für diese Gruppen verlangt die Fraktion konkrete gesetzliche Nachbesserungen.
Besonders im Fokus steht auch die Frage der Familien im Bürgergeld– und Sozialhilfebezug (SGB II und SGB XII): Die Grünen fordern, dass vorhandene Daten der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit rechtssicher genutzt werden, um auch diese Familien in das antragslose Kindergeldverfahren einzubeziehen. Der Antrag stellt dabei die Frage, warum die Prüfung eines SGB-II-Bezugs aufwändiger sein sollte als die Prüfung einer inländischen Erwerbstätigkeit — falls die Bundesregierung eine Gleichbehandlung ablehnt, soll sie dies begründen.
Antragsloses Kindergeld: 18 Forderungen im Überblick
Die Fraktion fordert in der Drucksache unter anderem, dass die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan mit Meilensteinen vorlegt. Die Familienkasse soll verpflichtet werden, in jedem Geburtsfall aktiv zu prüfen, ob eine antragslose Festsetzung möglich ist. Wo dies nicht gelingt, sollen Familien automatisch in ein vereinfachtes, vorausgefülltes und mehrsprachiges Antragsverfahren überführt werden.
Darüber hinaus verlangt die Fraktion die Einführung eines digitalen Kinderleistungschecks: ein Online-Tool, mit dem Familien prüfen können, welche kindbezogenen Leistungen ihnen zustehen, und das sie unmittelbar zu passenden Anträgen und Beratungsangeboten weiterleitet. Die Deutschland-App und andere digitale Verwaltungszugänge sollen so weiterentwickelt werden, dass kindbezogene Leistungen darin beantragt und verwaltet werden können. Auch digitale Kombianträge für Elterngeld, Kindergeld, Namensbestimmung und Geburtsurkunden nach dem Once-Only-Prinzip sind Teil der Forderungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Datenschutz und der menschlichen Kontrolle: Automatische Bewilligungen sollen nur bei eindeutiger Datenlage ergehen. Rückforderungen, Ablehnungen und Zweifelsfälle sollen stets einer inhaltlichen menschlichen Entscheidung vorbehalten bleiben. Betroffene müssen erkennen können, dass automatisiert entschieden wurde, eine nachvollziehbare Begründung erhalten und die Entscheidung niedrigschwellig durch einen Menschen überprüfen lassen können. Für Fragen zur sozialen Ungleichheit und deren Auswirkungen auf Familien ist diese Absicherung besonders relevant.
Schließlich fordert die Fraktion, die Erfahrungen mit dem antragslosen Kindergeld jährlich zu evaluieren und dem Bundestag zu berichten — etwa über die Zahl der antragslos festgesetzten Fälle, Bearbeitungszeiten, Fehlzahlungen und die Betroffenheit bestimmter Personengruppen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll durch gemeinsame Mindeststandards für digitale Familienleistungen verbessert werden. Mehr zur laufenden Reformdebatte in der Sozialpolitik findet sich in der aktuellen Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 8. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Ungleiche Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status
- Elterngeld: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen
- Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind grundsätzlich alle Familien mit Kindern in Deutschland. Besonders im Fokus des Antrags stehen Familien in schwierigen Lebenslagen: Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfänger (SGB II und SGB XII), Waisen, Pflegekinder, Adoptivkinder, zugewanderte Familien sowie getrenntlebende Eltern, die bislang vom geplanten antragslosen Verfahren nicht vollständig erfasst werden.
B’90/Die Grünen: Katharina Dröge erklärte anlässlich der Fraktionssitzung, die Bundesregierung gehe in dieser letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause chaotisch in zentrale Reformvorhaben. Pressemitteilung lesen →
Der Entschließungsantrag wurde am 8. Juli 2026 eingebracht und begleitet die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung des antragslosen Kindergeldes (BT-Drs. 21/5874, 21/6979). Die abschließende Abstimmung über den Entschließungsantrag im Bundestag steht noch aus. Über den zugrundeliegenden Gesetzentwurf wird voraussichtlich in derselben Sitzungsphase abgestimmt.
- Once-Only-Prinzip
- Verwaltungsprinzip, nach dem Bürger Daten nur einmal an eine Behörde übermitteln müssen; andere Behörden greifen dann auf diese Daten zu, statt sie erneut abzufragen.
- Familienkasse
- Behörde der Bundesagentur für Arbeit, die für die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld zuständig ist.
- § 67 EStG
- Paragraf im Einkommensteuergesetz, der das Antragsverfahren für Kindergeld regelt und laut Antrag so weiterentwickelt werden soll, dass antragslose Festsetzungen zum Regelfall werden.
Was ist das antragslose Kindergeld?
Beim antragslosen Kindergeld soll die Familienkasse bei jedem Geburtsfall automatisch prüfen, ob Kindergeld ohne Antrag der Eltern festgesetzt werden kann — nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip, bei dem Daten nur einmal erhoben werden.
Welche Familien werden vom aktuellen Entwurf nicht erfasst?
Laut dem Entschließungsantrag der Grünen fehlen Regelungen für Waisen, Halbwaisen, volljährige Kinder, Pflegekinder, Familien nach Zuzug aus dem Ausland sowie getrenntlebende Eltern.
Was ist der digitale Kinderleistungscheck?
Die Grünen fordern ein digitales Tool, mit dem Familien prüfen können, welche kindbezogenen Leistungen ihnen zustehen, und das sie direkt zu Anträgen und Beratungsangeboten weiterleitet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6992 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































