- Kapazitätsausschreibungen starten im September 2026 — Finanzierung ungeklärt
- Grüne: Dekarbonisierungspflicht erst 2045 riskiert fossilen Lock-In
- Acht Forderungen: Wasserstoff-Fahrplan, Transparenz bei Umlage, Akteursvielfalt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6999 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (BT-Drs. 21/6279, 21/6563, 21/6998) eingebracht, der einen Kapazitätsmechanismus für den deutschen Strommarkt etablieren soll. Dieser Mechanismus soll als Rückgrat der Energieversorgung dienen, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichend Strom produzieren. Die ersten Kapazitätsausschreibungen sind für September 2026 vorgesehen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren in ihrem Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/6999) vom 8. Juli 2026, dass der Entwurf sowohl bei den Klimaanforderungen als auch bei der finanziellen Transparenz wesentliche Lücken aufweist.
Im Detail
Es sind Regelungen, wie solche, wonach Anlagen für Langzeitkapazitäten erst spätestens 2045 dekarbonisiert betrieben werden müssen, die ein komplett falsches Signal senden und die von Beginn an erforderliche Transformationsschritte auf Morgen verschieben.
— Begründung BT-Drs. 21/6999, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Deutschland baut ein Sicherheitsnetz für die Stromversorgung auf: Ein sogenannter Kapazitätsmechanismus soll künftig garantieren, dass auch dann ausreichend Strom fließt, wenn Wind und Sonne wenig liefern. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 21/6279). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält diesen Entwurf in zentralen Punkten für unzureichend und hat am 8. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/6999 einen Entschließungsantrag eingebracht.
Was der Kapazitätsmechanismus leisten soll
Der Kapazitätsmechanismus ist als Ergänzung zur Energiewende gedacht: Wenn erneuerbare Energiequellen nicht genug Strom produzieren, sollen reservierte Kraftwerkskapazitäten einspringen. Kraftwerksbetreiber erhalten für das Vorhalten dieser Leistung Vergütungen, die über eine Umlage auf Strom- und Unternehmensrechnungen finanziert werden sollen. Die ersten Kapazitätsausschreibungen sind für September 2026 geplant — bereits in wenigen Wochen.
Kritik am Kapazitätsmechanismus: fossiler Lock-In und späte Dekarbonisierung
Die Grünen sehen im vorliegenden Entwurf eine Gefahr: Anlagen für sogenannte Langzeitkapazitäten müssen laut Regierungsentwurf erst spätestens ab dem Jahr 2045 dekarbonisiert betrieben werden. Aus Sicht der Fraktion sendet das ein falsches Signal und verschiebt notwendige Transformationsschritte zu weit in die Zukunft. Hinzu kommt, dass Anlagen lediglich auf den Betrieb mit Wasserstoff „vorbereitet“ sein müssen — eine verbindliche Umstellungspflicht fehlt. Die Grünen fordern stattdessen, dass ein Kraftwerksbetreiber bei einem Zuschlag in einer Kapazitätsausschreibung umgehend einen konkreten Plan für die frühestmögliche Wasserstoff-Umstellung vorlegen muss. Dieses Vorgehen würde nach Einschätzung der Fraktion nicht nur die Klimaziele stützen, sondern auch fossile Abhängigkeiten — mit Blick auf die geopolitische Lage ein zentrales Argument — auf ein Minimum begrenzen.
Transparenz bei der Umlage gefordert
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierungsfrage. Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, den Kapazitätsmechanismus über eine Umlage zu finanzieren, verschiebt die konkrete Ausgestaltung aber auf ein späteres Gesetz. Die Grünen bezeichnen dies als unseriös: Wenn Unternehmen und Privathaushalte die Umlage am Ende des Monats auf ihrer Stromrechnung spüren, müsse von Anfang an transparent sein, wie hoch die Belastung ausfällt. Sie fordern deshalb, dass bereits zur ersten Kapazitätsausschreibung im September 2026 klare Angaben zur Umlagehöhe vorliegen.
Acht Forderungen im Einzelnen
Der Entschließungsantrag listet acht konkrete Nachbesserungen auf: Neben dem Verbot eines fossilen Lock-Ins und der verpflichtenden Wasserstoff-Fahrplan-Vorlage verlangen die Grünen echte Technologieoffenheit in der Praxis — Batteriespeicher, Bioenergie und flexibles Lastmanagement sollen gleichwertig berücksichtigt werden. Außerdem soll das Bundeskartellamt-Instrument der Zuschlagslimitierung angewendet werden, um eine Konzentration von Marktmacht bei einzelnen Energiekonzernen zu verhindern. Die Antragsteller fordern zudem, dass gesicherte Leistungen auch in den Kohlerevieren systemdienlich ausgebaut werden — ein Signal an strukturschwache Regionen im Wandel.
Politisch ist der Antrag ein direktes Gegenstück zur Koalitionslinie: CDU/CSU und SPD tragen den Regierungsentwurf gemeinsam, während die Grünen in der Opposition eine strengere Klimaarchitektur beim Kapazitätsmechanismus fordern. Das Thema Versorgungssicherheit ist dabei eng mit der Frage verknüpft, welche Kosten langfristig auf Bürger und Unternehmen zukommen — und wie schnell sich Deutschland aus fossilen Abhängigkeiten löst. Mehr zur aktuellen energiepolitischen Debatte ist auch in der Diskussion um steigende Kostenbelastungen im Gesundheitsbereich sichtbar.
Hintergrund der Debatte ist auch die wachsende Bedeutung von Planungssicherheit für Investoren: Wer heute in neue Kraftwerkskapazitäten investiert, tut das für Jahrzehnte. Ob diese Investitionen mit den Klimazielen vereinbar sind oder zu einem teuren Umbau gezwungen werden, hängt maßgeblich von den Kriterien der Kapazitätsausschreibungen ab. Mehr zu strukturellen Investitionsfragen im Bereich Infrastruktur findet sich im Bericht Infrastruktur mit Zukunft.
Weiterlesen:
- Katharina Dröge zu GKV-Reform, Klimaschutz und Koalitionsausschuss
- Infrastruktur mit Zukunft
- Bundesregierung räumt unplausible Klimaszenarien ein
Betroffen sind Privathaushalte und Unternehmen als Stromverbraucher, die über eine noch nicht konkretisierte Umlage an den Kosten des Kapazitätsmechanismus beteiligt werden. Energieunternehmen, die an den Kapazitätsausschreibungen ab September 2026 teilnehmen wollen, benötigen laut dem Antrag dringend vollständige Informationen zur Risikoabwägung. Auch Regionen mit Kohlerevieren sind ausdrücklich erwähnt: Die Grünen fordern, dass gesicherte Leistungen auch dort systemdienlich zugebaut werden.
B’90/Die Grünen: Katharina Dröge bezeichnete in einem Statement vom 7. Juli 2026 die Situation rund um die GKV-Reform als chaotisch und thematisierte gleichzeitig die offenen Fragen beim Klimaschutz-Gesamtkurs der Koalition. Pressemitteilung lesen →
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/6999) wurde am 8. Juli 2026 eingebracht und begleitet die dritte Beratung des Regierungsentwurfs. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag steht noch bevor. Da die ersten Kapazitätsausschreibungen bereits für September 2026 geplant sind, besteht nach Ansicht der Antragsteller erheblicher Zeitdruck für Nachbesserungen.
- Kapazitätsmechanismus
- Marktinstrument, das sicherstellt, dass ausreichend Stromerzeugungskapazität für Zeiten bereitsteht, in denen erneuerbare Energien nicht genug Strom liefern. Kraftwerksbetreiber erhalten Zahlungen dafür, dass sie Leistung vorhalten.
- Fossiler Lock-In
- Langfristige Bindung an fossile Energieinfrastruktur durch Investitionen, die eine spätere klimaneutrale Umstellung erschweren oder teuer machen.
- Umlage
- Kosten, die auf Strom- oder Energieverbraucher aufgeschlagen werden, um bestimmte Maßnahmen — hier den Kapazitätsmechanismus — zu finanzieren.
Was ist ein Kapazitätsmechanismus?
Ein Kapazitätsmechanismus stellt sicher, dass genügend gesicherte Stromerzeugungskapazität bereitsteht, die einspringen kann, wenn erneuerbare Energien wie Wind und Solar nicht ausreichend Strom liefern.
Wann starten die ersten Kapazitätsausschreibungen?
Laut Drucksache 21/6999 sind die ersten Kapazitätsausschreibungen für September 2026 geplant.
Was kritisieren die Grünen konkret an der Finanzierung?
Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Umlage zur Finanzierung vor, legt deren genaue Ausgestaltung aber auf ein späteres Gesetz fest. Die Grünen halten das für unseriös, da Bürger und Unternehmen bereits zur ersten Ausschreibung wissen müssen, wie hoch die Belastung ausfällt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6999 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































