- Keine bundesweite Erhebung zu Zwangsverheiratungen seit 2011
- 2008 waren 3.443 Betroffene in Beratungsstellen erfasst
- Antrag fordert Studie, Schulkampagnen und Social-Media-Aufklärung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Zwangsverheiratungen und Kinderehen sind in Deutschland seit 2011 durch § 237 StGB (Verbot der Zwangsheirat) und seit 2017 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen rechtlich geregelt. Dennoch besteht eine anerkannte Datenlücke: Belastbare bundesweite Zahlen fehlen seit der letzten Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2011. Im Juli 2024 ergänzte ein Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen die bestehenden Regelungen. Sachverständige des Deutschen Instituts für Menschenrechte, von Terre des Femmes und des Kinderschutzbundes hatten bei einer Anhörung im Bundestag im Juni 2024 die fehlende Datenlage als Problem benannt.
- 3.443 Personen — erfasst in 830 deutschen Beratungseinrichtungen im Jahr 2008; 60 % bedroht, 40 % bereits zwangsverheiratet.
- Mehr als 1.000 Mädchen pro Jahr — geschätzte Mindestbetroffenheit laut Islamwissenschaftlerin Rita Breuer (2016).
- Seit 15 Jahren — keine vergleichbare bundesweite Erhebung zu Zwangsverheiratungen mehr durchgeführt.
- § 237 StGB seit 2011 — Zwangsheirat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren strafbewehrt; 2017 folgte das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen.
Im Detail
„Obgleich in Deutschland die […] obligatorische Zivilehe gilt, spielen im Alltag religiöse Eheschließungen unter oder mit Minderjährigen […] eine faktische Rolle.“
— Zitat Christian Lengl, Dissertationsschrift Universität Würzburg 2022, zitiert in BT-Drs. 21/6926
Zwangsverheiratungen und Kinderehen sind in Deutschland rechtlich verboten — doch über das tatsächliche Ausmaß des Problems gibt es seit 15 Jahren keine belastbaren Daten. Die AfD-Fraktion hat am 7. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/6926 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, eine neue bundesweite Studie in Auftrag zu geben und Aufklärungskampagnen an Schulen sowie in sozialen Medien zu starten.
Was gilt aktuell?
Die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen in Deutschland ist mehrschichtig. Seit 2011 verbietet § 237 StGB die Zwangsheirat und sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen macht im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch unwirksam, wenn einer der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte. In Deutschland selbst sind Ehen unter Beteiligung Minderjähriger — also unter 18-Jähriger — seit 2017 nicht mehr möglich. Im Juli 2024 ergänzte ein weiteres Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen diese Regelungen. Dennoch gelangen laut Antrag Eheschließungen, die ausschließlich religiös oder informell vorgenommen werden, den Behörden häufig nicht zur Kenntnis. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezeichnet solche Verbindungen als „soziale Eheschließung“ — sie erfüllen nicht den Straftatbestand der Zwangsheirat.
Datenlücke seit 2011
Die letzte bundesweite Erhebung stammt aus dem Jahr 2011. Sie basierte auf Daten, die 2008 in 830 Beratungseinrichtungen erhoben wurden: Insgesamt 3.443 Personen wurden erfasst — 60 Prozent von ihnen waren von Zwangsverheiratung bedroht, 40 Prozent waren bereits zwangsverheiratet worden. Seither gibt es keine vergleichbare Studie. Die Bundesregierung hatte auf eine Anfrage der AfD im Juli 2025 (BT-Drs. 21/1058) mitgeteilt, dass es keine zentrale bundesweite Erfassung von Kinderehen gibt. Bundesministerin Karin Prien (CDU) hielt im Dezember 2025 im Vorwort einer Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe fest: „Zwangsverheiratung findet auch in Deutschland statt.“ Bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag im Juni 2024 hatten Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und des Kinderschutzbundes die fehlende Datenlage als ernstes Problem benannt.
Zwangsverheiratung: drei konkrete Forderungen
Der Antrag enthält drei konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Erstens soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die durch gezielte Abfragen bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen das Ausmaß der Betroffenheit ermittelt — ausdrücklich einschließlich der ausschließlich religiös oder informell geschlossenen Ehen. Zweitens fordert der Antrag im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen, die über alle Formen der Zwangsverheiratung informiert und auf vorhandene Beratungsangebote hinweist. Drittens soll eine analoge Kampagne in sozialen Medien gestartet werden. Die Islamwissenschaftlerin Rita Breuer schätzte 2016, dass deutlich mehr als 1.000 Mädchen pro Jahr in Deutschland von Zwangsverheiratung betroffen sind. Fachleute wie die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates weisen seit Jahren auf ein erhebliches Dunkelfeld hin und betonen, dass Betroffene aus Angst vor familiären Repressionen häufig keine Anzeige erstatten. Ein konkreter Fall verdeutlicht die Dimension: Im Januar 2026 verurteilte das Landgericht Essen einen 31-jährigen Mann zu vier Jahren Freiheitsstrafe, weil er im Jahr 2021 seinem damals 20-jährigen Bruder ein zwölfjähriges Mädchen zur religiösen Eheschließung in Syrien zugeführt hatte. Das Mädchen wurde anschließend nach Deutschland gebracht, wo es bis April 2023 Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurde.
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Betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen, die in familiären oder religiösen Strukturen zur Ehe gezwungen oder gedrängt werden. Laut der bisher letzten Studie von 2011 waren 2008 in 830 deutschen Beratungseinrichtungen insgesamt 3.443 Personen erfasst — 60 Prozent davon waren von Zwangsverheiratung bedroht, 40 Prozent bereits zwangsverheiratet worden. Das tatsächliche Ausmaß gilt als erheblich größer, da eine hohe Dunkelziffer angenommen wird.
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 eingebracht und ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an einen zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung aus. Anschließend erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Soziale Eheschließung
- Begriff des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für ausschließlich religiös oder informell geschlossene Ehen ohne standesamtliche Beurkundung — erfüllt nicht den Straftatbestand der Zwangsheirat nach § 237 StGB.
- § 237 StGB
- Seit 2011 geltende Strafnorm, die Zwangsheirat verbietet und mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.
- Dunkelfeld
- In der Kriminologie: der Anteil von Straftaten oder Missständen, der den Behörden nicht bekannt wird und daher statistisch nicht erfasst ist.
Was ist eine 'soziale Eheschließung'?
Laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezeichnet dieser Begriff Ehen, die ausschließlich religiös oder informell geschlossen werden — also ohne standesamtliche Beurkundung nach deutschem Recht.
Was regelt das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen?
Das 2017 in Kraft getretene Gesetz macht im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch unwirksam, wenn einer der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte. In Deutschland können seither keine Ehen unter Beteiligung Minderjähriger geschlossen werden.
Wann gab es zuletzt eine bundesweite Studie zu Zwangsverheiratungen?
Die letzte vergleichbare Erhebung stammt aus dem Jahr 2011. Sie basierte auf Daten aus dem Jahr 2008 und erfasste 3.443 Betroffene in 830 Beratungseinrichtungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































