- Linke fragt nach Zahl rechtsextremer Aufmärsche im ersten Halbjahr 2026
- Beteiligung von 'Die Heimat', 'Der III. Weg' und AfD wird abgefragt
- Straftaten bei rechtsextremen Veranstaltungen sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7077 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Rechtsextreme Demonstrationen und Aufmärsche sind ein dauerhaftes Phänomen in Deutschland. Laut Verfassungsschutzbehörden nutzen neonazistische Gruppen, Kameradschaften sowie Parteien wie ‚Die Heimat‘ (früher NPD) und ‚Der III. Weg‘ regelmäßig das Versammlungsrecht für öffentliche Auftritte. Die Linke erkundigt sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach aktuellen Zahlen und Trends, um die parlamentarische Kontrolle über die staatliche Beobachtung rechtsextremer Aktivitäten sicherzustellen. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis Juni 2026 und ergänzt frühere Halbjahresabfragen.
Im Detail
Rechtsextreme Aufmärsche dienen zur Einschüchterung all derjenigen, die zu Feindbild ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten, politisch Andersdenkende, Queers und andere Minderheiten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7077
Rechtsextreme Aufmärsche, Mahnwachen und Kundgebungen finden in Deutschland regelmäßig statt — von kleinen Veranstaltungen mit wenigen Dutzend Teilnehmern bis hin zu Großdemonstrationen mit mehreren Tausend. Die Fraktion Die Linke hat am 10. Juli 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7077 acht Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um ein vollständiges Lagebild für das erste Halbjahr 2026 zu erhalten.
Was die Anfrage konkret abfragt
Im Mittelpunkt steht zunächst die schlichte Frage nach der Anzahl: Wie viele rechtsextreme Aufmärsche haben im ersten Halbjahr 2026 stattgefunden, und in welchen Bundesländern? Darüber hinaus fragt Die Linke nach den angemeldeten Mottos und Themen der Veranstaltungen sowie nach der Teilnehmerzahl und einer möglichen überregionalen Mobilisierung. Damit soll nachvollziehbar werden, ob es sich um lokale Ereignisse oder koordinierte, bundesweite Aktionen handelt.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die organisatorische Beteiligung konkreter Akteure. Gefragt wird, welche Aufzüge von der Partei „Die Heimat“ (früher NPD) oder ihren Unterorganisationen mitorganisiert wurden, welche von der Kleinstpartei „Der III. Weg“ und welche mit Beteiligung der AfD oder ihrer Unterorganisationen stattgefunden haben. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Aufzüge aus dem Spektrum der Kameradschaften und der sonstigen Neonaziszene heraus organisiert wurden.
Straftaten bei rechtsextremen Aufmärschen
Frage 7 der Kleinen Anfrage zielt auf Straftaten ab, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Versammlungen im ersten Halbjahr 2026 begangen wurden. Dabei sollen sowohl die konkreten Veranstaltungen als auch die Art der Straftaten benannt werden. Dies ist für die Bewertung der öffentlichen Sicherheitslage bei solchen Aufzügen von Bedeutung. Abschließend erkundigt sich Die Linke nach Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 — also ob Zahlen aus dem Vorjahreszeitraum nachträglich korrigiert oder ergänzt wurden.
Rechtsextreme Aufmärsche als politisches Dauerthema
Laut Vorbemerkung der Fragesteller dienen rechtsextreme Aufmärsche nach Einschätzung der Antragsteller zur Einschüchterung von Minderheiten sowie zur sogenannten „Raumaneignung“ — einer Strategie, durch wiederholte Präsenz bestimmte Orte symbolisch zu besetzen. Außerdem verweist die Vorbemerkung auf wissenschaftliche Literatur, der zufolge solche Veranstaltungen als Rekrutierungsorte und Vernetzungsräume für den rechtsextremen Nachwuchs fungieren können. Diese Einschätzungen stellen die Position der anfragenden Fraktion dar.
Regelmäßige parlamentarische Anfragen zu rechtsextremen Aktivitäten sind ein etabliertes Mittel zur Kontrolle der staatlichen Beobachtung durch Verfassungsschutz und Polizeibehörden. Die Bundesregierung muss die Anfrage innerhalb von 21 Tagen beantworten. Dabei greifen die Behörden typischerweise auf Daten des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Verfassungsschutz und der Länderpolizeien zurück — eine vollständige und einheitliche Datenlage ist jedoch nicht immer gewährleistet, da die Erfassung auf Länderebene variiert.
Thematisch angrenzend hat die Bundespolizei kürzlich ihren Jahresbericht 2025 vorgelegt, der ebenfalls Daten zu sicherheitsrelevanten Vorfällen enthält. Mehr dazu im Beitrag Jahresbericht der Bundespolizei darf uns nicht ruhen lassen. Fragen zur inneren Sicherheit und staatlichen Kontrolle politischer Extremisten berühren auch die Debatte um die KFOR-Mission im Kosovo, bei der Deutschland ebenfalls Ressourcen für Sicherheitsaufgaben einsetzt.
Weiterlesen:
- Jahresbericht der Bundespolizei darf uns nicht ruhen lassen
- Digitale Gewalt gegen Frauen: EU-Richtlinie bis 2027 umzusetzen
Betroffen von rechtsextremen Aufmärschen sind insbesondere Migranten, queere Menschen, politisch Andersdenkende sowie Anwohnerinnen und Anwohner in Städten und Gemeinden, in denen solche Veranstaltungen stattfinden. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Gegendemonstranten können ebenfalls betroffen sein, wenn es bei rechtsextremen Aufzügen zu Straftaten kommt.
Die Kleine Anfrage wurde am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 31. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Kameradschaft
- Informell organisierte Gruppen aus dem neonazistischen Spektrum, die keine eingetragene Partei oder Vereinsstruktur haben, aber gemeinsam auftreten und mobilisieren.
- Raumaneignung
- Strategie rechtsextremer Gruppen, durch wiederholte Präsenz an bestimmten Orten diese symbolisch als 'ihr Territorium' zu markieren und Einschüchterungseffekte zu erzielen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen die Bundesregierung zu einem bestimmten Thema schriftlich befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
Was will Die Linke mit dieser Anfrage herausfinden?
Die Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele rechtsextreme Aufmärsche und Kundgebungen im ersten Halbjahr 2026 stattgefunden haben, welche Organisationen dahinterstecken und ob dabei Straftaten begangen wurden.
Warum wird auch die AfD in der Anfrage erwähnt?
Die Linke fragt gezielt, ob die AfD oder ihre Unterorganisationen organisatorisch an den erfassten rechtsextremen Aufzügen beteiligt waren — diese Frage ist eine von acht in der Kleinen Anfrage.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen gilt eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 10. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft damit bis zum 31. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7077 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































